Sonderurlaub bei Todesfall — 8-Länder-Vergleich
Wie viele Tage bezahlten <a href="/ratgeber/sonderurlaub-todesfall-frankreich-belgien" class="text-[#6B2D3E] underline underline-offset-2 hover:text-[#C4954A]">Sonderurlaub</a> du nach einem Todesfall bekommst, hängt stark vom Land und vom Arbeitsvertrag ab.
Die Regelungen im Überblick
Deutschland: § 616 BGB, 1–3 Tage je nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Schweiz: Art. 329 Abs. 3 OR, 1–3 Tage. Österreich: § 8 Abs. 3 AngG, 2–3 Tage plus Kollektivvertrag. Frankreich: Art. L3142-4 Code du travail, 3 Tage (7 Tage bei Tod eines Kindes unter 25). Italien: Art. 4 L. 53/2000, 3 Tage. Belgien: KB 28.08.1963, Klein verlet / Petit chômage, 1–3 Tage. Luxemburg: Art. L.233-16 Code du travail, 1–3 Tage. Liechtenstein: analog Schweiz nach Arbeitsvertrag.
Was überall gilt
Frankreich ist am grosszügigsten mit 7 Tagen bei Tod eines Kindes unter 25 Jahren (seit 2023). Deutschland hat keine bundeseinheitliche Regelung — es hängt vom Vertrag ab. In allen Ländern gilt: Der Sonderurlaub wird nicht vom Jahresurlaub abgezogen, ist bezahlt, und der Arbeitgeber darf eine Sterbeurkunde als Nachweis verlangen. Die Briefvorlage „Sonderurlaub beantragen“ findest du in der Wegbegleiter-App auf wegbegleiterapp.com.
Häufige Fragen
- Wird der Sonderurlaub vom Jahresurlaub abgezogen?
- Nein. Sonderurlaub bei Todesfall ist bezahlte Freistellung und zählt nicht zum Jahresurlaub.
- Muss ich einen Nachweis erbringen?
- Der Arbeitgeber darf eine Sterbeurkunde oder eine Bestätigung des Bestattungsunternehmens verlangen.
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