Checkliste Todesfall Schweiz 2025 – alle wichtigen Schritte
Eine Checkliste hilft, in den emotional schwersten Stunden den Überblick zu behalten. Dieser Leitfaden listet alle Aufgaben nach einem Todesfall in der Schweiz chronologisch auf – von der ärztlichen Todesfeststellung über die Anmeldung beim Zivilstandsamt bis zur Nachlassregelung. Sie erfahren, welche Frist innert 2 Werktagen gilt, welche Unterlagen Sie für die Bank, AHV / Pensionskasse und die Versicherungen brauchen und wie Sie die Erbschaft prüfen können, ohne sich selbst zu überfordern. Die <a href="/app" class="text-primary underline">Wegbegleiter App</a> ergänzt die Liste um länderspezifische Briefvorlagen, Erinnerungen an Fristen und eine verschlüsselte Notfallmappe.
Die ersten 24 Stunden
Wenn jemand in der Schweiz stirbt, muss zuerst ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Wählen Sie im Notfall die 144 oder rufen Sie den Hausarzt. Bei Tod im Spital, Pflegeheim oder Hospiz übernimmt das Personal diesen Schritt.
Nehmen Sie sich anschließend Zeit zum Abschiednehmen – meist ist eine Aufbahrung zu Hause für mehrere Stunden möglich. Verständigen Sie die engsten Angehörigen. Erst danach beauftragen Sie ein Bestattungsinstitut mit der Überführung. Bestattungsregeln und Erbschaftssteuern sind in der Schweiz kantonal sehr unterschiedlich – prüfen Sie immer die Vorschriften Ihres Wohnkantons.
Wichtige Dokumente sammeln
Für die folgenden Tage benötigen Sie zahlreiche Dokumente der verstorbenen Person:
- Ausweis und Reisepass
- Geburts- und Heiratsurkunde
- Scheidungs- oder Sterbeurkunde des Partners
- Renten- bzw. Pensionsbescheid
- Krankenversicherungskarte
- Versicherungspolicen (Leben, Unfall, Sterbegeld)
- Testament oder Erbvertrag
- Mietvertrag, Kontoauszüge, Bankvollmachten
- Mitgliedschaften, Abonnements, Verträge
Die Wegbegleiter App hilft Ihnen, alle Dokumente strukturiert zu erfassen und sicher zu speichern.
Bestattung organisieren
Die Bestattung findet in der Schweiz üblicherweise 4 bis 6 Tage (kantonal) statt. Wählen Sie zwischen Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung – orientieren Sie sich an den Wünschen der verstorbenen Person, etwa in einer Bestattungsverfügung oder Patientenverfügung. Holen Sie wenn möglich zwei bis drei Angebote ein; die Kosten liegen typischerweise bei CHF 4'000 bis 15'000.
Das Bestattungsinstitut übernimmt in den meisten Fällen die Meldung beim Zivilstandsamt, die Überführung, den Sarg, die Trauerfeier und die Beisetzung. Klären Sie früh, welche Form der Trauerfeier Sie wünschen und ob religiöse Begleitung gewünscht ist.
Behörden und Versicherungen
In den ersten zwei Wochen sollten Sie folgende Stellen informieren:
- Zivilstandsamt – Anzeige des Todesfalls innert 2 Werktagen; Ausstellung der Sterbeurkunde (mehrere Exemplare bestellen)
- AHV / Pensionskasse – Rentenzahlungen stoppen, Hinterlassenenrente beantragen
- Krankenversicherung – Mitgliedschaft beenden
- Banken – Konten werden bis zur Erbenfeststellung gesperrt; Vollmachten prüfen
- Lebens- und Sterbegeldversicherungen – Auszahlung beantragen
- Arbeitgeber, Vermieter, Versorger, Telekom, Abonnements – schriftlich kündigen oder umschreiben
- Finanzamt – letzte Steuererklärung, ggf. Erbschaftssteuer
Erbschaft und Nachlass
Das Erbrecht in der Schweiz sieht vor, dass eine Erbschaft ausgeschlagen werden kann – Frist: 3 Monate ab Kenntnis (Art. 567 ZGB). Liegt ein Testament vor, muss es bei der zuständigen Stelle eröffnet werden. Bei Überschuldung empfiehlt sich ein öffentliches Inventar oder die Annahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung.
