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Ratgeber · Vorsorge & Nachlass

Testament verfassen — einfache Anleitung mit Beispiel

Ein Testament ist kein juristisches Kunstwerk, sondern ein klar formuliertes Blatt Papier. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Sie ein gültiges Testament verfassen: mit Muster-Beispiel, Pflichtteils-Tabelle und den häufigsten Fehlern, die ein Testament unwirksam machen — für Deutschland, die Schweiz und Österreich.

Aktualisiert: August 2026

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Warum ein Testament wichtig ist

Nur rund 35 Prozent der Deutschen haben ein Testament verfasst — in der Schweiz und in Österreich sieht es kaum anders aus. Die häufigste Begründung lautet: «Das regelt sich schon von selbst.» Genau das ist der Irrtum. Ohne Testament regelt es der Gesetzgeber, und zwar nach einem starren Schema, das die tatsächliche Lebenssituation nicht kennt.

Die gesetzliche Erbfolge orientiert sich ausschliesslich an Verwandtschaftsgrad, Ehe und Güterstand. Sie fragt nicht, wer den Erblasser gepflegt hat, wer im Familienbetrieb mitgearbeitet hat oder wer seit zwanzig Jahren im gemeinsamen Haus wohnt, ohne verheiratet zu sein. Ein Testament ist die einzige Möglichkeit, von dieser Standardverteilung abzuweichen.

Was ein Testament Ihnen ermöglicht

  • Sie bestimmen selbst, wer welchen Anteil am Nachlass erhält — statt starrer gesetzlicher Quoten.
  • Sie können einzelne Gegenstände gezielt zuweisen: die Uhr an den Enkel, das Klavier an die Nichte.
  • Sie verhindern, dass eine Immobilie ungewollt in einer blockierten Erbengemeinschaft landet.
  • Sie sichern Menschen ab, die gesetzlich leer ausgehen — etwa den unverheirateten Partner.
  • Sie benennen eine Person, die den Nachlass abwickelt, und entlasten damit die Familie.

Besonders dringend in diesen Konstellationen

  • Patchwork-Familien: Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben, egal wie lange sie im Haushalt gelebt haben. Ohne Testament erben nur die leiblichen Kinder.
  • Unverheiratete Paare: Der Lebenspartner erbt gesetzlich nichts — auch nach dreissig gemeinsamen Jahren nicht. Er hat nicht einmal ein Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung, wenn diese dem Verstorbenen gehörte.
  • Einzelkinder und kinderlose Paare: Ohne Testament erben Eltern, Geschwister oder Neffen mit. Beim kinderlosen Ehepaar bekommt der überlebende Partner in Deutschland typischerweise nur drei Viertel, den Rest teilen sich die Schwiegereltern oder Schwäger.
  • Immobilien- und Unternehmensbesitz: Eine Erbengemeinschaft muss einstimmig entscheiden. Ein einziger blockierender Miterbe kann den Verkauf jahrelang verhindern.
  • Auslandsbezug: Vermögen oder Wohnsitz im Ausland macht eine ausdrückliche Rechtswahl im Testament sinnvoll (EU-Erbrechtsverordnung).
Bevor Sie formulieren, sollten Sie wissen, was ohne Testament passieren würde. Der Erbquotenrechner auf wegbegleiterapp.com zeigt die gesetzliche Verteilung und die Pflichtteile für acht Länder — das ist der ehrlichste Ausgangspunkt für jedes Testament.

Handschriftliches Testament — die einfachste Form

Das eigenhändige Testament ist die schnellste, günstigste und am häufigsten genutzte Form. Es kostet nichts, braucht keinen Termin und ist in einer halben Stunde geschrieben. Der Preis dafür ist Genauigkeit: Weil niemand mitliest, entscheidet allein die Einhaltung der Formvorschriften über die Gültigkeit.

Die vier Pflichtelemente

  • Komplett von Hand geschrieben — jedes Wort, nicht am Computer, nicht auf einem vorgedruckten Formular. Auch ein handschriftlich ausgefülltes Musterformular reicht nicht, wenn der Rest gedruckt ist.
  • Ort und Datum angeben — vollständig mit Tag, Monat und Jahr. Das Datum entscheidet, welches Testament gilt, wenn später mehrere auftauchen.
  • Voller Vor- und Nachname sowie Unterschrift am Ende des Textes — nicht in der Mitte und nicht am Rand. Was unterhalb der Unterschrift steht, gilt als nicht geschrieben.
  • Kein Notar, keine Zeugen nötig (in Deutschland und der Schweiz). Das Testament ist mit der Unterschrift wirksam.

