Wichtige Fristen nach einem Todesfall in Deutschland
Nach einem Todesfall in Deutschland greifen zahlreiche Fristen – einige laufen schnell ab. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Termine, damit Sie keine Rechte oder Leistungen verlieren.
Sofort bis 3 Werktage
- Sofort: Arzt zur Feststellung des Todes (Hausarzt, 116 117 oder Notarzt 112)
- Bis 36 Stunden: Überführung des Verstorbenen durch ein Bestattungsunternehmen
- Innerhalb von 48–72 Stunden: Meldung bei der Lebensversicherung (oft Voraussetzung für die volle Leistung)
- Innerhalb von 3 Werktagen: Anzeige des Todesfalls beim Standesamt am Sterbeort – meist durch den Bestatter
Innerhalb von 4 bis 10 Tagen
Die Bestattung muss je nach Bundesland innerhalb von 4 bis 10 Tagen erfolgen. In Bayern gilt eine Überführungsfrist von 96 Stunden, in Bremen sind bis zu 10 Tage bis zur Beisetzung möglich. Klären Sie die Frist mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder dem Bestatter.
Innerhalb von 1 Monat
- Sonderkündigungsrecht Mietvertrag: Hinterbliebene können den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod zum Ende des übernächsten Monats kündigen (§ 564 BGB).
- Antrag auf Witwen-/Witwerrente: Bei der Deutschen Rentenversicherung – wer innerhalb von 12 Monaten beantragt, erhält Leistungen rückwirkend ab Todesmonat.
Innerhalb von 6 Wochen
Die Erbschaft ausschlagen ist nur innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall möglich (§ 1944 BGB). Bei Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf 6 Monate. Wer die Frist verstreichen lässt, gilt automatisch als Erbe – einschließlich aller Schulden.
Innerhalb von 3 Monaten
Die Erbschaftssteuererklärung muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden. Die formelle Steuererklärung folgt nach Aufforderung durch das Finanzamt. Ehepartner und Kinder haben hohe Freibeträge (Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €).
Übersicht behalten
Die Wegbegleiter App erinnert Sie an wichtige Fristen und stellt fertige Briefvorlagen für Rentenversicherung, Versicherungen und Vermieter bereit.
Innerhalb des Sterbejahres
Die letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen ist von den Erben abzugeben – im Folgejahr bis zum 31. Juli (bzw. mit Steuerberater später). Auch Kirchensteuer und ggf. Gewerbesteuer werden bis zum Todestag abgerechnet.
Häufige Fragen
- Was passiert, wenn ich die 6-Wochen-Frist zum Ausschlagen verpasse?
- Sie gelten automatisch als Erbe – mit allen Schulden. Bei Verdacht auf Überschuldung kann notfalls Nachlassinsolvenz oder Dürftigkeitseinrede die Haftung begrenzen, aber das ist deutlich aufwendiger.
- Ab wann läuft die Ausschlagungsfrist?
- Ab Kenntnis vom Tod UND vom Berufungsgrund (z. B. Erbeinsetzung im Testament). Bei klarer gesetzlicher Erbfolge meist ab Kenntnis vom Tod.
- Wann muss ich den Erbschein beantragen?
- Es gibt keine gesetzliche Frist, aber ohne Erbschein können Sie keine Immobilien umschreiben oder Konten auflösen. Beantragen Sie ihn, sobald die wichtigsten Unterlagen vorliegen.
- Gibt es eine Frist für die Bestattungskosten?
- Bestattungskosten sind sofort fällig, in der Regel innerhalb von 14 bis 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Sie sind aus dem Nachlass zu tragen und beim Finanzamt steuerlich absetzbar.
Wegbegleiter – die App für schwere Momente
Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.