Nachlass regeln in Österreich
In Österreich wird jeder Nachlass formell durch ein Bezirksgericht abgewickelt – der Notar fungiert dabei als Gerichtskommissär. Dieser Ratgeber erklärt, was auf Sie als Erbe zukommt und wie Sie häufige Fehler vermeiden.
Das Verlassenschaftsverfahren
Sobald das Standesamt den Todesfall meldet, eröffnet das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz das Verfahren und beauftragt einen Notar als Gerichtskommissär. Dieser nimmt Kontakt zu den mutmaßlichen Erben auf, erfasst Aktiven und Passiven, eröffnet ein Testament und führt die Tagsatzung durch. Am Ende steht der Einantwortungsbeschluss.
Erbantrittserklärung – bedingt oder unbedingt
Sie müssen aktiv erklären, ob Sie das Erbe antreten:
- Bedingt: Haftung beschränkt auf den Wert des Nachlasses – empfehlenswert bei Schuldenrisiko
- Unbedingt: volle Haftung auch für Schulden mit Privatvermögen
- Verzicht: Sie schlagen die Erbschaft aus
Eine einmal abgegebene Erklärung ist verbindlich und unwiderruflich.
Pflichtteil und Schenkungen
Kinder und Ehegatten haben einen Pflichtteilsanspruch (¼ bzw. halber gesetzlicher Erbteil). Schenkungen der letzten zwei Jahre vor dem Tod (an Nicht-Pflichtteilsberechtigte: 10 Jahre) werden hinzugerechnet (Schenkungspflichtteil). Eltern haben keinen Pflichtteil. Auf den Pflichtteil kann verzichtet werden, der Erblasser kann ihn nur in seltenen Fällen entziehen.
Stundung des Pflichtteils
Seit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 kann der Pflichtteil unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 5 Jahre gestundet werden – sinnvoll, wenn der Nachlass nur aus einer selbst genutzten Immobilie besteht.
Einantwortung – der Schlusspunkt
Mit dem Einantwortungsbeschluss (per E-Zustellung oder RSb) übertragt das Gericht den Nachlass auf die Erben. Erst jetzt können Sie Konten auflösen, Liegenschaften im Grundbuch umschreiben oder Erbschaftsgegenstände endgültig verteilen. Bei Liegenschaften fällt Grunderwerbsteuer an (Stufentarif 0,5–3,5 % vom Verkehrswert).
Kosten und Dauer
Die Notarkosten sind im Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG) geregelt – bei einem Nachlass von EUR 200.000 etwa EUR 2.500–3.500. Hinzu kommen Gerichtsgebühren und gegebenenfalls Sachverständigenkosten. Einfache Verfahren sind in 6–9 Monaten abgeschlossen.
Häufige Fragen
- Was passiert, wenn niemand das Erbe antritt?
- Schlagen alle gesetzlichen und testamentarischen Erben aus, fällt der Nachlass an die Republik Österreich (Heimfall). Davor wird mit Edikt aufgerufen.
- Wann ist die bedingte Erbantrittserklärung sinnvoll?
- Immer dann, wenn Sie die finanzielle Lage des Verstorbenen nicht zweifelsfrei kennen. Sie zahlen geringe Mehrkosten für die Schätzung – haften aber nie für mehr als den Nachlasswert.
- Kann ich das Erbe später noch ausschlagen?
- Nur bis zur Abgabe der Erbantrittserklärung. Danach ist die Annahme grundsätzlich bindend.
- Wer trägt die Bestattungskosten?
- Aus dem Nachlass. Reicht dieser nicht, springt die Sozialhilfe der Länder ein, wenn die nahen Angehörigen ebenfalls bedürftig sind.
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