Schulden geerbt — Was tun? (8-Länder-Übersicht)

Schulden sterben nicht mit dem Verstorbenen. In allen acht Ländern gehen sie auf die Erben über. Wer die Erbschaft annimmt, haftet im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Privatvermögen. Aber jedes Land bietet Schutzmechanismen.

Die Grundregel

Erbschaft = Gesamtrechtsnachfolge (DE: § 1922 BGB, CH: Art. 560 ZGB, AT: § 531 ABGB, FR: Art. 724 Code civil, IT: Art. 470 C.c., BE: Art. 4.1 BW, LI: § 531 ABGB-FL). Du erbst alles: Vermögen und Schulden.

Schutz-Option 1: Ausschlagung

  • Deutschland: 6 Wochen (§ 1944 BGB), beim Nachlassgericht, Kosten ca. 30 EUR
  • Schweiz: 3 Monate (Art. 567 ZGB), bei der zuständigen Behörde
  • Österreich: keine feste Frist, im Verlassenschaftsverfahren
  • Frankreich: 4 Monate Bedenkzeit, max. 10 Jahre (Art. 771 Code civil), beim Tribunal
  • Italien: 10 Jahre (3 Monate wenn im Besitz, Art. 480 C.c.), beim Tribunale oder Notar
  • Belgien: keine feste Frist (max. 30 Jahre), beim Notar
  • Luxemburg: 3 Monate + 40 Tage (Art. 795 Code civil lux.)
  • Liechtenstein: keine feste Frist, beim Landgericht

Schutz-Option 2: Haftungsbeschränkung (Annahme unter Vorbehalt)

Oft die bessere Wahl als die komplette Ausschlagung — du behältst das Erbe, haftest aber nur mit dem Nachlass:

  • Deutschland: Nachlassinsolvenz (§ 1975 ff. BGB) oder Nachlassverwaltung
  • Schweiz: Öffentliches Inventar (Art. 580 ZGB) — Annahme unter Vorbehalt bis zum Inventarwert
  • Österreich: Bedingte Erbantrittserklärung (§ 802 ABGB) — fast immer zu empfehlen
  • Frankreich: Acceptation à concurrence de l'actif net (Art. 787 Code civil)
  • Italien: Accettazione con beneficio d'inventario (Art. 484 C.c.) — immer empfohlen
  • Belgien: Aanvaarding onder voorrecht van boedelbeschrijving (Art. 4.44 BW)

Achtung: Kinder haften nach

Wenn du ausschlägst, rücken die nächsten Erben nach. Das sind oft deine Kinder. Auch für minderjährige Kinder muss separat ausgeschlagen werden — in Deutschland mit Genehmigung des Familiengerichts, in der Schweiz mit der KESB, in Österreich mit dem Pflegschaftsgericht, in Frankreich mit dem Juge aux affaires familiales.

Was zählt als Schulden?

Kredite, Hypotheken, Steuerschulden, überzogene Konten, offene Rechnungen, Bürgschaften, Unterhaltspflichten, Leasingverträge, Geschäftsschulden und Steuerrückstände.

Tipps

Nimm dir die volle Frist und prüfe sorgfältig, bevor du entscheidest. Fordere bei der Bank Kontoauszüge an, bei Behörden Steuerbescheide, beim Notar das Nachlassverzeichnis. Im Zweifel: Anwalt für Erbrecht konsultieren. Die Entscheidung ist endgültig und unwiderruflich.

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
In DE und CH gilt das Erbe als angenommen — du haftest für alle Schulden mit deinem Privatvermögen. In FR und IT hast du mehr Zeit (bis zu 10 Jahre).
Zählt das Räumen der Wohnung als Annahme?
Vorsicht: Wer Gegenstände an sich nimmt, kann als Erbe gelten (konkludente Annahme). Beschränke dich auf das Sichern von Dokumenten.
Kann ich teilweise ausschlagen?
Nein — in allen acht Ländern ist nur eine Gesamtausschlagung möglich. Du kannst nicht das Haus annehmen und die Schulden ablehnen.

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