Wer erbt ohne Testament? Gesetzliche Erbfolge in 8 Ländern
Stirbt jemand ohne Testament, bestimmt das Gesetz, wer was bekommt. Das klingt einfach — ist es aber nicht. In manchen Ländern erbt der Ehegatte die Hälfte, in anderen nur ein Drittel. Und der unverheiratete Partner? Geht in allen acht Ländern komplett leer aus.
Deutschland — § 1924 ff. BGB
Ehegatte + Kinder (Zugewinngemeinschaft): Ehegatte bekommt die Hälfte (ein Viertel gesetzlicher Erbteil plus ein Viertel pauschaler Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB). Kinder teilen sich die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Bei Gütertrennung bekommt der Ehegatte bei einem Kind die Hälfte, bei zwei Kindern ein Drittel, bei drei oder mehr Kindern ein Viertel (§ 1931 Abs. 4 BGB). Ohne Kinder: Ehegatte drei Viertel, Eltern ein Viertel. Ohne Kinder und ohne Eltern: Ehegatte erbt alles.
Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehegatte und Eltern (nur wenn keine Kinder vorhanden sind). Verjährung: 3 Jahre (§ 2332 BGB). Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen der letzten 10 Jahre (§ 2325 BGB).
Schweiz — Art. 457–466, Art. 462 ZGB
Ehegatte + Kinder: Ehegatte die Hälfte, Kinder die Hälfte zu gleichen Teilen. Ohne Kinder: Ehegatte drei Viertel, Eltern ein Viertel. Ohne Kinder und ohne Eltern: Ehegatte erbt alles.
Seit der Erbrechtsrevision vom 1. Januar 2023 (Art. 471 ZGB neu) ist der Pflichtteil der Kinder auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils reduziert (vorher drei Viertel), der Pflichtteil der Eltern wurde komplett abgeschafft. Die frei verfügbare Quote ist damit grösser geworden — ein Ehepaar mit zwei Kindern kann jetzt über die Hälfte des Nachlasses frei verfügen (vorher nur drei Achtel).
Der Willensvollstrecker (Art. 517 ZGB) ist ein typisch schweizerisches Instrument: Der Erblasser kann im Testament eine Person einsetzen, die die Erbteilung durchführt.
Österreich — § 730 ff., § 744 ABGB
Ehegatte + Kinder: Ehegatte ein Drittel, Kinder zwei Drittel zu gleichen Teilen. Ohne Kinder: Ehegatte zwei Drittel, Eltern ein Drittel. Ohne Kinder und Eltern: Ehegatte erbt alles.
Pflichtteil seit der Erbrechtsreform 2017 (§ 756 ff. ABGB): Kinder und Ehegatte je die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Eltern haben seit 2017 keinen Pflichtteil mehr. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch — kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Er kann auf Verlangen des Erben auf bis zu fünf Jahre gestundet werden (§ 766 ABGB).
Das Verlassenschaftsverfahren (§ 143 ff. AußStrG) ist eine österreichische Besonderheit: Das Bezirksgericht leitet automatisch ein Verfahren ein und bestellt einen Notar als Gerichtskommissär. Dieser kontaktiert die Erben, nimmt die Erbantrittserklärung entgegen und wickelt die Erbschaft ab.
Frankreich — Art. 731 ff., Art. 757 ff. Code civil
Ehegatte + gemeinsame Kinder: Der Ehegatte hat die Wahl zwischen einem Viertel in vollem Eigentum (pleine propriété) oder dem Niessbrauch (usufruit) auf den gesamten Nachlass. Ehegatte + Kinder aus anderer Beziehung: nur ein Viertel in vollem Eigentum, keine Option auf Niessbrauch. Ohne Kinder: Ehegatte die Hälfte, Eltern je ein Viertel (Art. 757-1 Code civil). Ohne Kinder und Eltern: Ehegatte erbt alles.
Réserve héréditaire (Art. 912–913 Code civil): Ein Kind = Hälfte Reserve, Hälfte frei. Zwei Kinder = zwei Drittel Reserve, ein Drittel frei. Drei oder mehr Kinder = drei Viertel Reserve, ein Viertel frei.
Die donation entre époux (Schenkung unter Ehegatten, Art. 1094 Code civil) ist in Frankreich weit verbreitet: Sie erweitert die Rechte des überlebenden Ehegatten erheblich — bis zur ganzen quotité disponible. Ohne diese Donation ist der Ehegatte auf ein Viertel in vollem Eigentum beschränkt.
Besonders wichtig: Der PACS-Partner (Pacte civil de solidarité) erbt in Frankreich nichts ohne Testament. Er hat keinerlei gesetzliches Erbrecht — der nichteheliche Lebenspartner ebenfalls nicht. Das überrascht viele französische Paare und kann zu gravierenden Problemen führen.
Italien — Art. 565–586 Codice civile
Ehegatte + 1 Kind: je die Hälfte. Ehegatte + 2 oder mehr Kinder: Ehegatte ein Drittel, Kinder zwei Drittel zu gleichen Teilen. Ohne Kinder: Ehegatte zwei Drittel, Eltern ein Drittel.
Quota di legittima (Art. 536–564 C.c.): Solo coniuge = Hälfte. Coniuge + 1 figlio = je ein Drittel. Coniuge + 2 o più figli = ein Viertel + Hälfte.
