Krankenkasse nach einem Todesfall kündigen

Sobald die Sterbeurkunde vorliegt, sollte die Krankenkasse informiert werden – sowohl die obligatorische Grundversicherung als auch sämtliche Zusatzversicherungen. Diese Anleitung erklärt Fristen, Vorgehen und Rückerstattung in der DACH-Region.

Schweiz (KVG/VVG)

Die Grundversicherung (KVG) endet mit dem Todestag, Prämien werden bis Ende Sterbemonat geschuldet. Bereits bezahlte Prämien für Folgemonate werden anteilig zurückerstattet. Reichen Sie Sterbeurkunde und Police-Nummer schriftlich ein. Zusatzversicherungen (VVG) sind separat innert 30 Tagen zu kündigen.

Deutschland (GKV/PKV)

Die GKV-Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Todestag. Senden Sie der Krankenkasse eine Kopie der Sterbeurkunde innerhalb von 14 Tagen. Bei PKV gilt eine reguläre Kündigungsfrist von 2 Monaten, mit Sterbeurkunde wird sie zum Todestag aufgehoben. Familienversicherte Angehörige müssen sich nach 3 Monaten eigenständig versichern.

Österreich (ÖGK/SVS)

Die ÖGK ist innerhalb einer Woche zu informieren. Mitversicherte Angehörige werden neu zugeordnet oder selbst versicherungspflichtig. Anteilige Beiträge werden zurückerstattet.

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Häufige Fragen

Wie lange läuft die Krankenversicherung nach dem Tod?
In der Schweiz und Deutschland endet die Mitgliedschaft am Todestag, in Österreich ebenfalls. Prämien werden meist bis Ende Sterbemonat geschuldet.
Gibt es eine Rückerstattung?
Ja, bereits bezahlte Prämien für Monate nach dem Todestag werden anteilig zurückerstattet. Sie müssen die Bankverbindung angeben.
Was ist mit familienversicherten Angehörigen?
In Deutschland sind sie bis zu 3 Monate weiterhin abgesichert, in der Schweiz und Österreich gibt es kein Familienversicherungsmodell – sie müssen sich selbst versichern.
Was passiert mit der Zusatzversicherung?
Sie endet nicht automatisch und muss separat gekündigt werden – meist innert 30 Tagen ab Sterbedatum.

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