Erbschein vs. Erbenbescheinigung Schweiz: Was ist der Unterschied?
In der Schweiz wird häufig vom „Erbschein“ gesprochen – ein Begriff, der eigentlich aus dem deutschen Recht stammt. Das schweizerische Pendant heisst <strong>Erbenbescheinigung</strong> oder „Erbgangsausweis“. Wer die Unterschiede kennt, vermeidet falsche Anträge und unnötige Kosten.
Erbschein: der deutsche Begriff
Der Erbschein ist eine Urkunde des deutschen Nachlassgerichts, die den Erben legitimiert. In der Schweiz gibt es ihn formal nicht. Wer in einem Schweizer Antrag oder gegenüber einer Bank vom „Erbschein“ spricht, meint in der Regel die Erbenbescheinigung. Wichtig wird der echte Erbschein nur, wenn deutsches Vermögen oder deutscher Wohnsitz vorliegt – dann stellt das Nachlassgericht in Deutschland aus.
Die Schweizer Erbenbescheinigung
Die Erbenbescheinigung (auch Erbgangsausweis) wird von der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellt: in vielen Kantonen das Bezirks- oder Regionalgericht, in anderen das Erbschaftsamt oder ein Notar. Sie weist die gesetzlichen oder testamentarischen Erben gegenüber Banken, dem Grundbuchamt, der Steuerverwaltung und Versicherungen aus.
Wann brauche ich welche?
Eine Erbenbescheinigung benötigen Sie für die Freigabe gesperrter Bankkonten, die Umschreibung von Liegenschaften, die Auszahlung von Lebensversicherungen und für die Verfügung über Wertschriftendepots. Den deutschen Erbschein brauchen Sie nur, wenn deutsches Vermögen oder deutsche Bankkonten vorhanden sind. Bei rein schweizerischen Verhältnissen ist die Erbenbescheinigung ausreichend.
So beantragen Sie die Erbenbescheinigung
Den Antrag stellen Sie nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist bei der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Erforderlich sind:
- amtliche Sterbeurkunde
- Familienschein oder Familienbüchlein
- allfälliges Testament oder Erbvertrag
- Personalien aller Erben
Die Behörde stellt nach Prüfung – häufig nach 4–8 Wochen – die Bescheinigung aus.
Kosten und kantonale Unterschiede
Die Gebühren liegen je nach Kanton zwischen CHF 200 und CHF 1'500. In Zürich, Bern und Basel-Stadt sind die Gerichte zuständig, im Wallis und Tessin häufig die Notariate, in Genf das Justice de paix. Erkundigen Sie sich vorab nach Zuständigkeit und Gebührentarif.
Fazit
In der Schweiz heisst das Dokument Erbenbescheinigung. Der deutsche „Erbschein“ ist nur bei deutschem Bezug nötig. Die Wegbegleiter App hilft Ihnen, den richtigen Antrag bei der richtigen Stelle zu stellen.
Häufige Fragen
- Wie lange dauert die Erbenbescheinigung?
- Nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist üblicherweise 4–8 Wochen, je nach Kanton und Komplexität.
- Brauche ich einen Anwalt?
- Nein, der Antrag kann selbst gestellt werden. Bei Streit oder internationalen Bezügen ist Beratung empfehlenswert.
- Was kostet die Erbenbescheinigung?
- Je nach Kanton CHF 200 bis CHF 1'500 plus Auslagen.
- Gilt die Schweizer Bescheinigung in Deutschland?
- Nur bedingt. Für deutsches Vermögen wird in der Regel ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis verlangt.
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