Erbschaftssteuer berechnen – Vergleich Schweiz, Deutschland und Österreich

Wie viel Erbschaftssteuer tatsächlich anfällt, hängt vom Wohnsitz der verstorbenen Person, vom Verwandtschaftsgrad und vom Nachlasswert ab. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen kompakt, wie Sie die Erbschaftssteuer für die drei DACH-Länder überschlagen können – und wo Freibeträge, Steuersätze und Ausnahmen liegen.

Schweiz: kantonale Unterschiede sind entscheidend

In der Schweiz erheben die Kantone (teils zusätzlich die Gemeinden) die Erbschaftssteuer. Der Bund erhebt keine. Ehegatten und eingetragene Partner sind in allen Kantonen steuerfrei. Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen ebenfalls befreit (u. a. ZH, BE, ZG, SZ, TG), in einigen Kantonen fällt jedoch eine reduzierte Steuer an (AI, LU, NE, VD).

  • Entfernte Verwandte und nicht verwandte Erben werden progressiv besteuert – die Sätze reichen von rund 15 % bis 55 %.
  • Massgeblich ist der letzte Wohnsitz des Verstorbenen. Für Liegenschaften gilt der Belegenheitsort.
  • Die Steuer wird vom empfangenen Nachlassanteil erhoben, nicht vom gesamten Nachlass.

Deutschland: hohe Freibeträge, aber progressive Sätze

In Deutschland gilt das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) einheitlich. Die persönlichen Freibeträge sind grosszügig:

  • Ehepartner / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern (im Erbfall): 100.000 €
  • Geschwister, Nichten/Neffen, Nichtverwandte: 20.000 €

Über den Freibetrag hinaus wird nach Steuerklasse I–III mit Sätzen von 7 % bis 50 % besteuert. Das selbstgenutzte Familienheim kann für Ehegatten und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei übergehen.

Österreich: keine Erbschaftssteuer seit 2008

Österreich hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 abgeschafft. Es gibt keine allgemeine Erbschaftssteuer. Zu berücksichtigen bleiben:

  • Die Grunderwerbsteuer beim unentgeltlichen Übergang von Liegenschaften (gestaffelter Tarif nach Grundstückswert, 0,5 %–3,5 %).
  • Meldepflichten bei Schenkungen ab bestimmten Wertgrenzen.
  • Steuerliche Nachwirkungen aus vom Verstorbenen offenen Einkommensteuerverfahren.

So gehen Sie in der Praxis vor

Für eine belastbare Berechnung brauchen Sie: Nachlassinventar (Aktiva/Passiva), Verwandtschaftsverhältnis, allfällige Vorschenkungen der letzten 10 Jahre (DE) bzw. 5 Jahre (CH-kantonal unterschiedlich) und Wohnsitzangaben.

  1. Nachlasswert ermitteln (Vermögen minus Verbindlichkeiten).
  2. Freibetrag/Persönliche Befreiung abziehen.
  3. Anwendbaren Steuersatz nach Verwandtschaftsgrad heraussuchen.

Die Wegbegleiter App führt Sie kantonsgerecht bzw. länderspezifisch durch die Aufstellung und listet alle Nachweise, die das Steueramt verlangt.

Häufige Fragen

Zahlen Ehepartner Erbschaftssteuer?
In der Schweiz und in Österreich nein. In Deutschland gilt ein Freibetrag von 500.000 € – nur der übersteigende Betrag wird besteuert.
Was gilt für Kinder?
In DE: 400.000 € Freibetrag pro Kind und Elternteil. In CH: in den meisten Kantonen steuerfrei. In AT: keine Erbschaftssteuer.
Zählen Schenkungen zu Lebzeiten mit?
In Deutschland werden Schenkungen der letzten 10 Jahre auf den Freibetrag angerechnet. Die Schweizer Kantone haben unterschiedliche Regeln.
Wer erklärt die Steuer?
Die Erben. In der Schweiz meldet die Erbschaftsbehörde des Kantons die Fälligkeit. In Deutschland ist die Anzeige an das Finanzamt innerhalb von 3 Monaten Pflicht.

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