Erbausschlagung Kosten Schweiz
Wenn ein Nachlass überschuldet erscheint, können Erbinnen und Erben die Erbschaft in der Schweiz ausschlagen. Was kostet das, wie läuft es ab und welche Fristen gelten? Dieser Ratgeber gibt einen Überblick.
Frist: drei Monate
Nach Art. 567 ZGB beträgt die Frist zur Ausschlagung drei Monate – ab Kenntnis vom Tod bzw. ab Eröffnung der Verfügung von Todes wegen. Wird die Frist versäumt, gilt die Erbschaft als angenommen. Die Frist kann in Ausnahmefällen verlängert werden.
Wo und wie ausschlagen?
Die Ausschlagung erfolgt schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz des Verstorbenen – je nach Kanton ist das das Erbschaftsamt, das Bezirksgericht oder das Friedensrichteramt. Jeder Erbe muss einzeln erklären; eine pauschale Ausschlagung für die Familie ist nicht möglich.
Kosten der Erbausschlagung
Die Gebühren sind kantonal geregelt und liegen in der Regel zwischen CHF 50 und CHF 300 pro Person. In komplexen Fällen mit Übersetzungen, Vollmachten oder mehreren Erben können die Kosten höher ausfallen. Wenn alle gesetzlichen Erben ausschlagen, geht der Nachlass an die nächste Linie über; schlagen auch diese aus, wird die konkursamtliche Liquidation durchgeführt – auf Kosten des Nachlasses.
Öffentliches Inventar als Alternative
Wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist, können Sie statt der Ausschlagung ein öffentliches Inventar verlangen. Die Behörde erstellt dann eine Übersicht aller Aktiven und Passiven. Sie haften nur für die im Inventar aufgeführten Schulden. Das Inventar kostet je nach Kanton mehrere Hundert Franken plus Auslagen.
Wer profitiert noch nach der Ausschlagung?
Schlagen Sie die Erbschaft aus, treten Ihre Nachkommen an Ihre Stelle – auch minderjährige Kinder. In der Praxis sollten alle Familienzweige gemeinsam ausschlagen, wenn ein Nachlass überschuldet ist. Sonst landet die Schuld bei den Enkeln.
Häufige Fehler
Wer vor der Ausschlagung Vermögensgegenstände an sich nimmt oder Rechnungen mit Konto des Verstorbenen begleicht, kann das Recht zur Ausschlagung verlieren. Auch persönliche Erinnerungsstücke sollten Sie vor der Ausschlagung mit der Behörde besprechen.
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Häufige Fragen
- Was kostet eine Erbausschlagung in der Schweiz?
- Je nach Kanton zwischen CHF 50 und CHF 300 pro Person. Komplexe Fälle können teurer werden.
- Wie lange habe ich Zeit?
- Drei Monate ab Kenntnis des Todesfalls bzw. der Verfügung von Todes wegen. Verlängerung nur in Ausnahmefällen möglich.
- Was passiert mit meinen Kindern?
- Schlagen Sie aus, treten Ihre Nachkommen an Ihre Stelle. Bei drohender Überschuldung sollten alle Familienzweige gemeinsam ausschlagen.
- Was ist der Unterschied zum öffentlichen Inventar?
- Beim öffentlichen Inventar haften Sie nur für die offiziell ermittelten Schulden, ohne ganz auszuschlagen.
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