Todesfall Checkliste Österreich – Hilfe in einer schweren Zeit

Nach einem Sterbefall in Österreich greift ein klares Verfahren: vom Totenbeschauarzt über das Standesamt bis zur Verlassenschaftsabhandlung beim Notar. Diese Checkliste begleitet Sie durch alle Schritte und nennt die wichtigsten Fristen.

Was unmittelbar nach dem Tod zu tun ist

Bei einem Todesfall zu Hause verständigen Sie zuerst den Hausarzt oder die Rettung (144). Der diensthabende Arzt nimmt die Totenbeschau vor und stellt die Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal alle medizinischen Formalitäten.

Nach der Totenbeschau dürfen Sie sich noch einige Stunden in Ruhe verabschieden. Anschließend beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung – in Österreich besteht Bestattungspflicht binnen weniger Tage.

Standesamt und Sterbeurkunde

Der Todesfall muss innerhalb einer Woche beim Standesamt am Sterbeort angezeigt werden. Diese Anzeige übernimmt regelmäßig das Bestattungsinstitut. Sie erhalten die Sterbeurkunde – bestellen Sie mehrere Originale (mindestens 6 Stück), da Notar, Banken, Pensionsversicherung und Versicherungen jeweils ein Exemplar verlangen.

Verlassenschaftsverfahren und Notar

In Österreich wird jeder Nachlass im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens (früher: Verlassenschaftsabhandlung) durch das Bezirksgericht abgewickelt – meist über einen Gerichtskommissär (Notar). Dieser meldet sich automatisch innerhalb weniger Wochen bei den Erben.

Der Notar erstellt das Inventar, klärt die Erbquoten und übergibt am Ende den Nachlass mit Einantwortungsbeschluss. Erst dann sind Sie offiziell Erbe und können über Vermögen verfügen.

Erbantrittserklärung

Sie können den Nachlass bedingt (Haftung beschränkt auf Aktiven) oder unbedingt (volle Haftung auch für Schulden) antreten. Bei Unsicherheit über Schulden ist die bedingte Erbantrittserklärung dringend zu empfehlen.

Wichtige Stellen informieren

In den ersten 14 Tagen sollten folgende Institutionen schriftlich oder telefonisch verständigt werden:

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA) – Pension stoppen, Witwen-/Witwerpension beantragen
  • Krankenkasse (ÖGK)
  • Arbeitgeber – Endabrechnung
  • Banken – Konten werden bis zur Einantwortung gesperrt
  • Lebens- und Bestattungsversicherung
  • Vermieter – Eintrittsrecht für eintrittsberechtigte Personen nach § 14 MRG
  • Strom-, Gas-, Internet- und Telefonanbieter
  • Finanzamt – ArbN-Veranlagung des Sterbejahres
  • ORF-GIS

Bestattung gestalten

Die Bestattungsarten in Österreich umfassen Erdbestattung, Feuerbestattung (rund 40 % aller Beisetzungen), Naturbestattung und Seebestattung im Ausland. Klären Sie mit dem Bestatter den Ablauf der Verabschiedung, Trauerredner, Musik und Trauerdrucksorten. Eine schlichte Bestattung kostet ab ca. EUR 3.500, mit Familiengrab und Trauerfeier oft EUR 6.000–10.000.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Verlassenschaft in Österreich?
Einfache Verfahren dauern 6 bis 12 Monate. Komplexe Nachlässe mit Immobilien, Unternehmen oder Streit unter Erben können mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Was kostet ein Notar bei der Verlassenschaft?
Die Gerichtskommissärsgebühren sind gesetzlich geregelt (GKTG) und richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Nachlass von EUR 100.000 fallen rund EUR 1.500–2.500 an.
Muss man die Erbschaft aktiv annehmen?
Ja – durch die Erbantrittserklärung gegenüber dem Notar. Wer ablehnt, gibt eine Erbverzichtserklärung ab. Ohne Erklärung ist eine Einantwortung nicht möglich.
Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde 2008 abgeschafft. Bei Immobilien fällt jedoch Grunderwerbsteuer (Stufentarif) an.

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