Fristen nach Todesfall Liechtenstein: alle Termine im Überblick

<p>Nach einem Todesfall in Liechtenstein laufen zahlreiche Fristen parallel – von der Meldung beim Zivilstandsamt Vaduz bis zur Erbschaftssteuer. Wer den Überblick verliert, riskiert Bußgelder oder den Verlust von Versicherungsleistungen. Diese Übersicht zeigt jede Frist chronologisch und nennt die zuständige Behörde. Die <a href="/app" class="text-primary underline">Wegbegleiter App</a> erinnert Sie zusätzlich automatisch.</p>

Sofort: die ersten Stunden

Ein Todesfall in Liechtenstein setzt eine Kette von Fristen in Gang. Schon in den ersten Stunden ist ein Arzt zu rufen (Notruf 112 / 144), der die Todesbescheinigung ausstellt. Diese ist die Grundlage für alle weiteren Schritte und muss bei jeder Behörde im Original vorgelegt werden.

1-3 Tage: Anzeige beim Standesamt

Die Meldung beim Zivilstandsamt Vaduz erfolgt innert 2 Werktagen. Damit wird die offizielle Sterbeurkunde ausgestellt – bestellen Sie 6 bis 10 Originale für Bank, Versicherungen, Erbschein, Vermieter und Arbeitgeber. Liechtenstein folgt einem an Österreich angelehnten Verlassenschaftsverfahren – das Landgericht in Vaduz ist zuständig.

in der Regel 4 bis 6 Tage: Bestattung

Die Bestattung findet in Liechtenstein typischerweise in der Regel 4 bis 6 Tage statt. Innerhalb dieses Zeitfensters müssen Sie das Bestattungsinstitut beauftragen, die Art der Bestattung wählen und die Trauerfeier organisieren.

2 Wochen: Behörden, Banken, Versicherungen

Innerhalb von zwei Wochen sollten Sie folgende Stellen informieren:

  • AHV Liechtenstein – Rentenstopp, Hinterlassenenrente beantragen
  • Krankenversicherung und Pflegekasse
  • Banken und Bausparkasse
  • Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherung
  • Arbeitgeber, Vermieter, Energieversorger, Telekom, Abonnements

Verträge enden meist nicht automatisch; Sie müssen sie schriftlich kündigen.

Erbschaft: Verlassenschaft beim Landgericht Vaduz

Bestehen Zweifel an der Werthaltigkeit des Nachlasses, sollten Sie die Erbschaft fristgerecht ausschlagen – die Frist beträgt Verlassenschaft beim Landgericht Vaduz. Andernfalls haften Sie für Schulden des Verstorbenen. Erforderlichenfalls können Sie ein öffentliches Inventar verlangen.

3-12 Monate: Steuern und Auseinandersetzung

Innerhalb von etwa drei Monaten ist die letzte Einkommenssteuererklärung des Verstorbenen zu erstellen. Die Erbschaftssteuererklärung muss meist innerhalb von 6 bis 12 Monaten eingereicht werden – in Liechtenstein oft beim Finanzamt des letzten Wohnsitzes. Erst nach Bezahlung der Steuern können Konten, Immobilien und Wertpapiere endgültig auf die Erben übertragen werden.

Die Wegbegleiter App erinnert Sie an jede dieser Fristen und bietet eine länderspezifische Zeitachse.

Häufige Fragen

Wie schnell muss der Todesfall in Liechtenstein angezeigt werden?
Die Anzeige beim Zivilstandsamt Vaduz erfolgt innert 2 Werktagen; in der Regel übernimmt das Bestattungsinstitut die Anmeldung.
Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse?
Verspätungen können zu Bußgeldern, dem Verlust von Versicherungsleistungen oder zur unbeschränkten Haftung für Erbschulden führen.
Bis wann ist die Erbschaftssteuer fällig?
Meist 6-12 Monate nach dem Todestag – sprechen Sie früh mit dem Finanzamt über Fristverlängerungen.
Wann werden Bankkonten freigegeben?
Erst nach Vorlage eines gültigen Erbennachweises. Bestattungskosten dürfen das Konto auch vorher belasten.
Was tun bei Auslandsbezug?
Bei Vermögen oder Wohnsitz im Ausland gelten zusätzlich die dortigen Fristen – holen Sie internationale Rechtsberatung ein.

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