Erbrecht Liechtenstein – Leitfaden 2025

Das liechtensteinische Erbrecht ist stark vom österreichischen ABGB beeinflusst, hat aber wichtige Eigenheiten – vor allem im Bereich Stiftungen und Trusts. Dieser Ratgeber erklärt die Erbfolge, das Verlassenschaftsverfahren beim Landgericht Vaduz und die steuerlichen Besonderheiten.

Gesetzliche Erbfolge

Liechtenstein folgt dem Parentelsystem: Nachkommen vor Eltern, Eltern vor Großeltern. Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner erbt neben Kindern ein Drittel, neben Eltern zwei Drittel, sonst alles. Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht.

Pflichtteil

Pflichtteilsberechtigt sind Nachkommen, Eltern und Ehegatte/eingetragener Partner. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils für Nachkommen und Ehegatten, ein Drittel für Eltern. Pflichtteilsverletzungen können gerichtlich geltend gemacht werden.

Testament und letztwillige Verfügungen

Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich und unterschrieben sein. Das fremdhändige Testament erfordert drei Zeugen. Ein notarielles Testament wird beim Landgericht hinterlegt. Erbverträge zwischen Ehegatten sind über höchstens drei Viertel des Vermögens zulässig.

Verlassenschaftsverfahren beim Landgericht Vaduz

Das Verfahren wird vom Fürstlichen Landgericht in Vaduz geführt. Es umfasst Todesfallaufnahme, Erbantrittserklärung, Inventur und Einantwortung. Üblich sind 6–9 Monate.

Stiftungen und Trusts

Liechtenstein ist bekannt für die Familienstiftung und den Trust. Vermögen, das vor dem Tod in eine Stiftung eingebracht wurde, fällt nicht in die Erbmasse – es muss aber bei Pflichtteilsberechnungen unter Umständen hinzugerechnet werden (sogenannte Anrechnung). Lassen Sie die Konstruktion frühzeitig juristisch prüfen, um spätere Pflichtteilsklagen zu vermeiden.

Steuern

Liechtenstein hat keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Bei Immobilien fällt jedoch die Grundstücksgewinnsteuer an, wenn das Objekt später verkauft wird. Ausländisches Vermögen kann in den jeweiligen Ländern besteuert werden.

Häufige Fragen

Welches Gericht ist zuständig?
Das Fürstliche Landgericht in Vaduz für alle Verlassenschaftssachen mit Bezug zu Liechtenstein.
Erbt der Lebensgefährte?
Nein, ohne Testament hat der nichteheliche Lebensgefährte keinen gesetzlichen Anspruch.
Gibt es Erbschaftssteuer?
Nein. Liechtenstein erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Wie verhalten sich Stiftungen zum Pflichtteil?
Vermögensübertragungen an Stiftungen werden bei der Pflichtteilsberechnung unter Umständen hinzugerechnet, vor allem bei kurzer Frist vor dem Tod.
Wie lange dauert das Verfahren?
Üblich 6–9 Monate, mit internationalen Bezügen oder Stiftungen länger.

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