Sonderurlaub bei Todesfall — 8-Länder-Vergleich

Wie viele Tage bezahlten <a href="/ratgeber/sonderurlaub-todesfall-frankreich-belgien" class="text-[#6B2D3E] underline underline-offset-2 hover:text-[#C4954A]">Sonderurlaub</a> du nach einem Todesfall bekommst, hängt stark vom Land und vom Arbeitsvertrag ab.

Die Regelungen im Überblick

Deutschland: § 616 BGB, 1–3 Tage je nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Schweiz: Art. 329 Abs. 3 OR, 1–3 Tage. Österreich: § 8 Abs. 3 AngG, 2–3 Tage plus Kollektivvertrag. Frankreich: Art. L3142-4 Code du travail, 3 Tage (7 Tage bei Tod eines Kindes unter 25). Italien: Art. 4 L. 53/2000, 3 Tage. Belgien: KB 28.08.1963, Klein verlet / Petit chômage, 1–3 Tage. Luxemburg: Art. L.233-16 Code du travail, 1–3 Tage. Liechtenstein: analog Schweiz nach Arbeitsvertrag.

Was überall gilt

Frankreich ist am grosszügigsten mit 7 Tagen bei Tod eines Kindes unter 25 Jahren (seit 2023). Deutschland hat keine bundeseinheitliche Regelung — es hängt vom Vertrag ab. In allen Ländern gilt: Der Sonderurlaub wird nicht vom Jahresurlaub abgezogen, ist bezahlt, und der Arbeitgeber darf eine Sterbeurkunde als Nachweis verlangen. Die Briefvorlage „Sonderurlaub beantragen“ findest du in der Wegbegleiter-App auf wegbegleiterapp.com.

Häufige Fragen

Wird der Sonderurlaub vom Jahresurlaub abgezogen?
Nein. Sonderurlaub bei Todesfall ist bezahlte Freistellung und zählt nicht zum Jahresurlaub.
Muss ich einen Nachweis erbringen?
Der Arbeitgeber darf eine Sterbeurkunde oder eine Bestätigung des Bestattungsunternehmens verlangen.

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