Digitaler Nachlass Schweiz – Was mit Online-Konten nach dem Tod passiert

Wir leben immer mehr digital – E-Mails, Social-Media-Profile, Online-Banking, Cloud-Speicher, Streaming-Abonnements. Doch was passiert mit all diesen digitalen Spuren nach dem Tod? Der digitale Nachlass ist in der Schweiz noch ein junges Thema, aber für Angehörige oft ein grosses praktisches Problem.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, digitalen Inhalte und elektronischen Werte, die eine Person hinterlässt. Darunter fallen nicht nur soziale Medien, sondern auch Finanzkonten, Cloud-Speicher und digitale Vermögenswerte.

Digitale Konten und Profile

  • E-Mail-Konten (Gmail, Outlook, Bluemail)
  • Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok)
  • Online-Banking und PayPal
  • Streaming-Dienste (Netflix, Spotify, Disney+)
  • Cloud-Speicher (iCloud, Google Drive, Dropbox)
  • Online-Shops (Amazon, Ricardo, Tutti)
  • Krypto-Wallets und digitale Währungen

Digitale Werte

Nicht alle digitalen Inhalte sind wertlos. Dazu gehören:

  • Domains und Websites
  • Digitale Kunstwerke (NFTs)
  • Guthaben auf Online-Plattformen
  • Einnahmen aus Blogs, YouTube-Kanälen oder Apps

Rechtslage in der Schweiz

In der Schweiz gibt es bislang keine spezielle Gesetzgebung zum digitalen Nachlass. Es gilt allgemeines Erbrecht – doch die Praxis ist kompliziert, weil Plattformen weltweit agieren und eigene AGB haben.

Erben digitaler Konten

Grundsätzlich gehen digitale Konten auf die Erben über – aber die Praxis ist komplizierter. Viele Plattformen haben eigene Nutzungsbedingungen, die den Zugang für Dritte einschränken oder ausschliessen.

Datenschutz vs. Erbrecht

In der Schweiz gibt es keine spezifische Gesetzgebung zum digitalen Nachlass. Es gilt allgemeines Erbrecht – aber Plattformen können den Zugang dennoch verweigern, wenn ihre AGB dies vorsehen.

Krypto-Währungen

Bitcoin und andere Kryptowährungen gehören rechtlich zum Nachlass. Ohne den privaten Schlüssel (Private Key) oder das Passwort zur Wallet ist das Guthaben jedoch unwiederbringlich verloren.

Die wichtigsten Plattformen – was Erben wissen müssen

Jeder Anbieter regelt den Umgang mit verstorbenen Nutzern anders. Erben sollten früh wissen, welche Dokumente nötig sind und welche Möglichkeiten es gibt.

Google / Gmail

Google hat ein "Inaktivitätsmanager"-Tool, mit dem Nutzer festlegen können, was nach einer langen Inaktivität mit ihrem Konto passiert. Erben können mit Sterbeurkunde einen Antrag auf Datenzugang stellen.

Facebook / Instagram (Meta)

Facebook bietet die Möglichkeit, ein Konto in einen "Gedenkstatus" zu versetzen oder zu löschen. Ein Nachlasskontakt kann vorab festgelegt werden. Instagram-Konten können auf Anfrage gelöscht oder memorialisiert werden.

Apple / iCloud

Apple gibt grundsätzlich keinen Zugang zu Konten von Verstorbenen – ausser mit einem "Digital Legacy"-Kontakt, der vorab eingerichtet wurde. Seit iOS 15.2 kann ein Nachlasskontakt festgelegt werden.

Microsoft / Outlook

Microsoft kann Erben unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu E-Mails gewähren. Ein formeller Antrag mit Sterbeurkunde und Nachweis der Erbberechtigung ist nötig.

Online-Banking und PayPal

Banken sperren Konten nach Bekanntwerden des Todes. Erben erhalten nach Vorlage von Sterbeurkunde und Erbschein Zugang. PayPal-Guthaben kann von Erben mit den entsprechenden Dokumenten beantragt werden.

So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass vorsorglich

Wer selbst vorsorgen möchte, kann seinen digitalen Nachlass mit wenigen Schritten übersichtlich halten und Angehörigen den Zugang erleichtern.

Passwort-Liste erstellen

Erstellen Sie eine sichere Liste aller wichtigen Online-Konten mit Benutzernamen und Passwörtern. Hinterlegen Sie diese in einem versiegelten Umschlag bei einer Vertrauensperson oder in einem Tresor.

Nachlasskontakte einrichten

Richten Sie wo möglich Nachlasskontakte ein (Apple, Facebook, Google). Diese Personen können nach Ihrem Tod auf bestimmte Daten zugreifen.

Im Testament regeln

Sie können im Testament festhalten, was mit Ihren digitalen Konten passieren soll – welche sollen gelöscht, welche sollen archiviert werden?

Passwort-Manager nutzen

Ein Passwort-Manager (z.B. 1Password, Bitwarden) vereinfacht die Verwaltung und kann im Notfall von Vertrauenspersonen geöffnet werden.

Häufige Fragen

Können Erben einfach das Passwort verwenden, das der Verstorbene hatte?
Rechtlich gesehen ja – das Passwort gehört zum Nachlass. Allerdings verstosse dies gegen die AGB vieler Plattformen. In der Praxis ist es dennoch oft der einzige Weg.
Was passiert mit einem Instagram-Konto, wenn niemand es meldet?
Es bleibt aktiv, bis jemand eine Löschung oder Memorialisierung beantragt, oder bis die Plattform es wegen Inaktivität löscht.
Kann man Krypto-Währungen vererben?
Ja, aber nur wenn die Zugangsdaten (Private Key, Seed Phrase) bekannt sind. Ohne diese ist das Guthaben verloren.

Digitalen Nachlass im Griff

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