Checkliste Todesfall Schweiz: Alle Schritte nach dem Verlust eines Angehörigen

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Neben der Trauer müssen Angehörige in kurzer Zeit viele administrative Aufgaben erledigen – oft ohne zu wissen, wo sie anfangen sollen. Diese Checkliste gibt Ihnen einen klaren Überblick über alle notwendigen Schritte nach einem Todesfall in der Schweiz.

Erste 24–48 Stunden: Das Wichtigste sofort

In den ersten Stunden zählt vor allem eines: Ruhe bewahren und die wichtigsten Stellen verständigen. Alles Weitere kann warten.

1. Tod feststellen lassen

Bei einem Todesfall zu Hause muss sofort ein Arzt oder der Notfalldienst (144) kontaktiert werden. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – ohne dieses Dokument kann nichts Weiteres organisiert werden. Bei einem Tod im Spital oder Pflegeheim übernimmt das medizinische Personal die erste Meldung.

2. Bestattungsunternehmen kontaktieren

In der Schweiz muss ein Bestattungsunternehmen rasch beauftragt werden. Es übernimmt den Transport des Verstorbenen und koordiniert mit den Behörden. Viele Bestatter bieten 24h-Notfalldienste an.

3. Nächste Angehörige informieren

Partner, Kinder, Geschwister und enge Freunde sollten persönlich oder telefonisch informiert werden – möglichst bevor sie es aus anderen Quellen erfahren.

4. Testament suchen

Falls vorhanden, sollte das Testament sofort gesichert werden. Ein öffentliches Testament muss beim zuständigen Gericht hinterlegt werden.

Erste Woche: Behördengänge und Organisation

In den ersten Tagen stehen die wichtigsten Behördengänge und die Organisation der Bestattung an.

5. Zivilstandsamt benachrichtigen

Der Todesfall muss beim Zivilstandsamt der Gemeinde gemeldet werden. Dies geschieht meist durch das Bestattungsunternehmen.

6. Sterbeurkunde beantragen

Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument. Beantragen Sie mindestens 5–10 beglaubigte Kopien, da viele Behörden ein Original verlangen.

7. Bestattung organisieren

Gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen klären Sie: Erdbestattung oder Kremation, Datum und Ort, Art der Trauerfeier sowie eine allfällige Todesanzeige in der Zeitung.

8. Arbeitgeber informieren

Falls die verstorbene Person berufstätig war, muss der Arbeitgeber informiert werden. Dies regelt Lohnansprüche und Versicherungsleistungen.

9. AHV/IV-Rente melden

Laufende AHV- oder IV-Renten müssen der Ausgleichskasse gemeldet werden. Überzahlungen müssen zurückerstattet werden.

Erste 4 Wochen: Finanzen und Versicherungen

In den darauffolgenden Wochen geht es um Banken, Versicherungen und laufende Verträge.

10. Banken informieren

Alle Banken müssen benachrichtigt werden. Konten werden vorübergehend gesperrt. Erben können nach Vorlage von Sterbeurkunde und Erbschein auf das Guthaben zugreifen.

11. Krankenkasse kündigen

Die Krankenkasse muss informiert und die Police gekündigt werden.

12. Lebensversicherungen melden

Die Versicherung muss über den Todesfall informiert werden. Die begünstigte Person erhält die Versicherungsleistung.

13. Pensionskasse kontaktieren

Je nach Reglement haben Ehepartner Anspruch auf eine Hinterlassenenrente.

14. Weitere Versicherungen kündigen

Prüfen Sie Hausrat-, Haftpflicht-, Fahrzeug-, Reise- und Unfallversicherungen und kündigen Sie, was nicht mehr benötigt wird.

15. Mietvertrag oder Hypothek klären

Bei Miete: Vermieter informieren, Kündigung mit 3 Monaten Frist möglich. Bei Wohneigentum: Bank informieren.

Erbschaft und Nachlass

Nach den ersten Wochen folgen die rechtlichen Schritte rund um Erbschaft und Nachlass.

16. Erbschaft annehmen oder ausschlagen

Erben haben 3 Monate Zeit. Eine Ausschlagung ist beim zuständigen Gericht schriftlich zu erklären.

17. Erbschein beantragen

Der Erbschein bestätigt die rechtmässigen Erben und wird vom Gericht ausgestellt.

18. Inventar des Nachlasses erstellen

Alle Vermögenswerte und Schulden müssen schriftlich erfasst werden.

19. Steuererklärung des Verstorbenen

Erben müssen die letzte Steuererklärung der verstorbenen Person einreichen.

20. Digitalen Nachlass regeln

E-Mail-Konten, Social-Media-Profile und Online-Abonnements sollten gekündigt oder gelöscht werden.

Schritt für Schritt – mit Wegbegleiter

Niemand erwartet, dass Sie all diese Aufgaben sofort erledigen. Die Wegbegleiter App führt Sie ruhig durch jeden Schritt – mit Checklisten, Fristen und vorbereiteten Briefvorlagen für Behörden, Banken und Versicherungen.

Häufige Fragen

Wie lange hat man nach einem Todesfall Zeit für die Behördengänge?
Die erste Meldung beim Zivilstandsamt muss innert weniger Tage erfolgen. Die Erbschaft kann innerhalb von 3 Monaten ausgeschlagen werden.
Was kostet eine Bestattung in der Schweiz?
Eine einfache Bestattung kostet zwischen CHF 3'000 und CHF 8'000. Aufwendigere Beerdigungen können CHF 15'000 und mehr kosten.
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Zuerst erben Ehepartner und Kinder, dann Eltern und Geschwister.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) hilft Ihnen Schritt für Schritt: Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.

Weiterlesen