Bankkonto gesperrt nach Todesfall — Was tun? (8-Länder-Übersicht)
Sobald die Bank vom Tod erfährt, wird das Konto gesperrt. Das gilt in allen acht Ländern. Aber es gibt Ausnahmen und Wege, trotzdem an Geld zu kommen.
Warum die Sperre?
Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, das Vermögen zu sichern, bis klar ist, wer erbt. In Deutschland basiert das auf § 1922 BGB (Gesamtrechtsnachfolge), in der Schweiz auf Art. 560 ZGB, in Österreich auf dem Verlassenschaftsverfahren (§ 143 AußStrG), in Frankreich auf Art. L312-1-4 CMF.
Bestattungskosten trotz Sperre
In fast allen Ländern erlauben Banken die Entnahme von Bestattungskosten aus dem Konto des Verstorbenen — gegen Vorlage der Rechnung des Bestattungsunternehmens. In Deutschland und Österreich bis ca. 5.000 Euro. In Frankreich explizit geregelt bis 5.000 Euro (Art. L312-1-4 CMF).
Kontovollmacht über den Tod hinaus
Die beste Vorsorge: eine transmortale Vollmacht (Schweiz/Deutschland) oder Bankvollmacht über den Tod hinaus. Der Bevollmächtigte kann auch nach dem Tod auf das Konto zugreifen — ohne Erbschein. In der Schweiz spart das Wochen, in Deutschland oft Monate.
Wann wird das Konto freigegeben?
Deutschland: nach Vorlage von Erbschein, notariellem Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Vollmacht. Schweiz: nach Erbbescheinigung. Österreich: nach Einantwortungsbeschluss. Frankreich: nach Acte de notoriété. Italien: nach Dichiarazione di successione.
Gemeinschaftskonto
Bei einem Oder-Konto (Gemeinschaftskonto) kann der überlebende Inhaber weiter verfügen — in allen acht Ländern. Alle länderspezifischen Regeln und Checklisten findest du kostenlos auf wegbegleiterapp.com.
Häufige Fragen
- Werden Daueraufträge weiter ausgeführt?
- In den meisten Fällen für eine kurze Übergangszeit ja (zum Beispiel Miete). Danach werden sie gestoppt.
- Brauche ich immer einen Erbschein?
- Nein. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, eine Vollmacht oder ein Einantwortungsbeschluss (AT) genügen je nach Land.
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