Mietvertrag kündigen nach einem Todesfall

Stirbt ein Mieter, geht das Mietverhältnis automatisch auf die Erben über. Erben können den Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen.

Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht nach § 564 BGB greift unabhängig von der vertraglichen Kündigungsfrist – 3 Monate genügen.

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Drei Monate ab Kenntnis vom Todesfall.
Wer kann kündigen?
Die Erben – oder auch der Vermieter unter bestimmten Umständen.
Was passiert mit der Kaution?
Die Kaution wird nach Räumung und Abrechnung an die Erben ausgezahlt.

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