In Italien gibt es drei Testamentsformen: testamento olografo (handschriftlich, Art. 602 C.c.), testamento pubblico (vor Notar, Art. 603 C.c.) und testamento segreto (Art. 604 C.c.). Das testamento pubblico bietet die höchste Rechtssicherheit.
Der TFR (Trattamento di Fine Rapporto, Art. 2122 C.c.) ist eine italienische Besonderheit: Er geht direkt an die Hinterbliebenen (Ehegatte, Kinder), fällt nicht in den Nachlass und ist nicht erbschaftssteuerpflichtig.
Belgien — Art. 4.1 ff. neues BW (seit 2018)
Ehegatte + Kinder: Der Ehegatte erhält den Niessbrauch auf den gesamten Nachlass (inklusive vollem Eigentum an der Familienwohnung und dem Hausrat). Die Kinder erhalten das nackte Eigentum zu gleichen Teilen.
Seit der Erbrechtsreform vom 1. September 2018 (Loi du 31.07.2017) ist die Reserve der Kinder auf die Hälfte des Nachlasses festgelegt — unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Reserve der Eltern wurde komplett abgeschafft (ersetzt durch eine Unterhaltsvordering/créance alimentaire). Die quotité disponible ist damit immer die Hälfte. Pactes successoraux (Erbpakte) sind erstmals möglich — Familien können zu Lebzeiten verbindliche Vereinbarungen treffen.
Wettelijk samenwonende (gesetzlich zusammenlebend): erhält nur den Niessbrauch an der Familienwohnung, keinen Anteil am restlichen Vermögen. Feitelijk samenwonende (faktisch zusammenlebend): erbt nichts ohne Testament.
Steuerlicher Vorteil in Flandern: Die gezinswoning (Familienwohnung) ist für den überlebenden Ehegatten oder wettelijk samenwonende komplett von der Erfbelasting befreit (VCF Art. 2.7.4.1.1). In Wallonien und Brüssel gibt es Abattements, aber keine vollständige Befreiung.
Luxemburg — Art. 756–767 Code civil luxembourgeois
Sehr ähnlich wie Frankreich (Grundlage: Code Napoléon). Ehegatte + Kinder: ein Viertel in vollem Eigentum oder Niessbrauch auf alles. Ohne Kinder: Ehegatte die Hälfte.
Wichtiger Unterschied zu Frankreich: Luxemburg hat die französische Erbrechtsreform von 2006 (fixe quotité disponible von der Hälfte) nicht übernommen. Die Reserve staffelt sich weiterhin nach Kinderzahl: 1 Kind = Hälfte, 2 Kinder = zwei Drittel, 3+ Kinder = drei Viertel.
Der Partnerschaftspartner (partenariat enregistré) erbt in Luxemburg nicht. Er muss per Testament bedacht werden — und zahlt dann höhere Erbschaftssteuersätze als der Ehegatte (5–15 % statt 0 %). Seit der Loi du 18.12.2015 sind Ehegatte und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel, Eltern) komplett von der Erbschaftssteuer befreit.
Liechtenstein — Art. 730 ff. ABGB-FL
Identisch mit Österreich: Ehegatte ein Drittel, Kinder zwei Drittel. Verlassenschaftsverfahren beim Landgericht in Vaduz (Art. 143 ff. AußStrG-FL). Die bedingte Erbantrittserklärung ist empfohlen.
Liechtenstein erhebt weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer — eines der steuerfreundlichsten Erbrechtsregime weltweit.
Die goldene Regel für alle 8 Länder
In keinem einzigen der acht Länder erbt der unverheiratete Lebenspartner automatisch. Wer ohne Trauschein zusammenlebt — egal wie lange — muss ein Testament machen. Sonst geht der Partner komplett leer aus und die gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister) bekommen alles.
Alle Details, Checklisten und Erbrechner für dein Land findest du auf wegbegleiterapp.com — die einzige Plattform, die Nachlassplanung in 8 Ländern und 5 Sprachen abdeckt. Kostenlos starten.
Häufige Fragen
- Erbt mein Lebenspartner ohne Heirat?
- In keinem der acht Länder. Nur der Ehegatte oder eingetragene Partner ist gesetzlicher Erbe. Ohne Testament: null.
- Was ist der Unterschied zwischen Erbquote und Pflichtteil?
- Die Erbquote ist dein Anteil bei gesetzlicher Erbfolge. Der Pflichtteil ist der Mindestanteil, den du auch bei Enterbung verlangen kannst — meist die Hälfte der Erbquote.
- Was hat sich 2023 in der Schweiz geändert?
- Der Pflichtteil der Kinder wurde von drei Viertel auf die Hälfte reduziert, der Pflichtteil der Eltern komplett abgeschafft. Erblasser haben jetzt mehr Freiheit.
- Was hat sich 2018 in Belgien geändert?
- Die Reserve der Kinder ist jetzt immer die Hälfte (egal wie viele Kinder), die Reserve der Eltern wurde abgeschafft. Erbpakte sind erstmals möglich.
Wegbegleiter – Nachlass in 8 Ländern, 5 Sprachen
Interaktive Checklisten, Fristen-Tracker, Briefvorlagen und KI-Assistent für die Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Liechtenstein. Kostenlos starten auf wegbegleiterapp.com.