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Ratgeber · Todesfall & Bestattung

Todesfall melden — wer, wo, wann und welche Dokumente

Nach einem Tod müssen Angehörige nicht nur trauern, sondern auch formal handeln: Der Todesfall muss gemeldet, Behörden informiert und wichtige Dokumente besorgt werden. Dieser Ratgeber zeigt dir, wer die Meldung vornehmen muss, wo sie erfolgt, welche Fristen gelten und welche Unterlagen du brauchst – für Deutschland, die Schweiz und Österreich.

Aktualisiert: August 2026

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Wer muss den Todesfall melden?

Die Meldung obliegt grundsätzlich den Personen, die beim Tod anwesend waren oder als erste davon erfahren. Das können Angehörige, Pflegekräfte, Nachbarn oder Hausmeister sein. In Deutschland sind Angehörige des gleichen Haushalts oder die Personen, die in der Wohnung des Verstorbenen leben, anzeigepflichtig. In der Schweiz und Österreich gilt ähnlich: Wer zuerst mit dem Tod konfrontiert ist, muss die Meldung einleiten.

  • Angehörige, die beim Tod anwesend waren oder als erste davon erfahren haben.
  • Spitäler, Pflegeheime und andere stationäre Einrichtungen melden den Tod automatisch an das Zivilstandsamt oder Standesamt.
  • Bestattungsunternehmen können von den Angehörigen bevollmächtigt werden, die Meldung und die Beantragung der Sterbeurkunde zu übernehmen.
  • Bei unklaren oder nicht natürlichen Todesumständen ist die Polizei zuständig und muss sofort gerufen werden.
Praxistipp: In der ersten Verwirrung nach einem Tod kannst du das Bestattungsunternehmen früh beauftragen. Die meisten Bestatter übernehmen nicht nur die Meldung, sondern auch die Besorgung von Sterbeurkunden und unterstützen dich bei den ersten Behördengängen.

Wo meldest du den Todesfall?

Der Todesfall wird immer beim zuständigen Zivilstandsamt beziehungsweise Standesamt am Sterbeort gemeldet. Nicht entscheidend ist der Wohnsitz des Verstorbenen, sondern der Ort, an dem die Person gestorben ist. Das hat praktische Bedeutung: Ist jemand im Urlaub oder im Spital einer anderen Stadt verstorben, ist dort das Standesamt zuständig.

LandZuständige Stelle
DeutschlandStandesamt am Sterbeort (meist im Rathaus oder im Bürgeramt)
SchweizZivilstandsamt am Sterbeort (in der Regel die Gemeindeverwaltung)
ÖsterreichStandesamt am Sterbeort (Magistrat oder Gemeindeamt)

In Deutschland ist das Standesamt Teil der Verwaltung der Gemeinde oder Stadt. In der Schweiz übernimmt das Zivilstandsamt der Gemeinde die Beurkundung. In Österreich ist das Magistrat der Gemeinde oder das Stadtbezirksamt zuständig. Bei einem Tod im Ausland wendest du dich an die deutsche, schweizerische oder österreichische Botschaft beziehungsweise das Konsulat.

Welche Fristen gelten?

Die Fristen für die Meldung eines Todesfalls sind in den drei Ländern unterschiedlich, aber überall relativ kurz. Es lohnt sich, die Meldung innerhalb eines Werktags einzuleiten, auch wenn am Wochenende oder an Feiertagen zeitweise nur ein Notdienst erreichbar ist.

LandGesetzliche FristAnmerkung
DeutschlandSpätestens am nächsten WerktagIn der Praxis werden oft bis zu 3 Werktage akzeptiert, besonders wenn ein Wochenende dazwischenliegt.
SchweizInnerhalb von 2 TagenDie Meldung erfolgt in der Regel über das Spital, Heim oder die Angehörigen.
ÖsterreichInnerhalb von 3 TagenViele Gemeinden erlauben auch eine Meldung durch das Bestattungsunternehmen.
Wenn ein Tod am Wochenende oder Feiertag eintritt, gibt es oft einen Notdienst des Standesamts. Dieser ist für dringende Fälle erreichbar, auch wenn keine reguläre Sprechstunde stattfindet. Die Kontaktdaten findest du auf der Website der Gemeinde oder beim Polizeinotruf.

Welche Dokumente brauchst du?

Für die Meldung und die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigst du eine Reihe von Dokumenten. Je vollständiger du diese zusammen hast, desto reibungsloser läuft der Behördengang. Es empfiehlt sich, schon vor dem Besuch beim Standesamt eine Checkliste zu erstellen.

