Mietvertrag nach Todesfall — 8-Länder-Übersicht

Der Tod des Mieters beendet den <a href="/ratgeber/mietvertrag-nach-todesfall" class="text-[#6B2D3E] underline underline-offset-2 hover:text-[#C4954A]">Mietvertrag</a> in keinem der acht Länder automatisch. Die Erben treten ein. Aber es gibt Sonderkündigungsrechte.

Sonderkündigungsfristen

Deutschland: 3 Monate (§ 580 BGB), Eintrittsrecht des Ehegatten (§ 563 BGB). Schweiz: gesetzlicher Kündigungstermin (Art. 266i OR). Österreich: Eintrittsrecht für Ehegatte oder Lebensgefährte (§ 14 MRG, Anzeige innert 1 Monat). Frankreich: Der Bail läuft weiter, 1 Monat Préavis (Art. 14 Loi du 6 juillet 1989). Italien: 6 Monate Preavviso (Art. 6 L. 392/1978). Belgien: gewöhnliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Luxemburg: gesetzlicher Préavis.

Eintrittsrecht

In Deutschland, Österreich und Frankreich hat der überlebende Ehegatte ein Eintrittsrecht — er kann die Wohnung behalten, auch wenn er nicht im Mietvertrag steht. Checklisten und die Briefvorlage „Mietkündigung“ findest du auf wegbegleiterapp.com.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Miete nach dem Tod?
Bis zum Ende der Kündigungsfrist die Erben — die Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten.
Was passiert mit der Kaution?
Sie wird nach Rückgabe der Wohnung und Abrechnung an die Erben ausbezahlt.

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