Erbschaft Deutschland – wer erbt was?
Das deutsche Erbrecht (BGB) regelt klar, wer in welchem Verhältnis erbt – auch ohne Testament. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzliche Erbfolge, die Pflichtteile und die wichtigsten Freibeträge bei der Erbschaftssteuer.
Gesetzliche Erbfolge ohne Testament
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen:
- 1. Ordnung: Kinder und deren Nachkommen
- 2. Ordnung: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen)
- 3. Ordnung: Grosseltern und deren Nachkommen
Solange Erben einer höheren Ordnung leben, schliessen sie nachfolgende Ordnungen aus (sog. Repräsentationsprinzip). Der Ehegatte hat ein eigenes gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten.
Quoten neben dem Ehegatten
- Zugewinngemeinschaft (Standard) + Kinder: Ehegatte 1/2, Kinder 1/2 zu gleichen Teilen
- Zugewinngemeinschaft + Eltern: Ehegatte 3/4, Eltern 1/4
- Gütertrennung + 1 Kind: Ehegatte 1/2, Kind 1/2
- Gütertrennung + 2 Kinder: alle zu je 1/3
- Gütertrennung + 3 oder mehr Kinder: Ehegatte 1/4, Kinder Rest
Der eingetragene Lebenspartner ist dem Ehegatten gleichgestellt. Unverheiratete Lebensgefährten erben gesetzlich nichts – hier ist ein Testament unverzichtbar.
Pflichtteile
Wer enterbt wird, behält in Deutschland einen Pflichtteilsanspruch – ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind:
- Abkömmlinge (Kinder, Enkel)
- Ehegatte / eingetragener Lebenspartner
- Eltern (nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden)
Beispiel: Ein Ehegatte enterbt seinen Ehepartner zugunsten der Kinder. Der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten beträgt die Hälfte der gesetzlichen Quote – also je nach Güterstand zwischen 1/8 und 1/4 des Nachlasses.
Testament und Erbvertrag
Ein gültiges Testament ist eigenhändig (vollständig handschriftlich, mit Datum, Ort und Unterschrift) oder notariell. Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament (z. B. Berliner Testament) errichten. Ein Erbvertrag wird notariell beurkundet und ist nur mit Zustimmung aller Beteiligten änderbar – sinnvoll bei Patchworkfamilien, Pflegeleistungen oder Unternehmensnachfolge.
Erbrechner in der App
Die Wegbegleiter App enthält einen deutschen Erbrechner: Geben Sie Familienverhältnisse, Güterstand und Vermögen ein – das Tool zeigt gesetzliche Quoten und Pflichtteile sofort.
Erbschein und Nachlassgericht
Der Erbschein wird vom Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz) ausgestellt und weist die Erbenstellung gegenüber Bank, Grundbuchamt und Behörden nach. Ein eigenhändiges Testament wird vom Nachlassgericht automatisch eröffnet, sobald es vom Tod erfährt. Bei einem notariellen Testament ersetzt die Eröffnungsniederschrift oft den Erbschein.
Erbschaftssteuer und Freibeträge
Die persönlichen Freibeträge sind grosszügig:
- Ehegatte / eingetragener Lebenspartner: 500'000 €
- Kinder und Stiefkinder: 400'000 € pro Elternteil
- Enkel: 200'000 €
- Eltern (im Erbfall): 100'000 €
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20'000 €
- Andere Personen: 20'000 €
Darüber hinaus gilt der jeweilige Steuersatz nach Steuerklasse (7–50 %). Selbst genutztes Familienheim ist für Ehegatten und Kinder oft steuerfrei (mit Auflagen).
Häufige Fragen
- Erbt mein unverheirateter Lebenspartner?
- Gesetzlich nicht. Ohne Testament oder Erbvertrag erhält der nichteheliche Partner nichts. Mit Testament kann er bedacht werden, hat aber nur einen Freibetrag von 20'000 €.
- Was ist ein Berliner Testament?
- Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, mit dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder als Schlusserben einsetzen. Hat Vor- und Nachteile bei der Steuer.
- Kann ich das Erbe ausschlagen?
- Ja, innert 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB), bei Auslandsbezug 6 Monate, beim Nachlassgericht oder Notar.
- Wann brauche ich einen Erbschein?
- Für die Umschreibung von Immobilien (Grundbuch) und meist für die Auflösung von Bankkonten. Bei notariellem Testament reicht oft die Eröffnungsniederschrift.
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