Checkliste Todesfall Schweiz 2025

Diese Checkliste führt Sie 2025 durch alle Schritte nach einem Todesfall in der Schweiz – chronologisch, kantonal verständlich und mit allen wichtigen Fristen. Drucken oder speichern Sie sie und arbeiten Sie Schritt für Schritt in Ihrem Tempo.

Phase 1 – Die ersten Stunden

  • Arzt verständigen (Hausarzt oder 144); im Spital/Heim erledigt das Personal alles
  • Ärztliche Todesbescheinigung in Empfang nehmen und sicher aufbewahren
  • Engste Angehörige persönlich oder telefonisch informieren
  • Bei unklarer Todesursache: Polizei (117) verständigen – gesetzlich vorgeschrieben
  • Abschied nehmen – nicht alles muss sofort sein

Phase 2 – Innert 24 Stunden

  • Dokumente zusammensuchen: AHV-Ausweis, Identitätskarte, Familienbüchlein, Heimatschein, Testament, Versicherungspolicen, Mietvertrag
  • Bestattungsinstitut beauftragen – zwei Offerten einholen
  • Bestattungswünsche klären (Vorsorgevertrag, Patientenverfügung, Mitgliedschaft Bestattungsverein)
  • Arbeitgeber und engsten Kreis informieren

Phase 3 – Innert 2 Werktagen

  • Anmeldung beim Zivilstandsamt am Sterbeort (meist über Bestatter)
  • 6 bis 8 amtliche Todesbescheinigungen bestellen
  • Lebensversicherung melden (oft enge Meldefrist für volle Leistung)

Phase 4 – Erste Woche

  • Trauerfeier und Beisetzung mit Bestatter planen (Frist meist 4–6 Tage)
  • AHV-Ausgleichskasse: Rente einstellen, Witwen-/Witwerrente und Waisenrente beantragen
  • Pensionskasse: Hinterlassenenleistungen beantragen
  • Krankenkasse: Versicherung beenden, Prämienrückerstattung prüfen
  • Bank/PostFinance: Tod melden, Konten werden bis zur Erbbescheinigung gesperrt
  • Arbeitgeber: Endabrechnung, Lohnnachzahlung, BVG-Leistungen
  • Vermieter: schriftliche Anzeige, Sonderkündigungsrecht prüfen
  • Strom-, Internet-, Mobilfunkanbieter, SRG/Serafe informieren

App-Unterstützung

Die Wegbegleiter App stellt fertige Briefvorlagen für AHV, Pensionskasse, Banken, Versicherungen und Vermieter in den vier Landessprachen bereit.

Phase 5 – Erste 4 Wochen

  • Trauerfeier durchführen, Trauerkarten versenden, Traueranzeige schalten
  • Steueramt informieren (Schlussrechnung Sterbejahr)
  • Abos kündigen: Zeitungen, Streaming, Vereine, Fitnessstudio
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen archivieren oder rückführen
  • Notfallmappe aktualisieren, wenn der/die Verstorbene eine angelegt hatte

Phase 6 – Innert 3 Monaten

  • Erbschaft prüfen – bei Überschuldung ausschlagen (Art. 567 ZGB, Frist 3 Monate)
  • Erbbescheinigung bei zuständiger kantonaler Behörde beantragen (Erbschaftsamt, Bezirksgericht oder Notariat)
  • Bei Unsicherheit über Vermögen: öffentliches Inventar beantragen
  • Bankkonten freigeben lassen, Liegenschaften umschreiben
  • Erbteilung mit allen Erben besprechen, ggf. mit Notar oder Anwalt

Phase 7 – Längerfristig

  • Steuererklärung des Sterbejahres einreichen
  • Erbschaftssteuer abrechnen (kantonal sehr unterschiedlich, direkte Nachkommen meist befreit)
  • Grabstein und Grabpflege organisieren
  • Erinnerungsritual oder Gedenkfeier ein Jahr danach

Häufige Fragen

Welche Frist ist 2025 in der Schweiz am wichtigsten?
Die Anmeldung beim Zivilstandsamt innert 2 Werktagen und die 3-Monats-Frist zur Erbausschlagung (Art. 567 ZGB).
Welche Behörde ist zuständig für die Erbbescheinigung?
Das hängt vom Kanton ab: in einigen Kantonen das Erbschaftsamt, in anderen das Bezirksgericht oder ein Notariat. Das Zivilstandsamt nennt Ihnen die richtige Stelle.
Werden Bankkonten sofort gesperrt?
Ja, sobald die Bank vom Tod erfährt. Vollmachten über den Tod hinaus bleiben gültig, ansonsten braucht es die Erbbescheinigung.
Gibt es eine Frist für die Bestattung?
Kantonal unterschiedlich, üblicherweise 4 bis 6 Tage. Der Bestatter kennt die genaue Vorschrift Ihres Kantons.

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