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Warum ein Testament wichtig ist
Nur rund 35 Prozent der Deutschen haben ein Testament verfasst — in der Schweiz und in Österreich sieht es kaum anders aus. Die häufigste Begründung lautet: «Das regelt sich schon von selbst.» Genau das ist der Irrtum. Ohne Testament regelt es der Gesetzgeber, und zwar nach einem starren Schema, das die tatsächliche Lebenssituation nicht kennt.
Die gesetzliche Erbfolge orientiert sich ausschliesslich an Verwandtschaftsgrad, Ehe und Güterstand. Sie fragt nicht, wer den Erblasser gepflegt hat, wer im Familienbetrieb mitgearbeitet hat oder wer seit zwanzig Jahren im gemeinsamen Haus wohnt, ohne verheiratet zu sein. Ein Testament ist die einzige Möglichkeit, von dieser Standardverteilung abzuweichen.
Was ein Testament Ihnen ermöglicht
- ✦Sie bestimmen selbst, wer welchen Anteil am Nachlass erhält — statt starrer gesetzlicher Quoten.
- ✦Sie können einzelne Gegenstände gezielt zuweisen: die Uhr an den Enkel, das Klavier an die Nichte.
- ✦Sie verhindern, dass eine Immobilie ungewollt in einer blockierten Erbengemeinschaft landet.
- ✦Sie sichern Menschen ab, die gesetzlich leer ausgehen — etwa den unverheirateten Partner.
- ✦Sie benennen eine Person, die den Nachlass abwickelt, und entlasten damit die Familie.
Besonders dringend in diesen Konstellationen
- ✦Patchwork-Familien: Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben, egal wie lange sie im Haushalt gelebt haben. Ohne Testament erben nur die leiblichen Kinder.
- ✦Unverheiratete Paare: Der Lebenspartner erbt gesetzlich nichts — auch nach dreissig gemeinsamen Jahren nicht. Er hat nicht einmal ein Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung, wenn diese dem Verstorbenen gehörte.
- ✦Einzelkinder und kinderlose Paare: Ohne Testament erben Eltern, Geschwister oder Neffen mit. Beim kinderlosen Ehepaar bekommt der überlebende Partner in Deutschland typischerweise nur drei Viertel, den Rest teilen sich die Schwiegereltern oder Schwäger.
- ✦Immobilien- und Unternehmensbesitz: Eine Erbengemeinschaft muss einstimmig entscheiden. Ein einziger blockierender Miterbe kann den Verkauf jahrelang verhindern.
- ✦Auslandsbezug: Vermögen oder Wohnsitz im Ausland macht eine ausdrückliche Rechtswahl im Testament sinnvoll (EU-Erbrechtsverordnung).
Handschriftliches Testament — die einfachste Form
Das eigenhändige Testament ist die schnellste, günstigste und am häufigsten genutzte Form. Es kostet nichts, braucht keinen Termin und ist in einer halben Stunde geschrieben. Der Preis dafür ist Genauigkeit: Weil niemand mitliest, entscheidet allein die Einhaltung der Formvorschriften über die Gültigkeit.
Die vier Pflichtelemente
- ✦Komplett von Hand geschrieben — jedes Wort, nicht am Computer, nicht auf einem vorgedruckten Formular. Auch ein handschriftlich ausgefülltes Musterformular reicht nicht, wenn der Rest gedruckt ist.
- ✦Ort und Datum angeben — vollständig mit Tag, Monat und Jahr. Das Datum entscheidet, welches Testament gilt, wenn später mehrere auftauchen.
- ✦Voller Vor- und Nachname sowie Unterschrift am Ende des Textes — nicht in der Mitte und nicht am Rand. Was unterhalb der Unterschrift steht, gilt als nicht geschrieben.
- ✦Kein Notar, keine Zeugen nötig (in Deutschland und der Schweiz). Das Testament ist mit der Unterschrift wirksam.
Schreiben Sie leserlich und formulieren Sie in ganzen Sätzen. Vermeiden Sie Abkürzungen, Spitznamen und Kürzel: «Anna» kann eine Tochter oder eine Nichte sein, «mein Haus» kann bei zwei Liegenschaften zu Streit führen. Nennen Sie Personen mit vollem Namen und Geburtsdatum, Immobilien mit Adresse.
