Die erste Woche nach einem Todesfall in Österreich

Nach den ersten 24 Stunden wird es organisatorisch dichter. In der ersten Woche stehen Sterbeurkunde, Bestattung und die ersten Behörden- und Vertragsangelegenheiten an.

Tag 2–3: Standesamt und Sterbeurkunde

Der Todesfall muss innerhalb einer Woche beim Standesamt am Sterbeort angezeigt werden. Diese Anzeige übernimmt in der Regel das Bestattungsunternehmen. Sie erhalten die Sterbeurkunde – bestellen Sie mindestens 6 Originale, da Notar, Banken, PVA und Versicherungen jeweils ein Exemplar verlangen.

Tag 2–5: Bestattung planen

Klären Sie mit dem Bestatter Bestattungsart (Erd-, Feuer-, Natur- oder Seebestattung im Ausland), Sarg oder Urne, Trauerfeier und Beisetzungstermin. In Österreich werden rund 40 % aller Verstorbenen kremiert. Eine schlichte Bestattung kostet ab ca. EUR 3.500, mit Trauerfeier oft EUR 6.000–10.000.

Tag 3–5: PVA, ÖGK und Versicherungen

Informieren Sie die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) schriftlich – Pension wird gestoppt, Witwen-/Witwerpension kann beantragt werden. Krankenkasse (ÖGK) melden. Lebens- und Bestattungsversicherungen innerhalb weniger Tage informieren, da viele Verträge enge Meldefristen für die volle Leistung haben.

Tag 4–7: Bank, Vermieter, Arbeitgeber

Bei der Bank werden Konten bis zur Einantwortung gesperrt. Vollmachten über den Tod hinaus bleiben gültig. Vermieter informieren – eintrittsberechtigte Personen können nach § 14 MRG in den Mietvertrag eintreten, ansonsten gilt ein Sonderkündigungsrecht. Arbeitgeber zur Endabrechnung von Restgehalt, Urlaubsersatzleistung und Abfertigung verständigen.

Tag 5–7: Laufende Verträge

ORF-GIS, Strom-, Gas- und Internetanbieter, Telekom, Streamingdienste, Zeitungsabos, Vereins- und Fitnessstudio-Mitgliedschaften: alle laufenden Verträge kündigen oder umschreiben. Kontoauszüge der letzten Monate zeigen, was monatlich abgebucht wird.

Briefvorlagen erleichtern die Arbeit

Die Wegbegleiter App stellt fertige Briefvorlagen für PVA, ÖGK, Banken, Versicherungen, Vermieter und Arbeitgeber bereit – nur noch persönliche Daten ergänzen, ausdrucken und unterschreiben.

Häufige Fragen

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Mindestens 6 Originale. Jede Bank, Versicherung, die PVA, das Bezirksgericht / der Notar, der Arbeitgeber und der Vermieter verlangen jeweils ein Original.
Wann meldet sich der Notar?
Der vom Bezirksgericht beauftragte Gerichtskommissär (Notar) meldet sich in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen schriftlich bei den nächsten Angehörigen.
Werden Konten sofort gesperrt?
Ja, sobald die Bank vom Tod erfährt. Verfügungen sind erst nach Einantwortungsbeschluss und Vorlage der Erbbescheinigung wieder möglich – außer eine Vollmacht über den Tod hinaus liegt vor.
Was passiert mit dem Mietvertrag?
Eintrittsberechtigte Angehörige (§ 14 MRG) können den Vertrag fortführen. Andernfalls gilt ein Sonderkündigungsrecht. Mietzins läuft bis zur Kündigung weiter.

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