Erbschaft Schweiz – wer erbt was?

Das Schweizer Erbrecht (ZGB, revidiert per 1. Januar 2023) regelt klar, wer in welchem Verhältnis erbt – auch ohne Testament. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzliche Erbfolge, die aktuellen Pflichtteile und wie ein Testament die Verteilung verschieben kann.

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Die Schweiz kennt drei Parentelen:

  • 1. Parentel: Nachkommen (Kinder, deren Kinder)
  • 2. Parentel: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen)
  • 3. Parentel: Grosseltern und deren Nachkommen

Sind keine Verwandten vorhanden, fällt der Nachlass an den Wohnsitzkanton. Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner erbt zusätzlich neben den anderen Erben.

Quoten neben dem Ehegatten

  • Ehegatte + Kinder: Ehegatte 1/2, Kinder 1/2 zu gleichen Teilen
  • Ehegatte + Eltern (keine Kinder): Ehegatte 3/4, Eltern 1/4
  • Ehegatte ohne Verwandte der 1./2. Parentel: Ehegatte erbt allein

Der eingetragene Partner ist dem Ehegatten gleichgestellt. Lebenspartner ohne Trauschein oder Eintragung erben gesetzlich nichts – hier ist ein Testament zwingend.

Pflichtteile seit 1. Januar 2023

Die Erbrechtsrevision 2023 hat die Pflichtteile gesenkt und damit die Verfügungsfreiheit gestärkt:

  • Nachkommen: Pflichtteil 1/2 ihres gesetzlichen Erbteils (vorher 3/4)
  • Eltern: kein Pflichtteil mehr (vorher 1/2)
  • Ehegatte / eingetragener Partner: Pflichtteil 1/2 des gesetzlichen Erbteils

Über den Rest – die freie Quote – können Sie per Testament oder Erbvertrag frei verfügen, etwa zugunsten eines Lebenspartners, einer gemeinnützigen Organisation oder einer Patenkind.

Beispielrechnung

Eine verheiratete Person mit zwei Kindern hinterlässt CHF 600'000:

  • Ehegatte: gesetzlich 1/2 = CHF 300'000; Pflichtteil 1/2 davon = CHF 150'000
  • Jedes Kind: gesetzlich 1/4 = CHF 150'000; Pflichtteil 1/2 davon = CHF 75'000
  • Freie Quote nach Pflichtteilen: CHF 300'000

Die freie Quote kann die Person zugunsten von Lebenspartnerin, Stiftung oder einzelnen Erben verteilen.

Erbrechner in der App

Die Wegbegleiter App enthält einen Schweizer Erbrechner: Geben Sie Vermögen, Familiensituation und ggf. Wünsche ein – das Tool zeigt gesetzliche Erbteile und Pflichtteile sofort.

Testament und Erbvertrag

Ein gültiges Testament ist eigenhändig (von Anfang bis Ende handschriftlich, mit Datum und Unterschrift) oder öffentlich (vor Notar). Im Testament können Sie über die freie Quote frei verfügen, Vermächtnisse aussprechen, Willensvollstrecker einsetzen und Erben bestimmten Werten zuweisen. Ein Erbvertrag wird zu Lebzeiten mit allen Beteiligten geschlossen und ist nur mit deren Einverständnis änderbar – sinnvoll bei Patchwork-Familien oder Unternehmensnachfolge.

Erbschaftssteuer in der Schweiz

Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt. Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen vollständig befreit (Ausnahme z. B. Appenzell Innerrhoden, Waadt). Ehegatten sind überall befreit. Geschwister, Nichten/Neffen und nicht verwandte Personen zahlen je nach Kanton 0 % bis über 50 %. Die Steuer wird am letzten Wohnsitz des Verstorbenen erhoben, bei Liegenschaften zusätzlich am Liegenschaftsort.

Häufige Fragen

Erbt der unverheiratete Lebenspartner?
Gesetzlich nicht. Ohne Testament oder Erbvertrag erhält der Lebenspartner nichts. Mit Testament kann er bis zur freien Quote bedacht werden.
Was, wenn ich enterbt wurde?
Wer pflichtteilsgeschützt ist (Kinder, Ehegatte), kann auf den Pflichtteil klagen (Herabsetzungsklage). Frist: ein Jahr nach Kenntnis.
Kann ich das Erbe ausschlagen?
Ja, innert drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls (Art. 567 ZGB), bei der zuständigen kantonalen Behörde. Wichtig bei vermuteter Überschuldung.
Brauche ich einen Erbschein wie in Deutschland?
Nein. Die Schweiz kennt die Erbbescheinigung – ausgestellt durch das kantonale Erbschaftsamt, das Bezirksgericht oder ein Notariat.

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