Muster-Beispiel für ein einfaches Testament
Dieses Muster deckt die drei zentralen Punkte ab: die Erbeinsetzung, ein Vermächtnis für einen einzelnen Gegenstand und den Widerruf früherer Testamente. Für komplexere Wünsche — Ersatzerben, Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung, Nutzniessung — sollten Sie die entsprechenden Sätze ergänzen oder notariellen Rat einholen.
- ✦Beginnen Sie immer mit dem Widerruf aller früheren Verfügungen, wenn bereits ein Testament existiert.
- ✦Formulieren Sie einen Ersatzerben für den Fall, dass der Bedachte vor Ihnen verstirbt.
- ✦Schreiben Sie nur ein Original. Kopien führen zu Unklarheit darüber, welches Dokument gilt.
- ✦Nummerieren Sie mehrere Seiten und unterschreiben Sie auf der letzten Seite unten.
Notarielles Testament
Beim notariellen Testament erklären Sie Ihren letzten Willen zur Niederschrift des Notars oder übergeben ihm eine verschlossene Schrift. Der Notar prüft die Formulierungen, dokumentiert Ihre Testierfähigkeit, belehrt über Pflichtteilsrechte und sorgt für die sichere Verwahrung sowie die Registrierung.
Die Vorteile
- ✦Rechtlich deutlich sicherer: Auslegungsstreit über unklare Formulierungen entfällt weitgehend.
- ✦Ersetzt in Deutschland in der Regel den Erbschein — Banken und Grundbuchamt akzeptieren die beglaubigte Abschrift mit Eröffnungsprotokoll.
- ✦Der Notar dokumentiert die Testierfähigkeit; spätere Anfechtungen wegen Demenzverdacht haben es schwerer.
- ✦Automatische Verwahrung und Registrierung — das Testament kann im Erbfall nicht «verschwinden».
- ✦Beratung zu Pflichtteil, Steuern und Gestaltungsmöglichkeiten inklusive.
| Land | Ungefähre Kosten | Bemerkung |
|---|---|---|
| Deutschland | ab ca. 150 €, wertabhängig nach GNotKG | bei 100'000 € rund 300 €, bei 500'000 € rund 1'000 €; spart meist den Erbschein |
| Schweiz | ab ca. CHF 200, meist CHF 500–2'000 | kantonal geregelt, abhängig von Komplexität und Vermögen |
| Österreich | ab ca. 150–300 € | zzgl. Registrierung im Zentralen Testamentsregister |
Wann ist der Notar sinnvoll?
- ✦Immobilien im Nachlass, besonders bei mehreren Erben oder Auslandsimmobilien.
- ✦Grössere Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder Beteiligungen an einer Gesellschaft.
- ✦Komplizierte Familienverhältnisse: Patchwork, enterbte Angehörige, behinderte Kinder (Behindertentestament).
- ✦Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente mit Bindungswirkung.
- ✦Zweifel an der eigenen Testierfähigkeit oder erwartbarer Streit unter den Erben.
Was kann ich im Testament regeln?
Ein Testament kann weit mehr als nur Prozentsätze verteilen. Die folgenden fünf Instrumente decken praktisch alle typischen Wünsche ab — und ihre saubere Unterscheidung entscheidet später über die Rechtsfolgen.
- ✦Erbeinsetzung: Sie bestimmen, wer den Nachlass als Ganzes oder zu welcher Quote erhält. Erben treten in Rechte und Pflichten ein — inklusive Schulden.
- ✦Vermächtnis: Eine bestimmte Sache oder ein Geldbetrag geht an eine Person, ohne dass diese Erbe wird. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen die Erben und haftet nicht für Nachlassschulden.
- ✦Vormundschaft: Eltern minderjähriger Kinder können im Testament benennen, wer im Todesfall die Sorge übernehmen soll. Das Familien- beziehungsweise Kindesschutzgericht folgt diesem Wunsch in aller Regel.
- ✦Willensvollstrecker (CH) beziehungsweise Testamentsvollstrecker (DE/AT): Diese Person wickelt den Nachlass ab, verkauft Immobilien, begleicht Schulden und verteilt nach Ihren Vorgaben — besonders wertvoll bei zerstrittenen Erben.
- ✦Teilungsanordnung: Sie legen fest, wer welchen konkreten Gegenstand aus seinem Erbteil erhält, ohne die Quoten zu verändern.
