Testament Schweiz

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln. In der Schweiz gelten klare Formvorschriften – und die jüngste Erbrechtsrevision hat den Spielraum bei Pflichtteilen vergrössert.

Drei Formen des Testaments

Das schweizerische Erbrecht kennt drei Testamentsformen: das eigenhändige (handschriftliche) Testament, das öffentliche Testament beim Notar und das Nottestament. Die handschriftliche Form ist die häufigste – sie muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein.

Pflichtteil seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 ist der Pflichtteil reduziert: Nachkommen haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (vorher drei Viertel), Eltern haben gar keinen Pflichtteil mehr. Die freie Quote, über die Sie testamentarisch verfügen können, ist damit grösser geworden.

Was geregelt werden kann

Im Testament können Sie:

  • Erben bestimmen, einsetzen oder enterben (im Rahmen des Pflichtteils)
  • Vermächtnisse aussprechen (einzelne Gegenstände oder Geldbeträge)
  • Eine Willensvollstreckung einsetzen
  • Auflagen formulieren (z. B. Grabpflege)
  • Den Konkubinatspartner berücksichtigen, der gesetzlich nicht erbt

Häufige Fehler

Eine maschinengeschriebene Verfügung mit Unterschrift ist ungültig. Auch fehlendes Datum kann zur Ungültigkeit führen. Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „meine Wertsachen sollen gerecht verteilt werden“ – das führt regelmässig zu Streit. Lassen Sie ein selbst verfasstes Testament im Zweifel von einem Notar prüfen.

Aufbewahrung

Ein Testament nützt nichts, wenn es nach dem Tod nicht gefunden wird. Hinterlegen Sie es gegen eine Gebühr bei der zuständigen Behörde (je nach Kanton Gemeinde, Notariat oder Erbschaftsamt). Alternativ informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.

Erbvertrag als Alternative

Im Gegensatz zum Testament ist ein Erbvertrag öffentlich zu beurkunden und bindet beide Seiten. Er eignet sich, wenn Sie mit Ehegatten, Kindern oder Geschäftspartnern bindende Vereinbarungen zur Nachfolge treffen wollen.

Vorsorge leicht gemacht

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Häufige Fragen

Muss ein Testament in der Schweiz notariell beurkundet werden?
Nein. Ein handschriftliches Testament ist genauso gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist.
Was ist der Pflichtteil?
Der Mindestanteil, der bestimmten Erben gesetzlich zusteht. Seit 2023 ist er reduziert; Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.
Kann ich meinen Konkubinatspartner einsetzen?
Ja – über die frei verfügbare Quote. Ohne Testament erbt der Konkubinatspartner in der Schweiz gesetzlich nichts.
Wo bewahre ich das Testament am besten auf?
Bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Notariat oder Erbschaftsamt) gegen eine geringe Gebühr. So ist es im Todesfall sicher auffindbar.

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