Totenbeschau in Österreich: Was passiert nach dem Tod?

In Österreich darf kein Verstorbener bestattet werden, ohne dass zuvor die <strong>Totenbeschau</strong> – die ärztliche Leichenschau – durchgeführt wurde. Sie ist im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt und steht am Anfang aller weiteren Formalitäten.

Wer führt die Totenbeschau durch?

Je nach Bundesland sind unterschiedliche Ärzte zuständig. In Wien übernimmt die Magistratsabteilung 40 (Totenbeschauärzte), in Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Salzburg von der Gemeinde bestellte Totenbeschauärzte. Im Spital oder Pflegeheim erfolgt die Beschau durch den behandelnden Arzt. Bei Tod zu Hause verständigen Angehörige die Rettung 144 oder den Hausarzt; dieser veranlasst die Totenbeschau.

Ablauf

Der Arzt untersucht den Leichnam, stellt den Tod fest, bestimmt Todeszeitpunkt und vermutete Todesursache und kategorisiert die Todesart. Anschliessend stellt er die Anzeige des Todes aus, ein mehrteiliges Formular für Standesamt, Statistik Austria und Bestatter. Erst nach erfolgter Totenbeschau darf der Bestatter den Leichnam überführen.

Natürlicher vs. unnatürlicher Tod

Bei natürlichem Tod (Krankheit, Altersschwäche) wird der Leichnam zur Bestattung freigegeben. Bei unnatürlichem oder unklarem Tod (Unfall, Suizid, Gewalt, plötzlicher Tod ohne Vorerkrankung) muss der Arzt die Kriminalpolizei verständigen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob eine Obduktion (sanitätsbehördliche oder gerichtliche) angeordnet wird. Der Leichnam wird in diesem Fall beschlagnahmt und erst nach Abschluss der Ermittlungen freigegeben.

Der Totenschein

Aus der Totenbeschau geht die Sterbeurkunde hervor, die das Standesamt am Sterbeort ausstellt. Für Bank, Pensionsversicherung, Versicherungen und Verlassenschaftsverfahren benötigen Sie mehrere Originale – bestellen Sie 6 bis 8 Exemplare. Bestatter übernehmen den Antrag in der Regel als Service.

Nächste Schritte

Nach der Totenbeschau folgen die Beauftragung des Bestatters, die Anmeldung beim Standesamt (innert 24 Stunden), die Information der Pensionsversicherung (PVA) und der Krankenversicherung sowie die Vorbereitung des Verlassenschaftsverfahrens. Innerhalb von zwei Wochen sollten Bank, Arbeitgeber, Vermieter und Versicherungen informiert werden.

Fazit

Die Totenbeschau ist gesetzliche Pflicht und Voraussetzung für jede Bestattung. Verständigen Sie bei Tod zu Hause sofort den Hausarzt oder die Rettung – alles Weitere übernimmt der Bestatter in enger Abstimmung mit dem Standesamt.

Häufige Fragen

Was kostet die Totenbeschau?
In den meisten Bundesländern zwischen 60 und 200 € – bei Tod zu Hause meist von den Angehörigen zu tragen, im Spital im Tagessatz enthalten.
Wie schnell muss sie erfolgen?
So rasch wie möglich, spätestens innerhalb weniger Stunden nach Feststellung des Todes.
Wer ordnet eine Obduktion an?
Bei strafrechtlichem Verdacht die Staatsanwaltschaft, sonst aus medizinischen Gründen die Sanitätsbehörde oder das Spital.
Darf der Leichnam zu Hause aufgebahrt werden?
Je nach Bundesland für 24–48 Stunden nach Freigabe durch den Totenbeschauarzt.

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