Mietvertrag nach Todesfall — 8-Länder-Übersicht
Der Tod des Mieters beendet den <a href="/ratgeber/mietvertrag-nach-todesfall" class="text-[#6B2D3E] underline underline-offset-2 hover:text-[#C4954A]">Mietvertrag</a> in keinem der acht Länder automatisch. Die Erben treten ein. Aber es gibt Sonderkündigungsrechte.
Sonderkündigungsfristen
Deutschland: 3 Monate (§ 580 BGB), Eintrittsrecht des Ehegatten (§ 563 BGB). Schweiz: gesetzlicher Kündigungstermin (Art. 266i OR). Österreich: Eintrittsrecht für Ehegatte oder Lebensgefährte (§ 14 MRG, Anzeige innert 1 Monat). Frankreich: Der Bail läuft weiter, 1 Monat Préavis (Art. 14 Loi du 6 juillet 1989). Italien: 6 Monate Preavviso (Art. 6 L. 392/1978). Belgien: gewöhnliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Luxemburg: gesetzlicher Préavis.
Eintrittsrecht
In Deutschland, Österreich und Frankreich hat der überlebende Ehegatte ein Eintrittsrecht — er kann die Wohnung behalten, auch wenn er nicht im Mietvertrag steht. Checklisten und die Briefvorlage „Mietkündigung“ findest du auf wegbegleiterapp.com.
Häufige Fragen
- Wer zahlt die Miete nach dem Tod?
- Bis zum Ende der Kündigungsfrist die Erben — die Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten.
- Was passiert mit der Kaution?
- Sie wird nach Rückgabe der Wohnung und Abrechnung an die Erben ausbezahlt.
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