Versicherungen nach einem Todesfall in Deutschland
Nach einem Sterbefall in Deutschland sind zahlreiche Versicherungen zu informieren oder zu kündigen – von GKV und gesetzlicher Rentenversicherung über betriebliche Altersvorsorge bis zu Lebens-, Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen. Diese Übersicht zeigt Fristen, Unterlagen und Rückerstattungen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und PKV
Die Mitgliedschaft endet mit dem Todestag. Reichen Sie die Sterbeurkunde innerhalb von 14 Tagen ein. Familienversicherte werden separat überprüft – bei PKV-Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von rund 2 Monaten.
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Renten müssen sofort gestoppt werden, sonst werden Überzahlungen zurückgefordert. Witwen-/Witwerrente (klein 25 %, groß 55 %) und Halbwaisenrente (10 %) sind innerhalb von 12 Monaten zu beantragen, damit die Leistung rückwirkend ab Todesmonat ausgezahlt wird.
Berufsgenossenschaft, bAV und Lebensversicherung
Bei Arbeitsunfall: Berufsgenossenschaft informieren – Witwenrente bis 40 % des Jahresarbeitsverdienstes. Bei betrieblicher Altersvorsorge (bAV) liegt die Hinterbliebenenrente meist bei 60 % der Anwartschaft. Lebensversicherungsansprüche verjähren in Deutschland nach 3 Jahren – melden Sie den Anspruch zügig.
Sachversicherungen: Hausrat, Haftpflicht, Wohngebäude, Kfz
Hausrat und Privathaftpflicht laufen bei Ehepartnern meist weiter und werden im Folgejahr neu strukturiert. Wohngebäudeversicherung wird mit Eigentumsübergang automatisch übertragen. Kfz-Versicherer sind sofort zu informieren, das Fahrzeug ist abzumelden oder umzuschreiben.
Häufige Fragen
- Wie schnell muss die DRV informiert werden?
- So schnell wie möglich – mindestens innerhalb von 30 Tagen. Sonst werden zu viel gezahlte Renten zurückgefordert.
- Welche Frist gilt für die Lebensversicherung in Deutschland?
- Ansprüche verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis des Versicherungsfalls. Melden Sie den Todesfall am besten sofort mit Original-Police.
- Muss man die Hausratversicherung kündigen?
- Bei alleinstehender verstorbener Person ja, mit Sterbeurkunde. Lebten weitere versicherte Personen im Haushalt, läuft der Vertrag in der Regel weiter.
- Wer zahlt Sterbegeld in Deutschland?
- Eine gesetzliche Sterbegeldleistung gibt es seit 2004 nicht mehr. Wenn vorhanden: private Sterbegeldversicherung oder Beihilfe für Beamte.
Wegbegleiter – die App für schwere Momente
Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.