Wichtige Fristen nach einem Todesfall in Österreich

Nach einem Todesfall in Österreich gelten zahlreiche Fristen – einige laufen schnell. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Termine, damit Sie keine Leistungen oder Rechte verlieren.

Sofort bis 24 Stunden

  • Sofort: Arzt zur Totenbeschau (Hausarzt oder Rettung 144). Bei Unfall oder unklarer Todesursache zusätzlich Polizei (133).
  • Innerhalb von 12–36 Stunden: Überführung des Verstorbenen durch ein Bestattungsunternehmen, je nach Bundesland.
  • Innerhalb von 48–72 Stunden: Meldung an Lebens- und Bestattungsversicherung – viele Tarife verlangen kurze Meldefristen für die volle Leistung.

Innerhalb einer Woche

Der Todesfall muss innerhalb einer Woche beim Standesamt am Sterbeort angezeigt werden. Diese Anzeige übernimmt meist der Bestatter. Anschließend wird die Sterbeurkunde ausgestellt – Voraussetzung für nahezu alle weiteren Schritte.

Innerhalb von ca. 5 bis 10 Tagen

Die Bestattung muss in Österreich aus hygienischen und kommunalrechtlichen Gründen meist innerhalb von 5 bis 10 Tagen nach dem Tod erfolgen, abhängig von Bundesland und Bestattungsart. Bei Feuerbestattungen ist eine sanitätspolizeiliche Genehmigung erforderlich.

Innerhalb von 1 Monat

  • Sonderkündigungsrecht Mietvertrag für nicht eintrittsberechtigte Angehörige, üblich zum Monatsende.
  • Antrag auf Witwen-/Witwerpension bei der PVA – wer rasch beantragt, erhält Leistungen rückwirkend ab Todesmonat.
  • Meldung an Arbeitgeber für Endabrechnung, Urlaubsersatzleistung und Abfertigung.

Innerhalb von 3 Monaten

Spätestens jetzt sollte das Verlassenschaftsverfahren beim Notar (Gerichtskommissär) aktiv sein. Erben geben die Erbantrittserklärung ab – bedingt (Haftung beschränkt auf Aktiven) oder unbedingt (volle Haftung). Bei unklarer Vermögenslage ist die bedingte Erklärung dringend empfohlen.

Übersicht behalten

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Innerhalb des Sterbejahres und darüber hinaus

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde in Österreich 2008 abgeschafft. Bei Immobilien fällt jedoch Grunderwerbsteuer (Stufentarif) an. Die letzte Arbeitnehmerveranlagung des Verstorbenen sollte im Folgejahr eingereicht werden. Das Verlassenschaftsverfahren dauert je nach Komplexität 6 bis 12 Monate, bei komplexen Nachlässen länger.

Häufige Fragen

Gibt es eine Frist, das Erbe in Österreich auszuschlagen?
Eine ausdrückliche Fristensetzung erfolgt durch den Notar (Gerichtskommissär). Wer keine Erbantrittserklärung abgibt, gilt nicht automatisch als Erbe – das Verfahren wird ohne diese Person fortgeführt.
Was ist der Unterschied zwischen bedingt und unbedingt?
Bedingt: Haftung nur bis zur Höhe des geerbten Vermögens. Unbedingt: volle Haftung auch für Schulden mit Privatvermögen. Bei Unsicherheit über die Vermögenslage ist die bedingte Erklärung empfehlenswert.
Wie lange dauert die Verlassenschaft?
Einfache Verfahren 6 bis 12 Monate. Komplexe Nachlässe mit Immobilien, Unternehmen oder Streit unter Erben können mehrere Jahre dauern.
Was kostet der Gerichtskommissär?
Die Tarife sind gesetzlich geregelt (GKTG) und richten sich nach dem Nachlasswert. Bei EUR 100.000 fallen etwa EUR 1.500–2.500 an.

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