Enterbung — und ihre Grenzen
Sie können jede Person von der Erbfolge ausschliessen. Der Ausschluss wirkt aber nur bis zur Grenze des Pflichtteils: Enterbte pflichtteilsberechtigte Angehörige verlieren die Erbenstellung, behalten aber einen Geldanspruch gegen die Erben. Eine vollständige Enterbung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich — etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser — oder wenn die betroffene Person zu Lebzeiten einen notariellen Pflichtteilsverzicht unterzeichnet hat.
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Premium ansehen →Pflichtteil — was du nicht umgehen kannst
Der Pflichtteil ist die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass. Er ist der wichtigste Grund, warum Testamente in der Praxis anders wirken als gedacht: Wer einen Pflichtteilsberechtigten übergeht, schafft keinen Ausschluss, sondern einen Geldanspruch.
Wer hat Anspruch?
- ✦Ehepartner und eingetragene Partner — in allen drei Ländern.
- ✦Kinder und deren Nachkommen, eheliche und nichteheliche gleichermassen.
- ✦Eltern: in Deutschland pflichtteilsberechtigt, wenn keine Kinder vorhanden sind; in der Schweiz seit 2023 nicht mehr; in Österreich seit 2017 ebenfalls nicht mehr.
- ✦Geschwister, Enkel neben lebenden Kindern und unverheiratete Partner haben nie einen Pflichtteil.
| Land | Pflichtteil Kinder | Pflichtteil Ehepartner | Pflichtteil Eltern |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 1/2 des gesetzlichen Erbteils | 1/2 des gesetzlichen Erbteils | 1/2 – nur wenn keine Kinder da sind |
| Schweiz (seit 2023) | 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs | 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs | entfällt |
| Österreich | 1/2 des gesetzlichen Erbteils | 1/2 des gesetzlichen Erbteils | entfällt (seit 2017) |
Neues Schweizer Erbrecht seit 2023
Die Erbrechtsrevision hat den Pflichtteil der Nachkommen von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt und den Elternpflichtteil ganz gestrichen. Damit wächst die frei verfügbare Quote deutlich — bei einem Erblasser mit Kindern von einem Viertel auf die Hälfte des Nachlasses. Das eröffnet neuen Spielraum für Konkubinatspartner, Stiefkinder, Patenkinder oder gemeinnützige Organisationen. Wer sein Testament vor 2023 geschrieben hat, sollte es deshalb überprüfen: Formulierungen wie «die frei verfügbare Quote» bedeuten heute schlicht mehr.
Pflichtteile gestalten statt umgehen
- ✦Pflichtteilsverzichtsvertrag: notariell, zu Lebzeiten, oft gegen eine Abfindung — die sauberste Lösung.
- ✦Lebzeitige Schenkungen: reduzieren den Nachlass, werden aber je nach Land über Ausgleichungs- und Herabsetzungsregeln zurückgerechnet.
- ✦Liquidität einplanen: Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Eine Lebensversicherung zugunsten der Erben verhindert Notverkäufe.
- ✦Nutzniessung oder Wohnrecht für den überlebenden Partner statt voller Eigentumsübertragung.
- ✦Bei Immobilien: klare Teilungsanordnung plus Wertgutachten, damit kein Streit über den Verkehrswert entsteht.
Häufige Fehler vermeiden
Die meisten unwirksamen Testamente scheitern nicht an juristischen Feinheiten, sondern an fünf immer gleichen Fehlern. Jeder davon lässt sich in wenigen Minuten vermeiden.
- ✦Am Computer geschrieben: In Deutschland und der Schweiz ist ein getipptes Testament ungültig — auch mit handschriftlicher Unterschrift. Es gilt dann die gesetzliche Erbfolge, als hätte es nie existiert.
- ✦Kein Datum: Ohne Datum lässt sich nicht feststellen, welches von mehreren Testamenten das jüngste ist. Das Dokument ist anfechtbar und im Streitfall wertlos.
- ✦Unklare Formulierungen: «Meine Kinder sollen sich einigen» oder «das Haus geht an die Familie» produziert exakt den Streit, den das Testament verhindern sollte. Auch die Verwechslung von Erbeinsetzung und Vermächtnis führt zu ganz anderen Rechtsfolgen als gewollt.