Schreiben Sie leserlich und formulieren Sie in ganzen Sätzen. Vermeiden Sie Abkürzungen, Spitznamen und Kürzel: «Anna» kann eine Tochter oder eine Nichte sein, «mein Haus» kann bei zwei Liegenschaften zu Streit führen. Nennen Sie Personen mit vollem Namen und Geburtsdatum, Immobilien mit Adresse.

Muster-Beispiel für ein einfaches Testament

Testament — Ich, Maria Muster, geboren am 3. April 1958, wohnhaft in der Musterstrasse 12, 8000 Zürich, setze hiermit meinen Ehemann Peter Muster, geboren am 12. Januar 1955, zu meinem Alleinerben ein. Meine Tochter Lisa Muster, geboren am 8. Juni 1985, erhält meinen Schmuck sowie das Klavier als Vermächtnis. Alle früheren Verfügungen von Todes wegen widerrufe ich hiermit. Zürich, den 17. August 2026 — Maria Muster (eigenhändige Unterschrift)

Dieses Muster deckt die drei zentralen Punkte ab: die Erbeinsetzung, ein Vermächtnis für einen einzelnen Gegenstand und den Widerruf früherer Testamente. Für komplexere Wünsche — Ersatzerben, Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung, Nutzniessung — sollten Sie die entsprechenden Sätze ergänzen oder notariellen Rat einholen.

  • Beginnen Sie immer mit dem Widerruf aller früheren Verfügungen, wenn bereits ein Testament existiert.
  • Formulieren Sie einen Ersatzerben für den Fall, dass der Bedachte vor Ihnen verstirbt.
  • Schreiben Sie nur ein Original. Kopien führen zu Unklarheit darüber, welches Dokument gilt.
  • Nummerieren Sie mehrere Seiten und unterschreiben Sie auf der letzten Seite unten.

Notarielles Testament

Beim notariellen Testament erklären Sie Ihren letzten Willen zur Niederschrift des Notars oder übergeben ihm eine verschlossene Schrift. Der Notar prüft die Formulierungen, dokumentiert Ihre Testierfähigkeit, belehrt über Pflichtteilsrechte und sorgt für die sichere Verwahrung sowie die Registrierung.

Die Vorteile

  • Rechtlich deutlich sicherer: Auslegungsstreit über unklare Formulierungen entfällt weitgehend.
  • Ersetzt in Deutschland in der Regel den Erbschein — Banken und Grundbuchamt akzeptieren die beglaubigte Abschrift mit Eröffnungsprotokoll.
  • Der Notar dokumentiert die Testierfähigkeit; spätere Anfechtungen wegen Demenzverdacht haben es schwerer.
  • Automatische Verwahrung und Registrierung — das Testament kann im Erbfall nicht «verschwinden».
  • Beratung zu Pflichtteil, Steuern und Gestaltungsmöglichkeiten inklusive.
LandUngefähre KostenBemerkung
Deutschlandab ca. 150 €, wertabhängig nach GNotKGbei 100'000 € rund 300 €, bei 500'000 € rund 1'000 €; spart meist den Erbschein
Schweizab ca. CHF 200, meist CHF 500–2'000kantonal geregelt, abhängig von Komplexität und Vermögen
Österreichab ca. 150–300 €zzgl. Registrierung im Zentralen Testamentsregister

Wann ist der Notar sinnvoll?

  • Immobilien im Nachlass, besonders bei mehreren Erben oder Auslandsimmobilien.
  • Grössere Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder Beteiligungen an einer Gesellschaft.
  • Komplizierte Familienverhältnisse: Patchwork, enterbte Angehörige, behinderte Kinder (Behindertentestament).
  • Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente mit Bindungswirkung.
  • Zweifel an der eigenen Testierfähigkeit oder erwartbarer Streit unter den Erben.

Was kann ich im Testament regeln?

Ein Testament kann weit mehr als nur Prozentsätze verteilen. Die folgenden fünf Instrumente decken praktisch alle typischen Wünsche ab — und ihre saubere Unterscheidung entscheidet später über die Rechtsfolgen.

  • Erbeinsetzung: Sie bestimmen, wer den Nachlass als Ganzes oder zu welcher Quote erhält. Erben treten in Rechte und Pflichten ein — inklusive Schulden.
  • Vermächtnis: Eine bestimmte Sache oder ein Geldbetrag geht an eine Person, ohne dass diese Erbe wird. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen die Erben und haftet nicht für Nachlassschulden.
  • Vormundschaft: Eltern minderjähriger Kinder können im Testament benennen, wer im Todesfall die Sorge übernehmen soll. Das Familien- beziehungsweise Kindesschutzgericht folgt diesem Wunsch in aller Regel.
  • Willensvollstrecker (CH) beziehungsweise Testamentsvollstrecker (DE/AT): Diese Person wickelt den Nachlass ab, verkauft Immobilien, begleicht Schulden und verteilt nach Ihren Vorgaben — besonders wertvoll bei zerstrittenen Erben.
  • Teilungsanordnung: Sie legen fest, wer welchen konkreten Gegenstand aus seinem Erbteil erhält, ohne die Quoten zu verändern.

