Nachlassregelung in der Schweiz – der vollständige Leitfaden
Die Nachlassregelung in der Schweiz folgt klaren gesetzlichen Vorgaben aus dem Zivilgesetzbuch (ZGB), unterscheidet sich aber je nach Kanton in Details wie Erbschaftssteuer, Teilungsbehörde und Fristen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der Eröffnung des Erbgangs über die Inventaraufnahme bis zur abschliessenden Erbteilung.
Was bedeutet Nachlassregelung?
Unter Nachlassregelung versteht man die rechtliche und organisatorische Abwicklung des Vermögens eines Verstorbenen. Sie umfasst die Feststellung der Erben, die Sicherung und Bewertung des Nachlasses, die Begleichung von Schulden und Steuern sowie die Verteilung des verbleibenden Vermögens. In der Schweiz beginnt der Erbgang automatisch mit dem Tod – die Erben treten von Gesetzes wegen in alle Rechte und Pflichten ein (Universalsukzession nach Art. 560 ZGB).
Erste Schritte nach dem Todesfall
Innerhalb der ersten Tage müssen Sie das Bestattungsinstitut beauftragen, den Tod beim Zivilstandsamt melden und mehrere Todesscheine bestellen. Suchen Sie das Testament: Es kann zu Hause, beim Notar, bei der kantonalen Hinterlegungsstelle oder bei der Bank liegen. Ein gefundenes Testament müssen Sie der zuständigen Behörde (in der Regel die Bezirks- oder Regionalbehörde am letzten Wohnsitz) abliefern – Verheimlichung ist strafbar.
Wichtige Dokumente zusammenstellen
- Todesschein und amtliche Sterbeurkunde
- Familienbüchlein, Heimatschein
- Testament, Erbvertrag, Ehevertrag
- Steuererklärungen der letzten 3 Jahre
- Bankauszüge, Wertschriftendepots
- Grundbuchauszüge, Hypothekarverträge
- Lebens-, Renten- und Säule-3a-Policen
- AHV-/IV-Verfügungen, BVG-Ausweis
Die gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach Stämmen. Der überlebende Ehegatte erhält neben den Kindern die Hälfte des Nachlasses, neben den Eltern drei Viertel, ohne weitere Verwandte den gesamten Nachlass. Eingetragene Partner sind dem Ehegatten gleichgestellt. Konkubinatspartner haben gesetzlich keinen Erbanspruch – hier ist ein Testament zwingend.
Seit der Erbrechtsrevision 2023 sind die Pflichtteile reduziert: Nachkommen 1/2 (vorher 3/4), Ehegatte 1/2 (unverändert), Eltern entfallen vollständig. Dadurch können Sie über einen grösseren Teil frei verfügen – wichtig für Patchwork-Familien und Lebenspartner.
Erbschein und Erbenbescheinigung
Die Erbenbescheinigung wird von der zuständigen kantonalen Behörde (Bezirksgericht, Erbschaftsamt, Notar – je nach Kanton) ausgestellt und weist Sie gegenüber Banken, dem Grundbuchamt und Versicherungen als Erbe aus. Sie wird beantragt, sobald die Erbenstellung geklärt und keine Erbschaft ausgeschlagen wurde. Die Gebühren liegen je nach Kanton zwischen CHF 200 und CHF 1'500.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Sie haben drei Monate Zeit, die Erbschaft auszuschlagen (Art. 567 ZGB) – die Frist beginnt mit Kenntnis vom Tod und Ihrer Erbenstellung. Bei Überschuldungsverdacht können Sie ein öffentliches Inventar verlangen: Es schützt vor unbekannten Schulden, weil nach Abschluss nur noch die im Inventar verzeichneten Forderungen geltend gemacht werden können. Das öffentliche Inventar kostet je nach Kanton CHF 500–3'000.
Erbteilung und Auszahlung
Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft und müssen einstimmig entscheiden – über die Verwaltung, den Verkauf von Liegenschaften, die Verteilung von Wertsachen. Ist keine Einigung möglich, kann jeder Erbe jederzeit die Erbteilung verlangen (Teilungsklage beim Zivilgericht). Praktisch empfiehlt sich ein schriftlicher Erbteilungsvertrag mit notarieller Beurkundung bei Liegenschaften.
Erbschaftssteuer in der Schweiz
Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt – es gibt keine Bundessteuer. Ehegatten und eingetragene Partner sind in allen Kantonen befreit. Nachkommen sind in den meisten Kantonen ebenfalls befreit (Ausnahmen: AI, NE, VD – teils mit Freibeträgen). Geschwister, Nichten/Neffen und Konkubinatspartner zahlen je nach Kanton 6–25 %, Nichtverwandte bis zu 49,5 % (Genf). Massgebend ist der Kanton, in dem der Verstorbene zuletzt wohnte – bei Liegenschaften der Lagekanton.
Häufige Fehler vermeiden
Wer Bankkonten vor Erteilung der Erbenbescheinigung antastet, riskiert den Vorwurf der vorzeitigen Erbschaftsannahme – eine Ausschlagung wird damit unmöglich. Räumen Sie die Wohnung erst nach Sichtung durch alle Erben und nach Erstellung eines Inventars. Behalten Sie Steuerunterlagen mindestens 10 Jahre auf, da die Steuerverwaltung Nachveranlagungen vornehmen kann.
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Häufige Fragen
- Wie lange dauert eine Nachlassregelung in der Schweiz?
- Einfache Nachlässe ohne Liegenschaften und Streit sind in 4–8 Monaten geregelt. Mit Liegenschaften, internationalem Bezug oder Erbstreit dauert es 1–3 Jahre.
- Wer regelt den Nachlass, wenn kein Willensvollstrecker eingesetzt ist?
- Die Erbengemeinschaft gemeinsam. Bei Uneinigkeit kann die Behörde eine Erbschaftsverwaltung anordnen oder die Erben können einen Willensvollstrecker nachträglich bestimmen.
- Was passiert mit Vermögen im Ausland?
- Es untersteht in der Regel dem Schweizer Erbrecht (Wohnsitzprinzip), bei Liegenschaften gilt jedoch oft das Recht des Lagestaates. Eine Rechtswahl im Testament hilft, Konflikte zu vermeiden.
- Sind Konten nach dem Tod sofort gesperrt?
- Banken sperren Einzelkonten bis zur Vorlage der Erbenbescheinigung. Gemeinschaftskonten mit Vollmacht über den Tod hinaus bleiben oft nutzbar – fragen Sie die Bank konkret nach ihrer Praxis.
- Brauche ich einen Anwalt oder Notar?
- Nicht zwingend. Bei einfachen Verhältnissen reicht die Beratung durch das Erbschaftsamt. Bei Liegenschaften, Firmen, internationalen Bezügen oder Streit ist anwaltliche oder notarielle Begleitung dringend zu empfehlen.
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