Mietvertrag kündigen nach einem Todesfall
Stirbt ein Mieter, geht das Mietverhältnis automatisch auf die Erben über. Erben können den Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen.
Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht nach § 564 BGB greift unabhängig von der vertraglichen Kündigungsfrist – 3 Monate genügen.
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Häufige Fragen
- Wie lange ist die Kündigungsfrist?
- Drei Monate ab Kenntnis vom Todesfall.
- Wer kann kündigen?
- Die Erben – oder auch der Vermieter unter bestimmten Umständen.
- Was passiert mit der Kaution?
- Die Kaution wird nach Räumung und Abrechnung an die Erben ausgezahlt.
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