Was tun, wenn jemand stirbt? Die komplette Checkliste für 8 Länder

Wenn ein Mensch stirbt, stehen Angehörige vor einer Flut an Aufgaben. Diese Checkliste zeigt dir die wichtigsten Schritte — angepasst an dein Land.

Schritt 1: Arzt rufen — Totenschein ausstellen lassen

In allen acht Ländern gilt: Ohne ärztlichen Totenschein kann kein weiterer Schritt eingeleitet werden. Bei Tod zu Hause rufst du den Hausarzt oder den Notruf: Deutschland 112, Schweiz 144, Österreich 144, Frankreich 15 (SAMU), Italien 118, Belgien 112, Luxemburg 112, Liechtenstein 144. Im Spital oder Pflegeheim übernimmt das Personal.

Schritt 2: Todesfall bei der Gemeinde bzw. beim Standesamt melden

Die Fristen unterscheiden sich erheblich. In Deutschland hast du drei Werktage (§ 28 PStG). In der Schweiz zwei Tage (Art. 34 ZStV). In Österreich unverzüglich (§ 18 PStG). In Frankreich, Italien, Belgien und Luxemburg nur 24 Stunden. Bestelle sofort acht bis zehn Sterbeurkunden — jede Behörde, Bank und Versicherung braucht ein Original.

Schritt 3: Bestattungsunternehmen kontaktieren

Hole mindestens zwei bis drei Angebote ein. Das Bestattungsunternehmen hilft bei Behördengängen und übernimmt die Überführung. In Frankreich muss das Unternehmen von der Préfecture zugelassen sein (Art. L2223-19 CGCT). In der Schweiz gibt es in einigen Gemeinden einen kommunalen Bestattungsdienst.

Schritt 4: Sozialversicherung und Rente informieren

In Deutschland die Deutsche Rentenversicherung (§ 46 SGB VI). In der Schweiz die AHV-Zweigstelle (Art. 23 AHVG) und die Pensionskasse (Art. 18 BVG). In Österreich die Pensionsversicherungsanstalt (§ 258 ASVG). In Frankreich die CNAV und Agirc-Arrco (Art. L353-1 CSS). In Italien das INPS (Art. 13 L. 636/1939). In Belgien den SFP/Federale Pensioendienst (Wet 15.05.1984). In Luxemburg die CNAP (Art. 195 CSS lux.). Überall gilt: Hinterbliebenenrente aktiv beantragen — sie kommt nicht automatisch.

Schritt 5: Bank informieren

In allen acht Ländern wird das Konto nach Meldung des Todesfalls gesperrt. Bestattungskosten können in der Regel trotzdem aus dem Konto des Verstorbenen bezahlt werden (bis ca. 5.000 Euro). Eine transmortale Vollmacht (Schweiz/Deutschland) oder Kontovollmacht über den Tod hinaus verhindert die Sperre.

Schritt 6: Lebensversicherung beantragen — NICHT kündigen

Der häufigste und teuerste Fehler: Lebensversicherungen zahlen nicht automatisch. Du musst das Todesfallkapital aktiv beantragen. Fristen: Deutschland drei Jahre (§ 195 BGB), Schweiz fünf Jahre (Art. 76 VVG), Frankreich zehn Jahre (Art. L132-23-1 C. assurances), Italien zehn Jahre (Art. 1920 C.c.).

Schritt 7: Testament abliefern

Jedes aufgefundene Testament muss unverzüglich der zuständigen Behörde übergeben werden — auch scheinbar ungültige. In Deutschland dem Nachlassgericht (§ 2259 BGB). In der Schweiz je nach Kanton dem Bezirksgericht, Friedensrichteramt oder der KESB (Art. 556 ZGB). In Österreich leitet das Bezirksgericht automatisch das Verlassenschaftsverfahren ein (§ 143 AußStrG). In Frankreich dem Notaire (Art. 1007 Code civil).

Schritt 8: Erbschaft prüfen — Fristen beachten

Die Frist zur Erbausschlagung ist kurz: Deutschland sechs Wochen (§ 1944 BGB), Schweiz drei Monate (Art. 567 ZGB), Frankreich vier Monate und maximal zehn Jahre (Art. 771 Code civil), Italien zehn Jahre (Art. 480 C.c.). In Österreich, Belgien und Liechtenstein gibt es keine feste Frist, aber du musst im Verlassenschaftsverfahren eine Erbantrittserklärung abgeben.

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Häufige Fragen

Wie schnell muss ich nach einem Todesfall handeln?
Innerhalb von 24 Stunden Arzt und Angehörige informieren. Standesamt innert 24 Stunden (FR/IT/BE/LU) bis 3 Werktagen (DE). Bestattung innert 3–10 Tagen je nach Land.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
8–10 Exemplare. Kosten: DE ca. 12 EUR, CH ca. 30 CHF, AT ca. 10 EUR, FR kostenlos.
Was ist die Wegbegleiter-App?
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