Was tun nach Todesfall

Wenn ein Mensch stirbt, steht für die Angehörigen die Welt still – und gleichzeitig fordert das Leben Entscheidungen. Dieser Leitfaden beantwortet die Frage „Was tun nach Todesfall?“ ruhig und ohne Druck.

Die ersten Stunden: Atmen, Abschied, Arzt

Es gibt fast nichts, das in den ersten Stunden wirklich „sofort“ erledigt werden muss. Wichtig ist nur der Arzt, der den Tod feststellt – zu Hause der Hausarzt oder ein Notarzt, im Spital das Personal. Alles andere darf warten. Nehmen Sie sich Zeit. Es ist erlaubt, einfach dazusitzen.

Wen informieren – und wann

Engste Familie und enge Freunde sollten persönlich oder telefonisch erfahren, was geschehen ist. Eine Nachricht in einer Gruppe ersetzt das nicht. Arbeitskollegen, weiter entfernte Verwandte und Vereine können später per E-Mail oder mit einer Trauerkarte benachrichtigt werden.

Bestatter wählen

Ein Bestattungsinstitut übernimmt Überführung, behördliche Meldungen und die Organisation der Trauerfeier. Lassen Sie sich Zeit für die Auswahl – ein zweites Angebot ist legitim und üblich. Klären Sie früh, ob der Verstorbene Bestattungswünsche hinterlassen oder einen Vorsorgevertrag abgeschlossen hat.

Dokumente und Behörden

In den ersten Tagen brauchen Sie Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde sowie – falls vorhanden – das Testament. Der Bestatter meldet den Todesfall beim Standes- oder Zivilstandsamt. Sie erhalten mehrere Sterbeurkunden, die Sie für Bank, Renten- bzw. AHV-Stelle, Versicherungen und Arbeitgeber benötigen.

Versicherungen, Verträge, Konten

Informieren Sie nach und nach: Krankenkasse, Lebens- und Sterbegeldversicherung, Pensionskasse, Vermieter, Strom, Internet, Streaming-Dienste, Vereine. Vieles lässt sich mit einem Standardbrief und beigelegter Sterbeurkunde erledigen. Konten werden bei Banken meist eingefroren, bis ein Erbschein oder eine Erbbescheinigung vorliegt.

Erbe und Nachlass

Innerhalb einer Frist (Deutschland sechs Wochen, Schweiz drei Monate) können Sie die Erbschaft ausschlagen, falls Überschuldung droht. Ein Testament wird beim Nachlass- bzw. Bezirksgericht eröffnet. Für Liegenschaften, grössere Konten und Wertpapierdepots benötigen Sie eine Erbenbescheinigung.

Und Sie selbst?

Trauer ist kein Projekt mit Deadline. Holen Sie sich Unterstützung – bei Freunden, in einer Trauergruppe oder einer Seelsorge. Die Wegbegleiter App hilft mit Checklisten und Briefvorlagen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Abschied nehmen.

Häufige Fragen

Was muss ich nach einem Todesfall als Erstes tun?
Einen Arzt verständigen, der den Tod feststellt. Alles andere kann warten – auch wenn es sich dringend anfühlt.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
Je nach Land und Kanton meist 24 bis 36 Stunden. Sprechen Sie mit dem Bestatter, wenn Sie länger Abschied nehmen möchten.
Brauche ich für alles einen Bestatter?
Sie sind nicht verpflichtet, alle Leistungen beim selben Anbieter zu beziehen. Trauerfeier, Floristik oder Catering können auch separat organisiert werden.
Wer hilft, wenn ich überfordert bin?
Bestatter, Seelsorge, Trauergruppen und Beratungsstellen sind kostenfrei erreichbar. Auch eine vertraute Person an Ihrer Seite ist eine grosse Hilfe.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.

Weiterlesen