Checkliste Todesfall Schweiz: Alle Schritte nach dem Verlust eines Angehörigen
Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Neben der Trauer müssen Angehörige in kurzer Zeit viele administrative Aufgaben erledigen – oft ohne zu wissen, wo sie anfangen sollen. Diese Checkliste gibt Ihnen einen klaren Überblick über alle notwendigen Schritte nach einem Todesfall in der Schweiz.
Erste 24–48 Stunden: Das Wichtigste sofort
In den ersten Stunden zählt vor allem eines: Ruhe bewahren und die wichtigsten Stellen verständigen. Alles Weitere kann warten.
1. Tod feststellen lassen
Bei einem Todesfall zu Hause muss sofort ein Arzt oder der Notfalldienst (144) kontaktiert werden. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – ohne dieses Dokument kann nichts Weiteres organisiert werden. Bei einem Tod im Spital oder Pflegeheim übernimmt das medizinische Personal die erste Meldung.
2. Bestattungsunternehmen kontaktieren
In der Schweiz muss ein Bestattungsunternehmen rasch beauftragt werden. Es übernimmt den Transport des Verstorbenen und koordiniert mit den Behörden. Viele Bestatter bieten 24h-Notfalldienste an.
3. Nächste Angehörige informieren
Partner, Kinder, Geschwister und enge Freunde sollten persönlich oder telefonisch informiert werden – möglichst bevor sie es aus anderen Quellen erfahren.
4. Testament suchen
Falls vorhanden, sollte das Testament sofort gesichert werden. Ein öffentliches Testament muss beim zuständigen Gericht hinterlegt werden.
Erste Woche: Behördengänge und Organisation
In den ersten Tagen stehen die wichtigsten Behördengänge und die Organisation der Bestattung an.
5. Zivilstandsamt benachrichtigen
Der Todesfall muss beim Zivilstandsamt der Gemeinde gemeldet werden. Dies geschieht meist durch das Bestattungsunternehmen.
6. Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument. Beantragen Sie mindestens 5–10 beglaubigte Kopien, da viele Behörden ein Original verlangen.
7. Bestattung organisieren
Gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen klären Sie: Erdbestattung oder Kremation, Datum und Ort, Art der Trauerfeier sowie eine allfällige Todesanzeige in der Zeitung.
8. Arbeitgeber informieren
Falls die verstorbene Person berufstätig war, muss der Arbeitgeber informiert werden. Dies regelt Lohnansprüche und Versicherungsleistungen.
9. AHV/IV-Rente melden
Laufende AHV- oder IV-Renten müssen der Ausgleichskasse gemeldet werden. Überzahlungen müssen zurückerstattet werden.
Erste 4 Wochen: Finanzen und Versicherungen
In den darauffolgenden Wochen geht es um Banken, Versicherungen und laufende Verträge.
10. Banken informieren
Alle Banken müssen benachrichtigt werden. Konten werden vorübergehend gesperrt. Erben können nach Vorlage von Sterbeurkunde und Erbschein auf das Guthaben zugreifen.
11. Krankenkasse kündigen
Die Krankenkasse muss informiert und die Police gekündigt werden.
12. Lebensversicherungen melden
Die Versicherung muss über den Todesfall informiert werden. Die begünstigte Person erhält die Versicherungsleistung.
13. Pensionskasse kontaktieren
Je nach Reglement haben Ehepartner Anspruch auf eine Hinterlassenenrente.
14. Weitere Versicherungen kündigen
Prüfen Sie Hausrat-, Haftpflicht-, Fahrzeug-, Reise- und Unfallversicherungen und kündigen Sie, was nicht mehr benötigt wird.
15. Mietvertrag oder Hypothek klären
Bei Miete: Vermieter informieren, Kündigung mit 3 Monaten Frist möglich. Bei Wohneigentum: Bank informieren.
Erbschaft und Nachlass
Nach den ersten Wochen folgen die rechtlichen Schritte rund um Erbschaft und Nachlass.
16. Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Erben haben 3 Monate Zeit. Eine Ausschlagung ist beim zuständigen Gericht schriftlich zu erklären.
17. Erbschein beantragen
Der Erbschein bestätigt die rechtmässigen Erben und wird vom Gericht ausgestellt.
18. Inventar des Nachlasses erstellen
Alle Vermögenswerte und Schulden müssen schriftlich erfasst werden.
19. Steuererklärung des Verstorbenen
Erben müssen die letzte Steuererklärung der verstorbenen Person einreichen.
20. Digitalen Nachlass regeln
E-Mail-Konten, Social-Media-Profile und Online-Abonnements sollten gekündigt oder gelöscht werden.
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Häufige Fragen
- Wie lange hat man nach einem Todesfall Zeit für die Behördengänge?
- Die erste Meldung beim Zivilstandsamt muss innert weniger Tage erfolgen. Die Erbschaft kann innerhalb von 3 Monaten ausgeschlagen werden.
- Was kostet eine Bestattung in der Schweiz?
- Eine einfache Bestattung kostet zwischen CHF 3'000 und CHF 8'000. Aufwendigere Beerdigungen können CHF 15'000 und mehr kosten.
- Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
- Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Zuerst erben Ehepartner und Kinder, dann Eltern und Geschwister.
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