Checkliste Todesfall Österreich: Alle Schritte nach dem Verlust eines Angehörigen
Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Neben der Trauer müssen Angehörige in kurzer Zeit viele administrative Aufgaben erledigen. Diese Checkliste gibt Ihnen einen klaren Überblick über alle notwendigen Schritte nach einem Todesfall in Österreich.
Erste 24–48 Stunden
1. Arzt rufen und Totenbeschauschein ausstellen lassen
Bei einem Todesfall zu Hause muss sofort ein Arzt oder der Notruf (144) gerufen werden. Der Arzt führt die Totenbeschau durch und stellt den Totenbeschauschein aus – ohne dieses Dokument kann nichts Weiteres organisiert werden. Bei Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal die erste Meldung.
2. Bestattungsunternehmen beauftragen
In Österreich muss die Überführung des Verstorbenen durch ein konzessioniertes Bestattungsunternehmen erfolgen. Es übernimmt den Transport, koordiniert mit der Gemeinde und begleitet Sie durch die ersten administrativen Schritte. Die meisten Bestatter bieten 24h-Notfalldienste an.
3. Familie und Freunde informieren
Informieren Sie alle engsten Angehörigen persönlich oder telefonisch – bevor die Nachricht anderweitig verbreitet wird. Geben Sie sich dabei Zeit.
4. Testament sichern
Falls vorhanden, muss das Testament beim zuständigen Bezirksgericht abgeliefert werden. Das gilt auch für handschriftliche Testamente – dies ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.
Erste Woche – Behörden und Dokumente
5. Standesamt der Sterbegemeinde benachrichtigen
Der Todesfall muss beim Standesamt der Gemeinde gemeldet werden, in der die Person gestorben ist – in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Das Bestattungsunternehmen übernimmt dies häufig.
6. Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument für alle weiteren Schritte. Beantragen Sie mindestens 8–10 beglaubigte Kopien – Banken, Versicherungen und Behörden benötigen oft ein Original.
7. Bestattung organisieren
Gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen: Erdbestattung, Feuerbestattung oder Urnenbeisetzung, Datum und Ort der Beisetzung, Art der Trauerfeier (kirchlich oder weltlich), Parte (Todesanzeige) in der Zeitung.
8. Arbeitgeber informieren
Der Arbeitgeber muss zeitnah informiert werden. Dies regelt Lohnansprüche, Abfertigungsansprüche und Versicherungsleistungen.
9. Pensionsversicherungsanstalt informieren
Laufende Pensionen müssen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gemeldet werden. Hinterbliebene können Anspruch auf Witwen-/Witwerrente oder Waisenpension haben.
Erste 4 Wochen – Finanzen und Versicherungen
10. Banken informieren
Alle Banken müssen schriftlich mit Sterbeurkunde benachrichtigt werden. Konten werden gesperrt. Mit Einantwortungsurkunde erhalten Erben Zugang zum Guthaben.
11. Krankenkasse informieren
Die Krankenkasse (ÖGK oder andere) muss über den Todesfall informiert werden. Eventuell bestehen noch offene Rückerstattungen.
12. Lebensversicherung melden
Die Versicherung muss mit Sterbeurkunde informiert werden. Die begünstigte Person erhält die Versicherungssumme.
13. Pensionskasse kontaktieren
Falls eine betriebliche Pensionskasse besteht: Diese informieren. Hinterbliebene können unter Umständen Anspruch auf Leistungen haben.
14. Weitere Versicherungen kündigen
Haushaltsversicherung, Haftpflicht, KFZ, Rechtsschutz, Reiseversicherung – alle nicht mehr benötigten Policen kündigen.
15. Mietvertrag oder Hypothek klären
Bei Miete: Vermieter informieren. In Österreich haben Mitbewohner und nahe Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag. Bei Wohneigentum: Bank und Grundbuchamt informieren.
Verlassenschaft und Erbschaft
16. Verlassenschaftsverfahren – automatisch eingeleitet
In Österreich wird das Verlassenschaftsverfahren automatisch vom Bezirksgericht eingeleitet – sobald das Standesamt den Todesfall meldet. Ein Gerichtskommissär (Notar) übernimmt die Abwicklung. Sie müssen sich beim Notar melden.
17. Erbserklärung abgeben
Im Verlassenschaftsverfahren müssen Erben eine Erbserklärung abgeben – entweder bedingt (Haftung nur bis zur Höhe des Nachlasses) oder unbedingt. Eine bedingte Erbserklärung ist in den meisten Fällen empfehlenswert.
18. Einantwortungsurkunde
Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens stellt das Gericht die Einantwortungsurkunde aus. Diese ersetzt in Österreich den Erbschein und ist für Banken und Behörden notwendig.
19. Grundbucheintragung
Bei Immobilien muss die Eigentumsübertragung ins Grundbuch eingetragen werden – durch einen Notar.
20. Digitalen Nachlass regeln
E-Mail-Konten, Social-Media-Profile und Online-Abonnements kündigen oder löschen lassen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Verlassenschaftsverfahren in Österreich und Erbschein in Deutschland?
In Österreich wird das Verlassenschaftsverfahren automatisch vom Gericht eingeleitet. Die Einantwortungsurkunde entspricht dem deutschen Erbschein. Ein separater Antrag ist nicht nötig – Sie müssen sich jedoch beim zuständigen Notar melden.
Was kostet eine Bestattung in Österreich?
Eine einfache Bestattung kostet zwischen 3.000 € und 7.000 €. Aufwendigere Beerdigungen können 15.000 € und mehr kosten.
Wer erbt ohne Testament in Österreich?
Es gilt die gesetzliche Erbfolge nach ABGB: Zuerst erben Kinder und Ehepartner, dann Eltern und Geschwister.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Verlassenschaftsverfahren in Österreich und Erbschein in Deutschland?
- In Österreich wird das Verlassenschaftsverfahren automatisch vom Gericht eingeleitet. Die Einantwortungsurkunde entspricht dem deutschen Erbschein. Ein separater Antrag ist nicht nötig – Sie müssen sich jedoch beim zuständigen Notar melden.
- Was kostet eine Bestattung in Österreich?
- Eine einfache Bestattung kostet zwischen 3.000 € und 7.000 €. Aufwendigere Beerdigungen können 15.000 € und mehr kosten.
- Wer erbt ohne Testament in Österreich?
- Es gilt die gesetzliche Erbfolge nach ABGB: Zuerst erben Kinder und Ehepartner, dann Eltern und Geschwister.
Nicht alleine durch den Todesfall
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