Nachlass regeln in der Schweiz

Das schweizerische Erbrecht (ZGB) folgt einer klaren Logik – kennt aber zahlreiche kantonale Besonderheiten, vor allem bei Steuern und Notariat. Dieser Ratgeber führt Sie sicher durch die wichtigsten Schritte.

Gesetzliche Erbfolge nach ZGB

Ohne Testament gilt das Parentelsystem: Erste Parentel (Nachkommen) zusammen mit dem überlebenden Ehegatten teilen den Nachlass (Ehegatte ½, Kinder ½ untereinander). Fehlen Nachkommen, erben Eltern bzw. deren Nachkommen, danach Großeltern. Bei eingetragener Partnerschaft ist der Partner dem Ehegatten gleichgestellt. Seit der ZGB-Revision 2023 ist der Pflichtteil für Nachkommen auf ½ reduziert (vorher ¾), Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.

Testament eröffnen und Erbbescheinigung

Letztwillige Verfügungen werden bei der zuständigen kantonalen Behörde (Bezirksgericht, Erbschaftsamt, Notariat) eröffnet. Auf Antrag stellt sie die Erbbescheinigung aus – das schweizerische Pendant zum deutschen Erbschein. Sie benötigen sie für Banken, Grundbuch und Versicherungen.

Inventar, Aktiven und Passiven

Bei Verdacht auf Schulden können die Erben innert eines Monats ein öffentliches Inventar (Art. 580 ZGB) verlangen. Die Behörde erfasst alle Aktiven und Passiven und ruft Gläubiger öffentlich auf. Nach Inventarabschluss haben Sie 4 Wochen Zeit, die Erbschaft anzunehmen, auszuschlagen oder unter öffentlichem Inventar anzunehmen (Haftung begrenzt).

Sicherungsinventar

Einige Kantone (z. B. Zürich, Bern) erstellen automatisch ein Sicherungsinventar zur Steuerbemessung. Davon zu unterscheiden ist das oben beschriebene öffentliche Inventar mit Schuldenruf.

Erbteilung – einvernehmlich oder gerichtlich

Solange die Erbteilung nicht abgeschlossen ist, bilden die Erben eine Erbengemeinschaft (Art. 602 ZGB) – mit Einstimmigkeit. Eine schriftliche Teilungsvereinbarung (häufig durch einen Notar) regelt, wer welche Vermögensgegenstände erhält. Können die Erben sich nicht einigen, klagt ein Erbe auf Erbteilung beim Zivilgericht – ein langer und teurer Weg.

Erbschaftssteuer – kantonal sehr verschieden

Direkte Nachkommen sind in fast allen Kantonen steuerbefreit (Ausnahmen: Waadt, Neuenburg). Für Geschwister, Konkubinatspartner und Nichtverwandte können Steuern zwischen 5 % und 50 % anfallen – Steuerort ist meist der letzte Wohnsitz des Erblassers. Klären Sie früh die steuerlichen Folgen – auch bei Immobilien in anderen Kantonen.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Bank wirklich eine Erbbescheinigung?
Ja – ohne Erbbescheinigung gibt die Bank Konten nicht frei. Bei Vollmacht über den Tod hinaus kann die Bank ausnahmsweise Zahlungen für Beerdigungskosten zulassen.
Was kostet die Erbteilung in der Schweiz?
Privat einvernehmlich: nur Notariatsgebühren für Liegenschaftsübertragung. Bei Streit: Gerichtskosten plus Anwaltshonorare – schnell mehrere 10'000 Franken.
Gilt das deutsche Testament in der Schweiz?
Grundsätzlich ja, sofern formgültig nach dem Recht eines Staates, mit dem der Erblasser verbunden ist (z. B. Wohnsitz, Staatsangehörigkeit). Empfehlung: bei Wohnsitzwechsel Testament neu aufsetzen lassen.
Wie lange muss ich Nachlassunterlagen aufbewahren?
Steuerlich relevant sind 10 Jahre. Bei laufenden Rentenansprüchen oder Pflichtteilstreitigkeiten länger.

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