Was tun nach einem Todesfall in Deutschland?
Wenn ein nahestehender Mensch in Deutschland stirbt, müssen Angehörige innerhalb kurzer Zeit medizinische, behördliche und organisatorische Schritte einleiten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen ruhig und in der richtigen Reihenfolge, was jetzt zu tun ist – und was Zeit hat.
Sofort: Arzt verständigen
Stirbt ein Mensch zu Hause, rufen Sie zuerst einen Arzt – den Hausarzt, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder im Notfall den Notarzt unter 112. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung (Totenschein) aus. Die Polizei wird nur bei einem nicht-natürlichen oder ungeklärten Tod gerufen, zum Beispiel nach einem Unfall oder Suizid. Bei Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim erledigt die Einrichtung diesen Schritt automatisch.
Sobald der Totenschein vorliegt, dürfen Sie sich Zeit nehmen. In den meisten Bundesländern darf der Leichnam bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt bleiben.
Innerhalb von 24 Stunden
Verständigen Sie engste Angehörige – persönlich oder telefonisch. Suchen Sie Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil, Rentenbescheid und Versicherungsunterlagen zusammen. Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung. Holen Sie nach Möglichkeit zwei Angebote ein – die Preise variieren erheblich.
Innerhalb von 3 Werktagen
Der Todesfall muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt am Sterbeort angezeigt werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel das Bestattungsinstitut. Sie erhalten anschließend die Sterbeurkunde – bestellen Sie 8 bis 10 Originale, da Bank, Rentenversicherung, Versicherungen, Nachlassgericht, Arbeitgeber und Vermieter jeweils ein Exemplar verlangen.
Innerhalb der ersten Woche
Informieren Sie Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Arbeitgeber, Banken, Lebens- und Sterbegeldversicherung, Vermieter, Telekommunikation, Strom- und Gasversorger, Streamingdienste sowie den Rundfunkbeitrag. Klären Sie Bestattungswünsche und organisieren Sie Trauerfeier und Beisetzung. Die Bestattungsfrist beträgt je nach Bundesland 4 bis 10 Tage.
Wegbegleiter unterstützt Sie
Die Wegbegleiter App führt Sie durch alle Schritte mit länderspezifischen Checklisten, vorbereiteten Briefen an Rentenversicherung, Banken und Versicherungen sowie einer verschlüsselten Notfallmappe für nahestehende Personen.
In den ersten 6 Wochen
Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall können Sie die Erbschaft ausschlagen – diese Frist ist strikt. Das Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz) eröffnet ein vorhandenes Testament automatisch. Den Erbschein beantragen Sie ebenfalls beim Nachlassgericht; er ist notwendig, um Immobilien umzuschreiben oder Konten aufzulösen.
Häufige Fragen
- Wen rufe ich als Erstes an?
- Den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Bei einem medizinischen Notfall den Notarzt (112). Die Polizei (110) nur bei Unfall, Suizid oder unklarer Todesursache.
- Muss ich noch in der Nacht handeln?
- Nur der Arzt muss kommen, um den Tod festzustellen. Bestatter, Standesamt und Versicherungen können in Ruhe am nächsten Werktag kontaktiert werden.
- Wann muss die Bestattung erfolgen?
- Je nach Bundesland zwischen 4 und 10 Tagen nach dem Tod. In Bayern muss spätestens nach 96 Stunden eine Überführung erfolgen, in Bremen sind bis zu 10 Tage bis zur Beisetzung erlaubt.
- Was, wenn ich überfordert bin?
- Bitten Sie eine Vertrauensperson um Unterstützung. Bestattungsunternehmen übernehmen viele Behördengänge. Telefonseelsorge (0800 111 0 111) ist rund um die Uhr erreichbar.
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