Was tun nach einem Todesfall in Liechtenstein?
Nach einem Todesfall im Fürstentum Liechtenstein greift ein klares Verfahren: vom Arzt über das Zivilstandsamt bis zum Verlassenschaftsverfahren beim Landgericht Vaduz. Dieser Ratgeber begleitet Sie ruhig durch die ersten Stunden, Tage und Wochen.
Sofort: Arzt verständigen
Stirbt eine Person zu Hause, verständigen Sie zuerst den Hausarzt oder die Notrufnummer 144 (Rettung). Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei unklarer Todesursache wird die Landespolizei (117) beigezogen – ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt. Im Landesspital oder in Pflegeeinrichtungen übernimmt das Personal alle medizinischen Formalitäten.
In den ersten 24 Stunden
Informieren Sie die engsten Angehörigen. Suchen Sie wichtige Dokumente zusammen: AHV-Ausweis, Identitätskarte oder Pass, Familienbüchlein, Heimatschein, Testament, Versicherungsunterlagen. Beauftragen Sie ein Bestattungsinstitut – viele liechtensteinische Familien arbeiten mit Bestattern aus dem Rheintal oder mit dem Krematorium Hohenems zusammen.
Innert weniger Tage: Zivilstandsamt
Der Todesfall muss zeitnah beim Zivilstandsamt in Vaduz angemeldet werden. Diese Anzeige übernimmt in der Regel das Bestattungsinstitut. Sie erhalten die amtliche Todesbescheinigung – bestellen Sie 6 bis 8 Originale, da Banken, AHV-IV-FAK-Anstalten, Krankenkasse, Versicherungen, Landgericht, Arbeitgeber und Vermieter jeweils ein Exemplar verlangen.
In der ersten Woche
Informieren Sie schriftlich: AHV-IV-FAK-Anstalten Liechtenstein für Hinterbliebenenrenten, Krankenkasse, Pensionskasse, Lebensversicherung, Arbeitgeber, Banken (Liechtensteinische Landesbank, VP Bank, LGT u.a.), Vermieter sowie Strom-, Internet- und Mobilfunkanbieter.
Wegbegleiter führt Sie Schritt für Schritt
Die Wegbegleiter App stellt Briefvorlagen für AHV-Anstalt FL, Banken, Pensionskasse, Versicherungen und Vermieter bereit – speziell für Liechtenstein angepasst.
Verlassenschaftsverfahren beim Landgericht Vaduz
Das Verlassenschaftsverfahren wird vom Landgericht Vaduz geführt. Erben geben eine Erbantrittserklärung ab – bedingt (Haftung auf Aktiven beschränkt) oder unbedingt. Bei unklarer Vermögenslage ist die bedingte Erklärung dringend zu empfehlen. Sie können die Erbschaft innert 3 Monaten beim Landgericht Vaduz ausschlagen.
Hilfe und Begleitung
Geben Sie sich Zeit. Das Sorgentelefon 147 für Kinder und Jugendliche, die Dargebotene Hand 143 (kostenlos, rund um die Uhr) sowie Caritas Liechtenstein und kirchliche Stellen bieten Trauerbegleitung und Beratung in schwierigen Situationen.
Häufige Fragen
- Wen rufe ich zuerst an?
- Den Hausarzt oder die Rettung (144). Die Landespolizei (117) nur bei Unfall, Suizid oder unklarer Todesursache.
- Wo melde ich den Todesfall?
- Beim Zivilstandsamt in Vaduz – meist übernimmt diese Anzeige das Bestattungsinstitut.
- Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?
- 3 Monate ab Kenntnis des Erbfalls, durch Erklärung beim Landgericht Vaduz.
- Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es in Liechtenstein?
- Erdbestattung auf einem der Gemeindefriedhöfe und Feuerbestattung über das Krematorium Hohenems (Vorarlberg) oder Schweizer Krematorien. Die Gemeinden helfen bei der Organisation.
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