Erbe ausschlagen in Österreich

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine starre Ausschlagungsfrist – die Entscheidung fällt im Verlassenschaftsverfahren. Wer nicht erben will, gibt eine Erbverzichtserklärung ab.

Ablauf im Verlassenschaftsverfahren

Der Gerichtskommissär (Notar) lädt Sie zur Tagsatzung. Dort haben Sie drei Optionen: Erbantrittserklärung unbedingt, Erbantrittserklärung bedingt oder Erbverzichtserklärung (Ausschlagung). Die Erklärung wird protokolliert und ist sofort wirksam.

Wirkung der Ausschlagung

Sie gelten als nie berufen – Ihr Anteil fällt an die nächsten gesetzlichen Erben (z. B. Ihre Nachkommen, falls vorhanden, sonst Eltern, Geschwister) oder an die im Testament Eingesetzten. Pflichtteilsansprüche bleiben grundsätzlich bestehen, wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind – Sie können separat auf den Pflichtteil verzichten.

Erbverzicht zu Lebzeiten

Bereits zu Lebzeiten kann mit Notariatsakt ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung vereinbart werden – häufig bei Unternehmensnachfolge oder Patchworkfamilien.

Bedingte Annahme als Alternative

Statt auszuschlagen empfiehlt sich oft die bedingte Erbantrittserklärung: Der Notar erstellt ein Inventar, Sie haften nur bis zum Wert des Nachlasses. Damit umgehen Sie das Risiko verborgener Schulden, ohne ein wertvolles Erbe leichtfertig zu verlieren.

Schulden und Bestattungskosten

Auch wer ausschlägt, kann unter Umständen Bestattungskosten tragen müssen – etwa, wenn niemand sonst zahlt und Sie naher Angehöriger sind. Die Kosten werden allerdings primär aus dem Nachlass beglichen; reicht dieser nicht, springen in vielen Bundesländern Sozialhilfeträger ein.

Kosten und Dauer

Die Erbverzichtserklärung im Verfahren kostet nur den (geringen) anteiligen Aufwand beim Notar. Beachten Sie: Sobald der Einantwortungsbeschluss ergangen ist, ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich. Treffen Sie die Entscheidung daher rechtzeitig vor der Schlusstagsatzung.

Häufige Fragen

Gibt es in Österreich eine Ausschlagungsfrist wie in Deutschland?
Nein. Die Entscheidung fällt im laufenden Verlassenschaftsverfahren. In der Praxis sollten Sie spätestens zur Tagsatzung entschieden haben.
Was kostet die Ausschlagung?
Eine reine Erbverzichtserklärung im Verfahren ist günstig – meist ein Bruchteil der Gerichtskommissärsgebühren. Bei separatem Erbverzicht zu Lebzeiten fallen Notariatsakt-Kosten an.
Haften meine Kinder, wenn ich ausschlage?
Ihre Nachkommen rücken nach. Für sie gilt das Gleiche – sie können ebenfalls die Verzichtserklärung abgeben. Für Minderjährige bedarf es pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung.
Was ist mit Versicherungen oder Lebensversicherungen?
Bezugsberechtigte Leistungen aus Lebensversicherungen fließen unabhängig vom Nachlass und sind von der Ausschlagung nicht betroffen.

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