Für die Auflösung von Konten, die Umschreibung von Liegenschaften und den Zugriff auf Versicherungsleistungen benötigen Sie einen Erbennachweis (Erbschein, Erbbescheinigung, certificat d'hérédité o.ä.). Ein Notar oder eine Erbschaftsbehörde stellt diesen aus.
Wichtige Fristen im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt, welche Fristen nach einem Todesfall in der Schweiz besonders wichtig sind. Drucken Sie sie aus oder speichern Sie sie auf dem Smartphone – so haben Sie auch in der Trauer einen klaren Plan, was wann zu erledigen ist und welche Stelle als Nächstes zuständig ist.
- Sofort: Arzt rufen, Notruf 144, Todesbescheinigung ausstellen lassen
- innert 2 Werktagen: Anzeige beim Zivilstandsamt
- 4 bis 6 Tage (kantonal): Bestattung
- 14 Tage: AHV / Pensionskasse, Krankenkasse, Banken, Versicherungen informieren
- 3 Monate ab Kenntnis (Art. 567 ZGB): Erbschaft annehmen oder ausschlagen
- 12 Monate: Steuererklärung und ggf. Erbschaftssteuer
Trauer, Unterstützung und nächste Schritte
Trauer ist ein langer Weg. Nehmen Sie professionelle Unterstützung an – Hausarzt, Seelsorge, Trauergruppen oder Psychotherapie helfen, den Verlust zu verarbeiten. Auch praktische Hilfe entlastet: ein Familienmitglied übernimmt Behördengänge, ein anderes kümmert sich um die Wohnung.
Die Wegbegleiter App bündelt alle Aufgaben nach einem Todesfall in der Schweiz in einer übersichtlichen Oberfläche: länderspezifische Checklisten, Briefvorlagen für Bank, AHV / Pensionskasse und Versicherungen, Erinnerungen an Fristen und eine verschlüsselte Notfallmappe. So bleibt Zeit für das Wesentliche – Abschied nehmen, Trauern, Erinnern.
Kosten und finanzielle Hilfen
Die Gesamtkosten einer Bestattung in der Schweiz liegen üblicherweise bei CHF 4'000 bis 15'000. Sie setzen sich aus mehreren Positionen zusammen: Sarg oder Urne (ca. 800 bis 3.000), Überführung, Aufbahrung und Trauerfeier (1.500 bis 4.000), Friedhofs- bzw. Krematoriumsgebühren (500 bis 4.000), Grabstein und Grabpflege sowie die Kosten für Traueranzeigen und Verpflegung der Trauergäste.
Mehrere Stellen können diese Kosten teilweise auffangen: Sterbegeldversicherungen, eine Lebensversicherung mit Bezugsrecht, Hinterlassenenleistungen von AHV / Pensionskasse sowie Sozialhilfeleistungen bei Bedürftigkeit. Holen Sie immer zwei bis drei Angebote ein und prüfen Sie den schriftlichen Kostenvoranschlag des Bestattungsinstituts vor der Auftragsvergabe.
Häufige Fragen
- Wer muss den Todesfall in der Schweiz melden?
- Die Meldung beim Zivilstandsamt erfolgt innert 2 Werktagen. In der Regel übernimmt das Bestattungsinstitut die Anzeige für die Angehörigen.
- Wie viele Sterbeurkunden sollte ich bestellen?
- Bestellen Sie 6 bis 10 Exemplare – Bank, AHV / Pensionskasse, Versicherungen, Erbschaftsbehörde, Vermieter und Arbeitgeber benötigen jeweils ein Original.
- Welche Frist gilt für die Erbausschlagung?
- Die Frist beträgt 3 Monate ab Kenntnis (Art. 567 ZGB). Wer untätig bleibt, gilt als Erbe – inklusive Schulden.
- Was kostet eine Bestattung in der Schweiz?
- Realistische Bandbreite: CHF 4'000 bis 15'000. Bei finanzieller Notlage können Sozialleistungen oder Sterbegeld helfen.
- Wann werden die Bankkonten freigegeben?
- Erst wenn ein gültiger Erbennachweis vorliegt. Bis dahin sind nur laufende Verpflichtungen wie Bestattungskosten gedeckt.
Wegbegleiter – die App für schwere Momente
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