Nachlassgericht Deutschland – Aufgaben, Verfahren, Kosten

Das Nachlassgericht ist die zentrale Behörde nach einem Todesfall in Deutschland. Es eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine, nimmt Erbausschlagungen entgegen und führt Nachlasspflegschaften. Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie das Nachlassgericht einschalten müssen, welche Unterlagen Sie brauchen und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Was ist das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts und für alle gerichtlichen Angelegenheiten rund um eine Erbschaft zuständig (§§ 342 ff. FamFG). Zuständig ist immer das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen – nicht zwingend der gemeldete Wohnsitz.

Aufgaben des Nachlassgerichts

  • Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
  • Erteilung des Erbscheins
  • Entgegennahme der Erbausschlagung
  • Anordnung von Nachlasspflegschaft bei unbekannten Erben
  • Anordnung der Nachlassverwaltung zur Haftungsbegrenzung
  • Aufnahme von Nachlassverzeichnissen
  • Bestellung und Aufsicht über Testamentsvollstrecker

Testamentseröffnung

Sobald das Nachlassgericht vom Tod erfährt (durch das Standesamt oder eine Privatperson), eröffnet es ein vorhandenes Testament von Amts wegen. Alle gesetzlichen und im Testament bedachten Erben werden schriftlich über den Inhalt informiert – sie erhalten eine beglaubigte Abschrift. Das Original verbleibt beim Gericht.

Wer ein eigenhändiges Testament zu Hause findet, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich an das Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB). Verheimlichung kann strafbar sein.

Erbschein beantragen

Der Erbschein weist Sie als rechtmäßigen Erben aus – Banken, Grundbuchamt und Versicherungen benötigen ihn in vielen Fällen. Beantragen können Sie ihn beim Nachlassgericht oder bei einem Notar (eidesstattliche Versicherung erforderlich). Notwendige Unterlagen:

  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden der Familie)
  • Testament/Erbvertrag falls vorhanden
  • Personalausweis des Antragstellers
  • Angaben zum Nachlasswert

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert: bei 100.000 € Nachlass z. B. ca. 546 € (Erbschein) + 273 € (eidesstattliche Versicherung).

Erbschaft ausschlagen

Die Ausschlagung muss persönlich oder notariell beglaubigt beim Nachlassgericht erklärt werden – binnen 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund. Lebte der Erblasser im Ausland oder wohnt der Erbe im Ausland, verlängert sich die Frist auf 6 Monate. Die Gebühr beträgt einheitlich 30 € (zzgl. Notar).

Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung

Sind die Erben unbekannt oder nicht erreichbar, ordnet das Gericht eine Nachlasspflegschaft an: Ein Nachlasspfleger sichert das Vermögen bis die Erben ermittelt sind. Bei Überschuldungsverdacht können die Erben die Nachlassverwaltung beantragen – sie beschränkt die Haftung auf den Nachlass und schützt das Privatvermögen.

Wann müssen Sie zum Nachlassgericht?

In der Praxis: Wenn Sie einen Erbschein brauchen, eine Erbschaft ausschlagen wollen, ein Testament finden oder Auskunft zu einem Erbfall benötigen. Bei klaren Verhältnissen mit notariellem Testament reicht oft die Eröffnungsnachricht – ein Erbscheinsantrag ist dann nicht zwingend.

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Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht ist zuständig?
Das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen. War der Verstorbene Ausländer ohne deutschen Wohnsitz, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg international zuständig.
Wie lange dauert die Ausstellung eines Erbscheins?
In einfachen Fällen 4–8 Wochen, bei komplexer Erbfolge oder vielen Erben mehrere Monate.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Banken und Grundbuchamt dies meist anstelle des Erbscheins.
Was kostet ein Erbschein?
Zwei Gebühren nach GNotKG, jeweils nach Nachlasswert. Bei 50.000 € rund 330 €, bei 250.000 € rund 1.070 €, bei 500.000 € rund 1.870 €.
Kann ich die Ausschlagung widerrufen?
Nur ausnahmsweise wegen Irrtums oder Drohung, und nur binnen weniger Wochen nach Entdeckung des Grundes. Daher vorher prüfen lassen.

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