- ✦Nicht aktualisiert nach Scheidung oder neuer Ehe: Alte Testamente wirken weiter. Nach einer Scheidung kann eine Heirat oder eine neue Partnerschaft die gewünschte Verteilung komplett verschieben — überprüfen Sie das Testament nach jedem grossen Lebensereignis.
- ✦Nicht auffindbar: Ein Testament in einer Schublade, von dem niemand weiss, wirkt wie kein Testament. Besonders riskant ist das Bankschliessfach — der Zugriff ist nach dem Tod blockiert, bis die Erbenstellung geklärt ist.
Testament aufbewahren — wo am sichersten?
Ein gültiges Testament nützt nur, wenn es im Erbfall gefunden und beim Nachlassgericht eingereicht wird. Die amtliche Verwahrung ist deshalb fast immer die bessere Wahl als der eigene Schreibtisch.
- ✦Deutschland: amtliche Verwahrung beim Amtsgericht für eine einmalige Gebühr von rund 75 Euro, plus Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Im Todesfall wird das Gericht automatisch informiert.
- ✦Schweiz: je nach Kanton Hinterlegung beim Bezirksgericht, bei der zuständigen Amtsstelle, der Gemeinde oder einem Notar. Manche Kantone führen ein zentrales Verzeichnis, andere nicht — fragen Sie bei der Wohngemeinde nach.
- ✦Österreich: Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Notariatskammer (oder der Rechtsanwaltskammer). Das Verlassenschaftsverfahren prüft das Register automatisch.
- ✦Alternativ Safe, Ordner oder Schreibtisch — aber unbedingt mindestens einer Vertrauensperson sagen, wo das Original liegt und wer im Ernstfall Zugriff hat.
- ✦Niemals ausschliesslich im Bankschliessfach ohne Vollmacht: Nach dem Tod bleibt es verschlossen, bis die Erben legitimiert sind.
Am besten notieren Sie den Aufbewahrungsort in Ihrem Vorsorgeordner, zusammen mit Vollmachten, Patientenverfügung, Versicherungspolicen und Zugangsdaten. So findet die Familie im Ernstfall alles an einer Stelle, statt in einer Wohnung nach Papieren zu suchen.
Unterschiede Schweiz — Deutschland — Österreich
| Kriterium | Schweiz | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|---|
| Handschriftliches Testament | gültig, ZGB Art. 505 (Text, Ort, Datum, Unterschrift) | gültig, § 2247 BGB (Text und Unterschrift, Datum empfohlen) | gültig, ABGB (Text und Unterschrift, Datum empfohlen) |
| Getipptes Testament | ungültig | ungültig | gültig, aber nur mit 3 gleichzeitig anwesenden Zeugen |
| Notarielle Form | öffentliche Verurkundung mit 2 Zeugen | Beurkundung durch Notar, ersetzt meist den Erbschein | notarielles oder gerichtliches Testament |
| Pflichtteil Kinder | 1/2 des gesetzlichen Anspruchs (seit 2023) | 1/2 des gesetzlichen Erbteils | 1/2 des gesetzlichen Erbteils |
| Pflichtteil Eltern | entfällt | nur wenn keine Kinder vorhanden | entfällt |
| Gemeinschaftliches Testament | nicht vorgesehen – stattdessen Erbvertrag | möglich für Ehegatten (Berliner Testament) | möglich für Ehegatten und eingetragene Partner |
| Register / Verwahrung | kantonal: Gericht, Amtsstelle oder Notar | Amtsgericht + Zentrales Testamentsregister | Zentrales Testamentsregister der Notariatskammer |
| Erbschaftssteuer für Kinder | in fast allen Kantonen befreit | Freibetrag 400'000 €, darüber 7–30 % | keine Erbschaftssteuer, aber Grunderwerbsteuer bei Immobilien |
Wer Vermögen oder Wohnsitz in mehreren Ländern hat, sollte im Testament ausdrücklich eine Rechtswahl treffen. Innerhalb der EU gilt nach der Erbrechtsverordnung grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts — Staatsangehörige können aber das Recht ihres Heimatstaates wählen. Für Schweizer mit Vermögen in Deutschland oder umgekehrt lohnt sich in diesen Fällen fast immer eine notarielle Beratung.
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