Was tun bei Todesfall Schweiz? Der komplette Leitfaden für Angehörige
Wenn ein Mensch stirbt, stehen Angehörige vor einer doppelten Herausforderung: Sie trauern – und müssen gleichzeitig handeln. In der Schweiz gibt es klare Abläufe und Fristen, die eingehalten werden müssen. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was nach einem Todesfall zu tun ist.
Sofortmassnahmen in den ersten Stunden
In den ersten Stunden nach einem Todesfall stehen rasche Entscheidungen an. Diese drei Schritte helfen Ihnen, ruhig und sicher zu handeln.
Arzt oder Notfall rufen
Der erste Schritt ist immer die Feststellung des Todes durch einen Arzt. Rufen Sie den Hausarzt oder den Notfalldienst (144). Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – ohne dieses Dokument können keine weiteren Schritte eingeleitet werden.
Bestatter beauftragen
Ein Bestattungsunternehmen muss zeitnah kontaktiert werden. Es übernimmt den Transport, koordiniert mit dem Zivilstandsamt und begleitet Sie durch die ersten administrativen Schritte. In der Schweiz gibt es in jeder Region lokale Bestatter mit 24h-Dienst.
Familie und Freunde informieren
Informieren Sie die engsten Angehörigen persönlich – bevor die Nachricht anderweitig verbreitet wird. Geben Sie sich dabei Zeit; nicht alles muss sofort geregelt werden.
Die ersten Tage – Behörden und Dokumente
In den ersten Tagen geht es um die offizielle Meldung des Todes und die wichtigsten Dokumente. Klären Sie diese Punkte früh, damit spätere Behördengänge reibungslos funktionieren.
Zivilstandsamt
Der Todesfall muss beim Zivilstandsamt der Sterbegemeinde gemeldet werden. In den meisten Fällen übernimmt das Bestattungsunternehmen diese Meldung. Fragen Sie explizit nach.
Sterbeurkunde – das wichtigste Dokument
Beantragen Sie sofort mehrere Kopien der Sterbeurkunde (mindestens 8–10). Sie benötigen sie für Banken, Versicherungen, Behörden, Pensionskasse und viele weitere Stellen. Jede Kopie kostet in der Schweiz je nach Kanton CHF 20–40.
Testament
Suchen Sie nach einem Testament. Öffentliche Testamente sind beim kantonalen Gericht hinterlegt. Handschriftliche Testamente müssen ebenfalls beim Gericht eingereicht werden – dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Finanzen regeln
Nach den ersten Tagen müssen Konten, Verträge und laufende Zahlungen geprüft werden. Eine strukturierte Übersicht hilft, den Überblick zu behalten.
Banken
Informieren Sie alle Banken schriftlich mit Sterbeurkunde. Konten werden gesperrt, bis die Erben legitimiert sind. Mit Erbschein oder Erbbescheinigung können Erben auf das Guthaben zugreifen. Gemeinsame Konten bleiben meist zugänglich.
Laufende Zahlungen stoppen
Prüfen Sie Daueraufträge und Abonnements: Streaming-Dienste, Zeitungen, Vereine, Mobiltelefon. Kündigen Sie alles, was nicht mehr benötigt wird.
Renten und Sozialversicherungen
AHV-, IV- und EL-Renten müssen der Ausgleichskasse gemeldet werden. Überzahlungen nach dem Todesdatum müssen zurückbezahlt werden. Hinterbliebene können unter Umständen Anspruch auf Witwen-/Witwerrente haben.
Versicherungen
Viele Versicherungen müssen nach einem Todesfall informiert oder gekündigt werden. Reichen Sie Rechnungen ein und prüfen Sie Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen.
Krankenkasse
Kündigen Sie die Krankenkasse per Todesdatum. Reichen Sie noch offene Arztrechnungen ein – die Kasse zahlt bis zum Tod.
Lebens- und Unfallversicherung
Melden Sie den Todesfall der Versicherung. Die begünstigte Person muss sich mit Sterbeurkunde und Police melden.
Pensionskasse
Die Pensionskasse informieren. Ehepartner und eingetragene Partner haben meist Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Auch unverheiratete Paare können unter bestimmten Bedingungen anspruchsberechtigt sein.
Erbschaft in der Schweiz
Die Erbschaftsregelung ist ein zentraler Teil der Nachlassabwicklung. Informieren Sie sich früh über gesetzliche Erbfolge, Fristen und erforderliche Dokumente.
Gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament erben in der Schweiz: zuerst Ehepartner und Kinder, dann Eltern und deren Nachkommen, dann Grosseltern. Der Ehepartner erhält die Hälfte des Nachlasses, wenn Kinder vorhanden sind.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Sie haben 3 Monate Zeit, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Bei Schulden kann eine Ausschlagung sinnvoll sein. Die Ausschlagung muss schriftlich beim Gericht erklärt werden.
Erbschein beantragen
Der Erbschein bestätigt Ihre Erbberechtigung. Beantragen Sie ihn beim Bezirksgericht oder der zuständigen Behörde in Ihrem Kanton.
Wohnung und Besitz
Wohnung, Eigentum und Fahrzeuge müssen nach dem Tod umgeschrieben oder gekündigt werden. Diese Schritte sollten zeitnah erfolgen, um Kosten und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Mietwohnung
Informieren Sie den Vermieter schriftlich. Die Kündigung kann mit einer Frist von 3 Monaten auf den nächsten offiziellen Kündigungstermin erfolgen. Bis dahin müssen Erben die Miete bezahlen.
Wohneigentum
Bei Immobilien muss das Grundbuchamt informiert werden. Die Eigentumsübertragung auf die Erben wird durch einen Notar abgewickelt.
Fahrzeuge
Das Fahrzeug muss umgemeldet oder abgemeldet werden. Informieren Sie das Strassenverkehrsamt und die Fahrzeugversicherung.
Häufige Fragen
- Muss ich den Todesfall selbst beim Zivilstandsamt melden?
- Nein, in den meisten Fällen übernimmt das Bestattungsunternehmen diese Aufgabe. Fragen Sie beim Beauftragen explizit danach.
- Was passiert, wenn keine Erben gefunden werden?
- Wenn keine Erben vorhanden oder alle ausgeschlagen haben, fällt der Nachlass an den Kanton.
- Wie lange dauert die Erbschaftsabwicklung in der Schweiz?
- Eine einfache Erbschaft dauert 3–6 Monate. Bei Immobilien, Schulden oder Streitigkeiten kann es deutlich länger dauern.
Alle Schritte im Blick behalten
Wegbegleiter führt Sie durch jeden Schritt nach dem Todesfall – mit persönlicher Checkliste, Fristen und fertigen Briefvorlagen für Behörden und Versicherungen.