Todesfall Checkliste Schweiz – was Angehörige jetzt wissen müssen
Ein Todesfall in der Schweiz löst eine Kaskade kantonal unterschiedlicher Pflichten aus. Diese Checkliste zeigt, welche Schritte in den ersten Stunden, Tagen und Wochen anstehen – von der ärztlichen Todesbescheinigung bis zur Erbteilung.
Sofortmaßnahmen nach dem Tod
Tritt der Tod zu Hause ein, verständigen Sie den Hausarzt oder die Notrufnummer 144. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei unklarer Todesursache wird die Polizei beigezogen – ein normaler, gesetzlich vorgeschriebener Vorgang.
Im Spital oder Pflegeheim erledigt das Personal alle medizinischen Formalitäten. Sie können den Verstorbenen je nach Kanton mehrere Stunden zu Hause aufbahren – nutzen Sie diese Zeit zum Abschiednehmen.
Anmeldung beim Zivilstandsamt
Der Todesfall muss innert zwei Werktagen beim Zivilstandsamt am Sterbeort angezeigt werden. Diese Aufgabe übernimmt meist das Bestattungsinstitut. Sie erhalten den Todesschein sowie mehrere amtliche Bescheinigungen über den Tod – diese benötigen Sie für Bank, AHV, Versicherungen und Nachlassbehörde. Bestellen Sie 6 bis 8 Exemplare.
Bestattung organisieren
Die Bestattungsfristen variieren kantonal, üblich sind 4 bis 6 Tage. Sie wählen zwischen Erd- und Feuerbestattung – in der Schweiz wird in über 90 % der Fälle kremiert. Die Gemeinde stellt in der Regel ein Gemeinschaftsgrab oder ein Reihengrab kostenlos zur Verfügung; Familiengräber sind kostenpflichtig.
Klären Sie früh die Wünsche des Verstorbenen: gab es einen Bestattungsvorsorgevertrag, eine Patientenverfügung mit Bestattungsanordnung oder eine Mitgliedschaft in einer Bestattungsgesellschaft?
Kosten und Trägerschaft
Eine schlichte Kremation kostet in der Schweiz zwischen CHF 4'000 und CHF 8'000, eine Erdbestattung mit Familiengrab CHF 8'000 bis 15'000. Viele Gemeinden übernehmen einen Teil der Grundkosten. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber zu Bestattungskosten Schweiz.
AHV, Pensionskasse und Versicherungen
Innerhalb der ersten zwei Wochen sollten Sie folgende Stellen informieren:
- AHV-Ausgleichskasse – laufende AHV/IV-Renten werden eingestellt, Witwen-/Witwerrente und Waisenrente werden geprüft
- Pensionskasse – Hinterlassenenleistungen beantragen
- Krankenkasse – Versicherung beenden, ggf. Prämienrückerstattung
- Lebensversicherung, Säule 3a – Auszahlung beantragen
- Arbeitgeber – Lohnnachzahlung, Hinterlassenenleistungen
- Banken und PostFinance – Konten werden gesperrt bis Erbenausweis vorliegt
- Vermieter – außerordentliche Kündigung innert Monatsfrist
- Steuerbehörde – letzte Steuererklärung, Erbschaftssteuer (kantonal)
Erbschein und Erbteilung
Das schweizerische Erbrecht kennt keinen Erbschein wie in Deutschland; stattdessen stellt die zuständige Behörde – je nach Kanton das Erbschaftsamt, das Bezirksgericht oder ein Notar – eine Erbbescheinigung aus. Diese benötigen Sie, um Konten freizugeben oder Liegenschaften umzuschreiben.
Innert drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls können Sie die Erbschaft ausschlagen (Art. 567 ZGB) – wichtig bei Überschuldung. Ein öffentliches Inventar gibt Sicherheit über Aktiven und Passiven.
Wegbegleiter unterstützt Sie
Die Wegbegleiter App führt Sie durch alle Schritte – mit kantonsspezifischen Checklisten, vorbereiteten Briefen an Banken, AHV und Versicherungen und einer verschlüsselten Notfallmappe für nahestehende Personen.
Häufige Fragen
- Wie schnell muss man einen Todesfall in der Schweiz melden?
- Innert zwei Werktagen beim Zivilstandsamt am Sterbeort. Bei Tod im Spital oder Heim übernimmt die Institution die Meldung.
- Wer erbt in der Schweiz, wenn kein Testament vorliegt?
- Die gesetzliche Erbfolge nach ZGB: zunächst Ehegatte und Kinder zu festen Quoten, danach Eltern und Geschwister. Ohne Verwandte fällt der Nachlass an den Wohnsitzkanton.
- Was kostet die Erbteilung beim Notar?
- Die Gebühren variieren stark kantonal – häufig zwischen 0,2 % und 1 % des Nachlasswerts plus Auslagen. Eine private Erbteilung ohne Notar ist möglich, wenn alle Erben einig sind.
- Gibt es eine Erbschaftssteuer in der Schweiz?
- Erbschaftssteuern sind kantonal geregelt. Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit, Geschwister und Nichtverwandte zahlen je nach Kanton bis zu 50 %.
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