Dokumenten-Checkliste

  • Ärztliche Todesbescheinigung beziehungsweise Totenschein (Original vom Arzt).
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen.
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen.
  • Heiratsurkunde oder Familienbuch, falls der Verstorbene verheiratet war.
  • Scheidungsurteil, falls eine Scheidung vorlag.
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, falls der Verstorbene verwitwet war.
  • Eigener Personalausweis oder Reisepass der meldenden Person.
In manchen Fällen werden auch Geburtsurkunden der Kinder oder Erbnachweise verlangt, besonders wenn ein Erbschein beantragt werden soll. Informiere dich vorab beim Standesamt, welche Unterlagen konkret nötig sind.

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Sterbeurkunde — was du wissen musst

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Todesbescheinigung und Sterbeurkunde. Die Todesbescheinigung (in Deutschland Totenschein, in der Schweiz Todesbescheinigung) wird vom Arzt ausgestellt. Sie bestätigt, dass die Person verstorben ist und nennt die Todesursache. Die Sterbeurkunde hingegen wird vom Standesamt ausgestellt und ist das offizielle Zivilstandsregister-Dokument, das du für Behörden, Banken und Versicherungen brauchst.

Wie viele Exemplare bestellen?

Bestelle mindestens 5 bis 10 Exemplare der Sterbeurkunde. Viele Stellen verlangen ein Original, und du wirst sie für Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Pensionskasse, Arbeitgeber, Vermieter, Fahrzeugzulassung und den Erbschein benötigen. In Deutschland kostet jedes Exemplar etwa 12 €, in der Schweiz richten sich die Gebühren nach Kanton und Gemeinde. In Österreich liegen die Kosten meist bei 10–15 € pro Stück.

Wofür brauchst du die Sterbeurkunde?

  • Banken, um Konten zu sperren oder Gelder an Erben auszuzahlen.
  • Versicherungen, um Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen zu melden.
  • Pensionskassen und Rentenversicherungen für Hinterlassenenrenten.
  • Vermieter, um den Mietvertrag zu kündigen oder umzuschreiben.
  • Behörden, um den Erbschein oder andere Nachlassverfahren einzuleiten.

Sonderfälle

Nicht jeder Todesfall verläuft nach dem gleichen Schema. Es gibt Situationen, die besondere Vorsicht oder zusätzliche Schritte erfordern. In diesen Fällen ist es wichtig, ruhig zu bleiben und die richtigen Stellen einzuschalten.

  • Tod am Wochenende oder Feiertag: Das Standesamt hat geschlossen, aber viele Gemeinden bieten einen Notdienst an. Kontaktdaten findest du auf der Website der Stadt oder beim Polizeinotruf. Bestattungsunternehmen sind rund um die Uhr erreichbar.
  • Tod im Ausland: Melde den Tod bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat deines Heimatlandes. Dort kannst du auch eine Rückführung organisieren und Hilfe bei der Übersetzung ausländischer Urkunden erhalten.
  • Tot aufgefunden: Rufe sofort die Polizei (110, 117 oder 112). Berühre oder verändere nichts am Ort des Geschehens. Die Polizei klärt die Todesumstände und verständigt die zuständigen Behörden.
  • Totgeburt in Deutschland: Ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm ist die Totgeburt meldepflichtig und wird mit Geburts- und Sterbeurkunde beurkundet. Bei weniger als 500 Gramm gibt es besondere Regelungen, die je nach Bundesland variieren.

Der optimale Ablauf in den ersten Tagen

Damit du den Überblick behältst, empfiehlt sich eine klare Reihenfolge. In den ersten Stunden geht es um die ärztliche Feststellung des Todes und die emotionale Stabilisierung. In den nächsten Tagen folgen Meldung, Urkunden und die ersten behördlichen Schritte. Wegbegleiter begleitet dich mit einer interaktiven Checkliste durch diese Phase.

ZeitpunktAufgabe
SofortArzt rufen, Totenschein ausstellen lassen
Innerhalb 1–2 TageStandesamt/Zivilstandsamt informieren, Sterbeurkunde beantragen
GleichzeitigBestattungsunternehmen beauftragen, Termine klären
Innerhalb 1 WocheBank, Versicherung, Vermieter, Arbeitgeber informieren
Innerhalb 1–2 WochenSterbeurkunde an alle relevanten Stellen senden

In unseren Länder-Checklisten findest du alle Schritte, Fristen und Dokumente für Deutschland und die Schweiz gebündelt:

Häufige Fragen zum Todesfall melden

In Deutschland droht theoretisch ein Bußgeld, wenn die Meldung beim Standesamt nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt. In der Praxis wird jedoch meist kulant reagiert, solange der Grund für die Verzögerung nachvollziehbar ist. Trotzdem solltest du die Meldung so schnell wie möglich erledigen, um Probleme bei Banken, Versicherungen und Behörden zu vermeiden.
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Keine Meldung vergessen

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