Was tun nach einem Todesfall in der Schweiz?

Ein Mensch ist gestorben – und plötzlich stehen viele Entscheidungen an. Dieser Ratgeber begleitet Sie ruhig durch die ersten Schritte nach einem Todesfall in der Schweiz: vom Arztbesuch über das Zivilstandsamt bis zur AHV-Meldung und zum Erbverfahren. Lassen Sie sich Zeit – das meiste hat länger Zeit, als Sie denken.

Sofort: Arzt verständigen

Stirbt eine Person zu Hause, verständigen Sie zuerst den Hausarzt oder die Notrufnummer 144. Der Arzt stellt den Tod fest und unterschreibt die ärztliche Todesbescheinigung – ohne dieses Dokument ist kein weiterer Schritt möglich. Bei unklarer Todesursache wird die Polizei beigezogen; das ist gesetzlich vorgeschrieben und kein Misstrauen Ihnen gegenüber. Im Spital oder Pflegeheim erledigt das Personal alle medizinischen Formalitäten.

Nach der Todesfeststellung dürfen Sie sich Zeit nehmen. Je nach Kanton darf der Verstorbene mehrere Stunden zu Hause aufgebahrt bleiben. Nutzen Sie diese Zeit für einen ruhigen Abschied – es muss in dieser Phase nichts entschieden werden.

In den ersten 24 Stunden

Informieren Sie die engsten Angehörigen telefonisch oder persönlich. Bitten Sie eine Vertrauensperson, Sie bei den Telefonaten zu unterstützen. Suchen Sie wichtige Dokumente zusammen: AHV-Ausweis, Identitätskarte oder Pass, Familienbüchlein, allfälliges Testament, Versicherungsunterlagen. Beauftragen Sie ein Bestattungsinstitut mit der Überführung. Zwei Offerten einzuholen lohnt sich – die Preise unterscheiden sich erheblich.

Innert 2 Werktagen: Anmeldung beim Zivilstandsamt

Der Todesfall muss innert zwei Werktagen beim Zivilstandsamt am Sterbeort angemeldet werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel das Bestattungsinstitut. Sie erhalten den Todesschein sowie mehrere amtliche Bescheinigungen über den Tod – bestellen Sie 6 bis 8 Exemplare, da Bank, AHV, Pensionskasse, Versicherungen und die Erbschaftsbehörde jeweils ein Original verlangen.

In der ersten Woche: Bestattung und wichtige Stellen

Klären Sie mit dem Bestatter die Bestattungsart (Kremation in über 90 % der Schweizer Fälle, sonst Erdbestattung), Sarg oder Urne, Trauerfeier und Beisetzungstermin. Die kantonalen Bestattungsfristen liegen meist bei 4 bis 6 Tagen. Informieren Sie schriftlich: AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Krankenkasse, Lebensversicherung, Säule 3a, Arbeitgeber, Banken/PostFinance, Vermieter (Sonderkündigungsrecht innert Monatsfrist) sowie Strom-, Internet- und Mobilfunkanbieter.

Wegbegleiter führt Sie Schritt für Schritt

Die Wegbegleiter App zeigt Ihnen eine kantonsspezifische Checkliste und stellt fertige Briefe an AHV, Bank, Pensionskasse, Versicherungen und Vermieter bereit – nur noch persönliche Daten ergänzen, drucken, unterschreiben.

Innert 3 Monaten: Erbschaft prüfen

Nach Art. 567 ZGB können Sie die Erbschaft innert drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall ausschlagen – wichtig bei vermuteter Überschuldung. Die zuständige Erbschaftsbehörde (kantonal: Erbschaftsamt, Bezirksgericht oder Notariat) stellt die Erbbescheinigung aus. Mit ihr können Konten freigegeben, Liegenschaften umgeschrieben und Versicherungsleistungen abgerufen werden. Bei Unsicherheit über Vermögen und Schulden kann ein öffentliches Inventar Klarheit schaffen.

Trauer braucht Raum

Organisation lenkt ab – sie ersetzt aber keine Trauer. Geben Sie sich und Ihren Angehörigen ausdrücklich Erlaubnis für Pausen, Tränen, Stille. Hilfe gibt es bei der Dargebotenen Hand (Telefon 143, rund um die Uhr, kostenlos), bei Pro Senectute, Caritas, kirchlichen Seelsorgestellen und spezialisierten Trauerbegleitern. Auch der Hausarzt ist ein erster Anlaufpunkt.

Häufige Fragen

Wen rufe ich als Erstes an, wenn jemand zu Hause stirbt?
Den Hausarzt oder die Notrufnummer 144. Die Polizei (117) nur bei Unfall, Suizid oder unklarer Todesursache. Im Spital oder Heim erledigt die Institution alles.
Wie schnell muss der Todesfall gemeldet werden?
Innert zwei Werktagen beim Zivilstandsamt am Sterbeort. Diese Anzeige übernimmt in der Regel das Bestattungsinstitut.
Wie viele Bescheinigungen brauche ich?
6 bis 8 Originale sind realistisch. Bank, AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Versicherungen, Erbschaftsbehörde, Arbeitgeber und Vermieter verlangen jeweils ein Exemplar.
Was kostet eine Bestattung in der Schweiz?
Eine schlichte Kremation liegt bei CHF 4'000 bis 8'000, eine Erdbestattung mit Familiengrab bei CHF 8'000 bis 15'000. Viele Gemeinden übernehmen einen Teil der Grundkosten.
Wer hilft mir, wenn ich überfordert bin?
Dargebotene Hand 143 (kostenlos, rund um die Uhr), Hausarzt, Spitex, Pro Senectute oder das Bestattungsinstitut. Auch die Wegbegleiter-App führt Sie Schritt für Schritt durch alle Aufgaben.

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