Enterbung — und ihre Grenzen

Sie können jede Person von der Erbfolge ausschliessen. Der Ausschluss wirkt aber nur bis zur Grenze des Pflichtteils: Enterbte pflichtteilsberechtigte Angehörige verlieren die Erbenstellung, behalten aber einen Geldanspruch gegen die Erben. Eine vollständige Enterbung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich — etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser — oder wenn die betroffene Person zu Lebzeiten einen notariellen Pflichtteilsverzicht unterzeichnet hat.

Ein Satz wie «Mein Sohn erhält nichts» genügt für die Enterbung. Der Pflichtteil bleibt davon unberührt — planen Sie die notwendige Liquidität ein, damit die Erben ihn auszahlen können, ohne die Immobilie verkaufen zu müssen.

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Pflichtteil — was du nicht umgehen kannst

Der Pflichtteil ist die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass. Er ist der wichtigste Grund, warum Testamente in der Praxis anders wirken als gedacht: Wer einen Pflichtteilsberechtigten übergeht, schafft keinen Ausschluss, sondern einen Geldanspruch.

Wer hat Anspruch?

  • Ehepartner und eingetragene Partner — in allen drei Ländern.
  • Kinder und deren Nachkommen, eheliche und nichteheliche gleichermassen.
  • Eltern: in Deutschland pflichtteilsberechtigt, wenn keine Kinder vorhanden sind; in der Schweiz seit 2023 nicht mehr; in Österreich seit 2017 ebenfalls nicht mehr.
  • Geschwister, Enkel neben lebenden Kindern und unverheiratete Partner haben nie einen Pflichtteil.
LandPflichtteil KinderPflichtteil EhepartnerPflichtteil Eltern
Deutschland1/2 des gesetzlichen Erbteils1/2 des gesetzlichen Erbteils1/2 – nur wenn keine Kinder da sind
Schweiz (seit 2023)1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs1/2 des gesetzlichen Erbanspruchsentfällt
Österreich1/2 des gesetzlichen Erbteils1/2 des gesetzlichen Erbteilsentfällt (seit 2017)

Neues Schweizer Erbrecht seit 2023

Die Erbrechtsrevision hat den Pflichtteil der Nachkommen von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt und den Elternpflichtteil ganz gestrichen. Damit wächst die frei verfügbare Quote deutlich — bei einem Erblasser mit Kindern von einem Viertel auf die Hälfte des Nachlasses. Das eröffnet neuen Spielraum für Konkubinatspartner, Stiefkinder, Patenkinder oder gemeinnützige Organisationen. Wer sein Testament vor 2023 geschrieben hat, sollte es deshalb überprüfen: Formulierungen wie «die frei verfügbare Quote» bedeuten heute schlicht mehr.

Pflichtteile gestalten statt umgehen

  • Pflichtteilsverzichtsvertrag: notariell, zu Lebzeiten, oft gegen eine Abfindung — die sauberste Lösung.
  • Lebzeitige Schenkungen: reduzieren den Nachlass, werden aber je nach Land über Ausgleichungs- und Herabsetzungsregeln zurückgerechnet.
  • Liquidität einplanen: Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Eine Lebensversicherung zugunsten der Erben verhindert Notverkäufe.
  • Nutzniessung oder Wohnrecht für den überlebenden Partner statt voller Eigentumsübertragung.
  • Bei Immobilien: klare Teilungsanordnung plus Wertgutachten, damit kein Streit über den Verkehrswert entsteht.

Häufige Fehler vermeiden

Die meisten unwirksamen Testamente scheitern nicht an juristischen Feinheiten, sondern an fünf immer gleichen Fehlern. Jeder davon lässt sich in wenigen Minuten vermeiden.

  • Am Computer geschrieben: In Deutschland und der Schweiz ist ein getipptes Testament ungültig — auch mit handschriftlicher Unterschrift. Es gilt dann die gesetzliche Erbfolge, als hätte es nie existiert.
  • Kein Datum: Ohne Datum lässt sich nicht feststellen, welches von mehreren Testamenten das jüngste ist. Das Dokument ist anfechtbar und im Streitfall wertlos.
  • Unklare Formulierungen: «Meine Kinder sollen sich einigen» oder «das Haus geht an die Familie» produziert exakt den Streit, den das Testament verhindern sollte. Auch die Verwechslung von Erbeinsetzung und Vermächtnis führt zu ganz anderen Rechtsfolgen als gewollt.
  • Nicht aktualisiert nach Scheidung oder neuer Ehe: Alte Testamente wirken weiter. Nach einer Scheidung kann eine Heirat oder eine neue Partnerschaft die gewünschte Verteilung komplett verschieben — überprüfen Sie das Testament nach jedem grossen Lebensereignis.
  • Nicht auffindbar: Ein Testament in einer Schublade, von dem niemand weiss, wirkt wie kein Testament. Besonders riskant ist das Bankschliessfach — der Zugriff ist nach dem Tod blockiert, bis die Erbenstellung geklärt ist.
Faustregel: Lesen Sie Ihr Testament einer aussenstehenden Person vor. Wenn sie an einer Stelle nachfragen muss, wird auch ein Gericht nachfragen — dann formulieren Sie neu.

