Versicherungen nach einem Todesfall in der Schweiz

Nach einem Todesfall müssen zahlreiche Versicherungen informiert, gekündigt oder umgeschrieben werden. Diese Übersicht zeigt, was bei KVG, UVG, BVG, AHV, Lebens-, Hausrat- und weiteren Policen zu tun ist – mit Fristen, benötigten Unterlagen und möglichen Rückerstattungen.

Krankenkasse – Grund- und Zusatzversicherung (KVG/VVG)

Die Grundversicherung (KVG) endet am Todestag, die Beiträge werden bis Ende Sterbemonat geschuldet. Bereits bezahlte Prämien für die Folgemonate werden anteilig zurückerstattet. Reichen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde mit der Police-Nummer ein.

Zusatzversicherungen (VVG) müssen separat innert 30 Tagen gekündigt werden.

Unfallversicherung (UVG/SUVA)

Bei Berufsunfall oder unfallbedingtem Tod entstehen Ansprüche auf Todesfallleistungen und Hinterlassenenrenten. Informieren Sie umgehend Arbeitgeber und SUVA. Hinterbliebene Ehepartner erhalten je nach Konstellation eine Witwen- oder Witwerrente nach UVG.

Pensionskasse (BVG, 2. Säule) und AHV (1. Säule)

Pensionskasse und Säule 3a zahlen Hinterlassenenleistungen aus: Witwen-/Witwerrente 60 % der Altersrente, Waisenrente 20 %. Bei der AHV stoppen Sie die laufende Rente sofort und beantragen die Hinterbliebenenrente – Sterbeurkunde und Heiratsurkunde sind Pflicht.

Mehr im Ratgeber: Pensionskasse bei Todesfall.

Lebensversicherung, Hausrat, Haftpflicht, Fahrzeug

Bei der Lebensversicherung beantragen Begünstigte die Auszahlung des Todesfallkapitals – Original-Police und Sterbeurkunde einreichen. Hausrat- und Haftpflichtversicherungen können auf Erben übertragen oder gekündigt werden (Frist meist 30 Tage). Fahrzeugversicherungen sind sofort zu informieren.

So unterstützt Wegbegleiter

Die Wegbegleiter App enthält eine vollständige Versicherungs-Checkliste pro Land mit Fristen, Unterlagenliste und Musterkündigung als PDF – auch für die Schweiz mit KVG, UVG, BVG und AHV.

Häufige Fragen

Wann muss die Krankenkasse gekündigt werden?
Die Grundversicherung endet am Todestag, Prämien werden bis Ende Sterbemonat geschuldet. Senden Sie Kündigung mit Sterbeurkunde so rasch wie möglich – die Krankenkasse erstattet anteilige Prämien.
Wer erhält die Hinterlassenenrente aus der Pensionskasse?
In erster Linie Ehepartner (auch eingetragene Partner) und Kinder bis 18 (in Ausbildung bis 25). Konkubinatspartner können Anspruch haben, wenn dies im Reglement vorgesehen ist.
Gibt es eine Frist für die Lebensversicherung?
Ja – der Anspruch verjährt in der Schweiz nach 5 Jahren. Melden Sie den Todesfall trotzdem sofort, damit Begünstigte schnell zu ihrem Recht kommen.
Was passiert mit der Hausratversicherung?
Sie kann auf Erben übertragen oder innert 30 Tagen gekündigt werden. Bei Wohnungsauflösung empfiehlt sich Anpassung der Versicherungssumme.

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