Konto Verstorbenen auflösen Schweiz

Nach einem Todesfall fragen sich Angehörige in der Schweiz oft: Was passiert mit dem Konto? Wie wird es aufgelöst, und wer darf darauf zugreifen? Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie ein Konto eines Verstorbenen in der Schweiz korrekt abwickeln.

Bank über den Todesfall informieren

Sobald die Bank vom Tod erfährt – durch die Angehörigen, einen Notar oder das Erbschaftsamt – sperrt sie die Konten des Verstorbenen. Senden Sie der Bank eine Kopie der amtlichen Todesbescheinigung. Vollmachten erlöschen mit dem Tod, sofern sie nicht ausdrücklich „über den Tod hinaus“ gelten.

Was weiterhin bezahlt werden darf

Trotz Sperrung darf die Bank laufende Rechnungen wie Miete, Krankenkasse, Stromrechnungen oder die Bestattungskosten weiterhin begleichen. Reichen Sie dafür die Rechnungen direkt bei der Bank ein. Auch Daueraufträge zu Gunsten des Vermieters oder der Krankenkasse können meist weiterlaufen.

Erbbescheinigung beantragen

Um vollen Zugriff auf das Konto zu erhalten, brauchen die Erben eine Erbbescheinigung. Diese wird – je nach Kanton – vom Erbschaftsamt, dem Bezirksgericht oder einem Notar ausgestellt. Bei mehreren Erben sind alle gemeinsam verfügungsberechtigt; einzelne Verfügungen sind nur mit Vollmacht der übrigen Erben möglich.

Konto auflösen oder umschreiben

Liegt die Erbbescheinigung vor, können die Erben das Konto auflösen, das Guthaben auf ein gemeinsames Erbschaftskonto übertragen oder die Beziehung auf eine erbende Person umschreiben. Wertschriftendepots werden auf Wunsch in Naturalien aufgeteilt oder verkauft.

Gebühren und Steuern

Die meisten Banken erheben für die Nachlassabwicklung eine Pauschale – je nach Bank zwischen CHF 100 und CHF 500. Zinsen werden bis zum Todestag dem Verstorbenen zugerechnet, danach den Erben. Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt; direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit.

Häufige Stolpersteine

Vorsicht bei E-Banking-Zugängen, die nach dem Tod weiter genutzt werden – das ist nicht erlaubt und kann strafrechtliche Folgen haben. Auch das eigenmächtige Abheben von Bargeld vor der Erbteilung ist heikel. Halten Sie Belege für jede Zahlung sorgfältig fest – diese werden bei der Erbteilung benötigt.

Ordnung im Nachlass

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Häufige Fragen

Wird das Konto eines Verstorbenen automatisch gesperrt?
Ja, sobald die Bank vom Todesfall erfährt. Bezahlungen für Miete, Krankenkasse und Bestattung sind dennoch möglich, wenn Rechnungen eingereicht werden.
Was kostet die Nachlassabwicklung bei der Bank?
Je nach Bank zwischen CHF 100 und CHF 500 Pauschale, ergänzt um Spesen für die Erstellung eines Saldoauszugs per Todestag.
Können einzelne Erben das Konto auflösen?
Nein. Bei mehreren Erben braucht es die Zustimmung aller oder eine entsprechende Vollmacht – ausser ein Erbe wurde testamentarisch zur Willensvollstreckung ernannt.
Wie lange dauert die Auflösung?
Nach Eingang der Erbbescheinigung in der Regel 2 bis 4 Wochen, je nach Komplexität des Nachlasses.

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