Sterbeurkunde Schweiz – so beantragen Sie sie

Die Sterbeurkunde (amtliche Bescheinigung über den Tod) wird in der Schweiz vom Zivilstandsamt ausgestellt und ist Voraussetzung für nahezu alle weiteren Schritte nach einem Todesfall. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie sie beantragen, was sie kostet und wie viele Exemplare Sie brauchen.

Was ist eine Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde ist eine vom Zivilstandsamt ausgestellte amtliche Bescheinigung, dass eine Person verstorben ist. Sie enthält Name, Geburtsdatum, Heimatort, Wohnsitz, Sterbedatum und Sterbeort. Sie wird benötigt für Bank, AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Versicherungen, Erbschaftsbehörde, Arbeitgeber, Vermieter und das Steueramt. Ohne sie können Konten nicht freigegeben und Renten nicht umgestellt werden.

Wer beantragt die Sterbeurkunde?

In der Regel meldet das Bestattungsinstitut den Todesfall innert zwei Werktagen beim Zivilstandsamt am Sterbeort an. Bei Tod im Spital oder Pflegeheim übernimmt die Institution die Meldung. Angehörige können den Todesfall auch selbst melden – persönlich oder schriftlich – sofern sie über die nötigen Dokumente verfügen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ärztliche Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
  • Identitätskarte oder Reisepass der verstorbenen Person
  • Familienbüchlein oder Heimatschein
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde; bei Geschiedenen: Scheidungsurteil; bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Eigene Identitätskarte der meldenden Person

Kosten und Fristen

Die Anmeldung muss innert zwei Werktagen erfolgen. Die Sterbeurkunde wird gleich nach der Anmeldung ausgestellt. Die Gebühren sind kantonal unterschiedlich: pro Original meist CHF 25 bis 50, Mehrfachbestellungen sind oft günstiger. Online-Bestellung über das Portal eines Kantons ist in vielen Kantonen möglich, in anderen muss man persönlich erscheinen.

Wie viele Exemplare bestellen?

Bestellen Sie 6 bis 8 Originale. Bank, AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, jede Versicherung (Leben, Säule 3a, Unfall), Erbschaftsbehörde, Arbeitgeber und Vermieter verlangen jeweils ein Original. Kopien werden meist nicht akzeptiert.

Internationale Sterbeurkunde

Hat die verstorbene Person im Ausland Vermögen, Konten oder Liegenschaften, beantragen Sie eine internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen. Sie wird in mehreren Sprachen ausgestellt und in EU-Staaten ohne Übersetzung akzeptiert. Für Länder ausserhalb der CIEC-Staaten (z. B. USA) ist zusätzlich eine Apostille nötig.

Was tun bei Verlust?

Wenn Sie zusätzliche Exemplare brauchen oder ein Original verloren ist, können Sie jederzeit neue beim Zivilstandsamt am Sterbeort nachbestellen – auch Jahre später. Die Bestellung ist meist schriftlich, telefonisch oder online möglich; Versand erfolgt per Post gegen Rechnung.

App-Unterstützung

Die Wegbegleiter App listet auf, an welche Stelle Sie eine Sterbeurkunde senden müssen, und stellt fertige Anschreiben für AHV, Bank, Versicherungen und Vermieter bereit.

Häufige Fragen

Was kostet eine Sterbeurkunde in der Schweiz?
Je nach Kanton CHF 25 bis 50 pro Original. Mehrfachbestellungen sind oft günstiger.
Wie schnell muss der Todesfall gemeldet werden?
Innert zwei Werktagen beim Zivilstandsamt am Sterbeort.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
6 bis 8 Originale. Bank, AHV, Pensionskasse, Versicherungen, Erbschaftsbehörde, Arbeitgeber und Vermieter verlangen jeweils ein Original.
Kann ich Sterbeurkunden nachbestellen?
Ja, jederzeit – auch Jahre später – beim Zivilstandsamt am Sterbeort.

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