Checkliste Todesfall Schweiz 2025
Diese Checkliste führt Sie 2025 durch alle Schritte nach einem Todesfall in der Schweiz – chronologisch, kantonal verständlich und mit allen wichtigen Fristen. Drucken oder speichern Sie sie und arbeiten Sie Schritt für Schritt in Ihrem Tempo.
Phase 1 – Die ersten Stunden
- Arzt verständigen (Hausarzt oder 144); im Spital/Heim erledigt das Personal alles
- Ärztliche Todesbescheinigung in Empfang nehmen und sicher aufbewahren
- Engste Angehörige persönlich oder telefonisch informieren
- Bei unklarer Todesursache: Polizei (117) verständigen – gesetzlich vorgeschrieben
- Abschied nehmen – nicht alles muss sofort sein
Phase 2 – Innert 24 Stunden
- Dokumente zusammensuchen: AHV-Ausweis, Identitätskarte, Familienbüchlein, Heimatschein, Testament, Versicherungspolicen, Mietvertrag
- Bestattungsinstitut beauftragen – zwei Offerten einholen
- Bestattungswünsche klären (Vorsorgevertrag, Patientenverfügung, Mitgliedschaft Bestattungsverein)
- Arbeitgeber und engsten Kreis informieren
Phase 3 – Innert 2 Werktagen
- Anmeldung beim Zivilstandsamt am Sterbeort (meist über Bestatter)
- 6 bis 8 amtliche Todesbescheinigungen bestellen
- Lebensversicherung melden (oft enge Meldefrist für volle Leistung)
Phase 4 – Erste Woche
- Trauerfeier und Beisetzung mit Bestatter planen (Frist meist 4–6 Tage)
- AHV-Ausgleichskasse: Rente einstellen, Witwen-/Witwerrente und Waisenrente beantragen
- Pensionskasse: Hinterlassenenleistungen beantragen
- Krankenkasse: Versicherung beenden, Prämienrückerstattung prüfen
- Bank/PostFinance: Tod melden, Konten werden bis zur Erbbescheinigung gesperrt
- Arbeitgeber: Endabrechnung, Lohnnachzahlung, BVG-Leistungen
- Vermieter: schriftliche Anzeige, Sonderkündigungsrecht prüfen
- Strom-, Internet-, Mobilfunkanbieter, SRG/Serafe informieren
App-Unterstützung
Die Wegbegleiter App stellt fertige Briefvorlagen für AHV, Pensionskasse, Banken, Versicherungen und Vermieter in den vier Landessprachen bereit.
Phase 5 – Erste 4 Wochen
- Trauerfeier durchführen, Trauerkarten versenden, Traueranzeige schalten
- Steueramt informieren (Schlussrechnung Sterbejahr)
- Abos kündigen: Zeitungen, Streaming, Vereine, Fitnessstudio
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen archivieren oder rückführen
- Notfallmappe aktualisieren, wenn der/die Verstorbene eine angelegt hatte
Phase 6 – Innert 3 Monaten
- Erbschaft prüfen – bei Überschuldung ausschlagen (Art. 567 ZGB, Frist 3 Monate)
- Erbbescheinigung bei zuständiger kantonaler Behörde beantragen (Erbschaftsamt, Bezirksgericht oder Notariat)
- Bei Unsicherheit über Vermögen: öffentliches Inventar beantragen
- Bankkonten freigeben lassen, Liegenschaften umschreiben
- Erbteilung mit allen Erben besprechen, ggf. mit Notar oder Anwalt
Phase 7 – Längerfristig
- Steuererklärung des Sterbejahres einreichen
- Erbschaftssteuer abrechnen (kantonal sehr unterschiedlich, direkte Nachkommen meist befreit)
- Grabstein und Grabpflege organisieren
- Erinnerungsritual oder Gedenkfeier ein Jahr danach
Häufige Fragen
- Welche Frist ist 2025 in der Schweiz am wichtigsten?
- Die Anmeldung beim Zivilstandsamt innert 2 Werktagen und die 3-Monats-Frist zur Erbausschlagung (Art. 567 ZGB).
- Welche Behörde ist zuständig für die Erbbescheinigung?
- Das hängt vom Kanton ab: in einigen Kantonen das Erbschaftsamt, in anderen das Bezirksgericht oder ein Notariat. Das Zivilstandsamt nennt Ihnen die richtige Stelle.
- Werden Bankkonten sofort gesperrt?
- Ja, sobald die Bank vom Tod erfährt. Vollmachten über den Tod hinaus bleiben gültig, ansonsten braucht es die Erbbescheinigung.
- Gibt es eine Frist für die Bestattung?
- Kantonal unterschiedlich, üblicherweise 4 bis 6 Tage. Der Bestatter kennt die genaue Vorschrift Ihres Kantons.
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