Erben ohne Testament in der Schweiz – Was Sie wissen müssen

Viele Menschen sterben, ohne ein Testament zu hinterlassen. In der Schweiz regelt das Gesetz genau, wer in diesem Fall erbt und wie viel. Die gesetzliche Erbfolge kann jedoch zu Ergebnissen führen, die nicht dem Willen des Verstorbenen entsprochen hätten. Hier erfahren Sie alles, was Sie als Erbe wissen müssen.

Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz

Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt klar, wer in welcher Reihenfolge erbt und welche Anteile zustehen.

Wer erbt ohne Testament?

Das Schweizer Erbrecht (ZGB Art. 457 ff.) teilt Erben in drei Stämme ein:

  • Erster Stamm: Nachkommen (Kinder, Enkelkinder)
  • Zweiter Stamm: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen)
  • Dritter Stamm: Grosseltern und deren Nachkommen

Gibt es Erben im ersten Stamm, erben diese alles. Nur wenn keine Nachkommen vorhanden sind, kommt der zweite Stamm zum Zug.

Was erbt der Ehepartner?

Der überlebende Ehepartner ist kein Teil der drei Stämme, sondern hat ein gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten:

  • Neben Nachkommen: ½ des Nachlasses
  • Neben elterlichem Stamm: ¾ des Nachlasses
  • Ohne weitere Erben: gesamter Nachlass

Eingetragene Partnerschaft

Eingetragene Partner haben seit 2007 die gleichen Erbrechte wie Ehepartner. Sie erben also unter denselben Bedingungen und mit denselben Anteilen.

Unverheiratete Paare

Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament erben sie nichts. Ein Testament oder Erbvertrag ist deshalb für unverheiratete Paare besonders wichtig.

Pflichtteile – was nicht wegdisponiert werden kann

Auch mit Testament können bestimmte Personen nicht vollständig enterbt werden. Sie haben Anspruch auf einen Pflichtteil – einen gesetzlich garantierten Mindestanteil.

Was ist ein Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der Mindestanteil, der bestimmten nahen Angehörigen auch gegen den Willen des Verstorbenen zusteht. Er kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen entzogen werden.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Folgende Personen haben Anspruch auf einen Pflichtteil:

  • Nachkommen: ½ ihres gesetzlichen Erbteils
  • Ehepartner oder eingetragener Partner: ½ des gesetzlichen Erbteils

Seit der Erbrechtsrevision 2023 haben Eltern keinen Pflichtteil mehr.

Pflichtteilsverletzung

Wenn ein Testament den Pflichtteil verletzt, können berechtigte Erben innerhalb von einem Jahr nach Kenntnis des Testaments Klage einreichen. Wichtig: Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Testaments, nicht mit dem Tod.

Praktische Schritte als Erbe ohne Testament

Ohne Testament müssen Sie als Erbe bestimmte Formalien beachten. Die rechtzeitige Klärung schützt vor späteren Problemen.

Erbschein beantragen

Ohne Testament müssen alle Erben gemeinsam einen Erbschein beim zuständigen Gericht beantragen. Dieser bestätigt Ihre Erbberechtigung gegenüber Banken und Behörden.

Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden – was zu Konflikten führen kann. Eine Erbteilung (Aufteilung des Nachlasses) muss von allen Erben unterzeichnet werden.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen

Auch ohne Testament haben Erben das Recht, die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist beträgt 3 Monate ab Kenntnis des Erbfalls. Eine Ausschlagung ist besonders dann sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist.

Häufige Missverständnisse

Viele Menschen haben falsche Vorstellungen vom Erbrecht. Diese drei Missverständnisse begegnen wir besonders oft.

"Der älteste Sohn erbt alles"

Falsch. In der Schweiz erben alle Kinder zu gleichen Teilen, unabhängig von Alter oder Geschlecht. Es gibt keine Sonderstellung des ältesten Sohns oder der ältesten Tochter.

"Mein Partner erbt automatisch"

Nur wenn Sie verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sind. Konkubinatspartner erben ohne Testament nichts.

"Das Haus gehört jetzt automatisch mir"

Nein. Immobilien werden Teil des Nachlasses und müssen durch die Erbengemeinschaft aufgeteilt oder verkauft werden. Eine alleinige Eigentumsübertragung findet nicht automatisch statt.

Häufige Fragen

Kann ich das gesetzliche Erbrecht umgehen?
Teilweise. Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie innerhalb der Pflichtteile frei verfügen. Pflichtteile können nur in sehr seltenen Ausnahmefällen entzogen werden.
Was passiert mit Schulden des Verstorbenen?
Schulden gehen auf die Erben über. Wenn Sie eine überschuldete Erbschaft nicht annehmen wollen, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten ausschlagen.
Muss ich Erbschaftssteuer bezahlen?
In den meisten Kantonen sind direkte Nachkommen und Ehepartner von der Erbschaftssteuer befreit. Für andere Erben variiert die Steuer je nach Kanton stark.

Erbschaft Schritt für Schritt regeln

Wegbegleiter hilft Ihnen, den Nachlass zu organisieren – mit klaren Checklisten, Fristen und Briefvorlagen für Banken und Behörden.

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