Testament aufbewahren — wo am sichersten?

Ein gültiges Testament nützt nur, wenn es im Erbfall gefunden und beim Nachlassgericht eingereicht wird. Die amtliche Verwahrung ist deshalb fast immer die bessere Wahl als der eigene Schreibtisch.

  • Deutschland: amtliche Verwahrung beim Amtsgericht für eine einmalige Gebühr von rund 75 Euro, plus Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Im Todesfall wird das Gericht automatisch informiert.
  • Schweiz: je nach Kanton Hinterlegung beim Bezirksgericht, bei der zuständigen Amtsstelle, der Gemeinde oder einem Notar. Manche Kantone führen ein zentrales Verzeichnis, andere nicht — fragen Sie bei der Wohngemeinde nach.
  • Österreich: Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Notariatskammer (oder der Rechtsanwaltskammer). Das Verlassenschaftsverfahren prüft das Register automatisch.
  • Alternativ Safe, Ordner oder Schreibtisch — aber unbedingt mindestens einer Vertrauensperson sagen, wo das Original liegt und wer im Ernstfall Zugriff hat.
  • Niemals ausschliesslich im Bankschliessfach ohne Vollmacht: Nach dem Tod bleibt es verschlossen, bis die Erben legitimiert sind.

Am besten notieren Sie den Aufbewahrungsort in Ihrem Vorsorgeordner, zusammen mit Vollmachten, Patientenverfügung, Versicherungspolicen und Zugangsdaten. So findet die Familie im Ernstfall alles an einer Stelle, statt in einer Wohnung nach Papieren zu suchen.

Unterschiede Schweiz — Deutschland — Österreich

KriteriumSchweizDeutschlandÖsterreich
Handschriftliches Testamentgültig, ZGB Art. 505 (Text, Ort, Datum, Unterschrift)gültig, § 2247 BGB (Text und Unterschrift, Datum empfohlen)gültig, ABGB (Text und Unterschrift, Datum empfohlen)
Getipptes Testamentungültigungültiggültig, aber nur mit 3 gleichzeitig anwesenden Zeugen
Notarielle Formöffentliche Verurkundung mit 2 ZeugenBeurkundung durch Notar, ersetzt meist den Erbscheinnotarielles oder gerichtliches Testament
Pflichtteil Kinder1/2 des gesetzlichen Anspruchs (seit 2023)1/2 des gesetzlichen Erbteils1/2 des gesetzlichen Erbteils
Pflichtteil Elternentfälltnur wenn keine Kinder vorhandenentfällt
Gemeinschaftliches Testamentnicht vorgesehen – stattdessen Erbvertragmöglich für Ehegatten (Berliner Testament)möglich für Ehegatten und eingetragene Partner
Register / Verwahrungkantonal: Gericht, Amtsstelle oder NotarAmtsgericht + Zentrales TestamentsregisterZentrales Testamentsregister der Notariatskammer
Erbschaftssteuer für Kinderin fast allen Kantonen befreitFreibetrag 400'000 €, darüber 7–30 %keine Erbschaftssteuer, aber Grunderwerbsteuer bei Immobilien

Wer Vermögen oder Wohnsitz in mehreren Ländern hat, sollte im Testament ausdrücklich eine Rechtswahl treffen. Innerhalb der EU gilt nach der Erbrechtsverordnung grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts — Staatsangehörige können aber das Recht ihres Heimatstaates wählen. Für Schweizer mit Vermögen in Deutschland oder umgekehrt lohnt sich in diesen Fällen fast immer eine notarielle Beratung.

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Häufige Fragen

In Deutschland und in der Schweiz nein. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein (§ 2247 BGB, ZGB Art. 505). Ein getipptes und nur unterschriebenes Blatt ist nichtig – es gilt dann die gesetzliche Erbfolge. Wer nicht handschriftlich schreiben kann, geht zum Notar. In Österreich ist ein fremdhändiges, also getipptes Testament gültig, aber nur mit drei gleichzeitig anwesenden Zeugen, die ihre Zeugeneigenschaft handschriftlich auf dem Dokument vermerken.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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