Die erste Woche nach einem Todesfall in Deutschland
Nach den ersten 24 Stunden beginnt die organisatorisch dichteste Phase. In der ersten Woche müssen Sterbeurkunde, Bestattung und die wichtigsten Behörden- und Vertragsangelegenheiten geregelt werden.
Tag 2–3: Standesamt und Sterbeurkunde
Innerhalb von drei Werktagen muss der Todesfall beim Standesamt am Sterbeort angezeigt werden. Diese Anzeige übernimmt in der Regel das Bestattungsinstitut. Bestellen Sie mindestens 8 bis 10 Originale der Sterbeurkunde – Bank, Rentenversicherung, Versicherungen, Nachlassgericht, Arbeitgeber und Vermieter verlangen jeweils ein Exemplar.
Tag 2–4: Bestattung planen
Klären Sie mit dem Bestatter Bestattungsart (Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung), Sarg oder Urne, Trauerfeier und Beisetzungstermin. Liegt ein Bestattungsvorsorgevertrag vor, hat dieser Vorrang. Die Bestattungsfristen variieren je nach Bundesland zwischen 4 und 10 Tagen.
Tag 3–5: Versicherungen und Rentenversicherung melden
Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung schriftlich – laufende Renten werden eingestellt, Witwen- oder Witwerrente kann beantragt werden. Lebens- und Sterbegeldversicherungen sollten innerhalb weniger Tage gemeldet werden, da viele Verträge eine kurze Meldefrist (oft 48–72 Stunden) für die volle Leistung vorsehen.
Tag 4–7: Bank, Arbeitgeber, Vermieter
Bei der Bank werden Konten nach Bekanntwerden des Todesfalls für Verfügungen ohne Erbennachweis gesperrt. Vorsorgevollmachten über den Tod hinaus bleiben gültig. Informieren Sie den Arbeitgeber zur Klärung von Restgehalt, Resturlaub und betrieblicher Altersvorsorge. Der Vermieter erhält die schriftliche Anzeige; Angehörige haben ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Tag 5–7: Laufende Verträge prüfen
Telekommunikation, Strom, Gas, Streamingdienste, Zeitungsabos, Rundfunkbeitrag, Mitgliedschaften in Vereinen und Fitnessstudios: alles, was monatlich abgebucht wird, sollte gekündigt oder umgeschrieben werden. Sammeln Sie Kontoauszüge der letzten drei Monate – sie zeigen alle laufenden Verträge.
Briefvorlagen erleichtern die Arbeit
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Häufige Fragen
- Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
- 8 bis 10 Originale sind realistisch. Jede Bank, Versicherung, das Nachlassgericht, der Arbeitgeber und der Vermieter verlangen jeweils ein Original.
- Werden die Konten sofort gesperrt?
- Ja, sobald die Bank vom Tod erfährt, sind freie Verfügungen ohne Erbennachweis blockiert. Eine Vollmacht über den Tod hinaus oder ein Gemeinschaftskonto erleichtern den Zugriff.
- Bis wann muss ich den Mietvertrag kündigen?
- Hinterbliebene haben ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat zum Monatsende, sobald sie vom Tod Kenntnis haben (§ 564 BGB).
- Was ist mit dem Arbeitsverhältnis?
- Es endet mit dem Tod automatisch. Restgehalt, Resturlaubsabgeltung und ggf. Sterbegeld aus betrieblicher Altersvorsorge werden mit dem Arbeitgeber abgerechnet.
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