Die ersten 24 Stunden nach einem Todesfall in Österreich
Die ersten 24 Stunden sind oft die schwersten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen ruhig, welche fünf Schritte wirklich erledigt sein sollten – und was warten kann.
1. Arzt oder Rettung verständigen
Bei einem Todesfall zu Hause rufen Sie zuerst den Hausarzt oder die Rettung (144). Der Arzt führt die Totenbeschau durch und stellt die Anzeige des Todes (Todesbescheinigung) aus. Die Polizei (133) wird nur bei nicht-natürlichem oder unklarem Tod (Unfall, Suizid) gerufen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal alle medizinischen Formalitäten automatisch.
2. Abschied nehmen
Nach der Totenbeschau dürfen Sie sich Zeit nehmen. In den meisten Bundesländern darf der Verstorbene mehrere Stunden zu Hause verbleiben – diese Zeit gehört Ihnen und Ihrer Familie. Es muss in dieser Phase nichts entschieden werden.
3. Engste Angehörige informieren
Verständigen Sie Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder, Eltern und engste Freunde – persönlich oder telefonisch. Bitten Sie eine Vertrauensperson, weitere Telefonate zu übernehmen. Soziale Medien sind in den ersten Stunden tabu.
4. Wichtige Dokumente zusammensuchen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsbeschluss
- Sterbeurkunde eines bereits verstorbenen Ehepartners
- Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel
- Pensionsbescheid und e-card
- Versicherungspolicen (Lebens-, Bestattungs-, Unfallversicherung)
- Testament oder Hinweise auf ein hinterlegtes Testament (ZTR-Eintrag)
5. Bestattungsunternehmen kontaktieren
Innerhalb von etwa 24 Stunden sollte ein Bestatter mit der Überführung beauftragt werden. Holen Sie wenn möglich zwei Angebote ein. Der Bestatter übernimmt anschließend die Anzeige beim Standesamt, organisiert Trauerfeier und Beisetzung und stellt den Kontakt zum zuständigen Notar (Gerichtskommissär) her.
Was Sie nicht in 24 Stunden erledigen müssen
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Häufige Fragen
- Muss ich die Polizei rufen, wenn jemand zu Hause stirbt?
- Nein – nur bei nicht-natürlichem oder ungeklärtem Tod (Unfall, Suizid, Gewalt). Bei einem erwarteten Tod genügt die Rettung (144) oder der Hausarzt.
- Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
- Je nach Bundesland zwischen 12 und 36 Stunden nach Totenbeschau. Danach übernimmt der Bestatter die Überführung in die Aufbahrungshalle.
- Was kostet die Totenbeschau?
- Sie wird in der Regel als ärztliche Leistung über e-card abgerechnet bzw. ist Teil der ärztlichen Pflichten – nur in Ausnahmefällen entstehen private Kosten.
- An wen wende ich mich bei akuter Krise?
- Telefonseelsorge 142 (rund um die Uhr, kostenlos) oder Rat auf Draht 147 für junge Menschen. Hausärzte und Bestatter vermitteln bei Bedarf weitere Hilfe.
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