Sonderurlaub bei Todesfall – italienische Regelung

In Italien haben Arbeitnehmer laut <strong>Legge 53/2000</strong> Anspruch auf <strong>3 bezahlte Arbeitstage</strong> Sonderurlaub bei Todesfall im Familienkreis.

Anspruch

3 Arbeitstage, bezahlt, innerhalb 7 Tagen nach dem Todesfall zu nehmen. Kein Verbrauch von Urlaub oder ROL.

Familienkreis

Ehegatte/eingetragener Partner, Verwandte 2. Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel), Schwiegereltern 1. Grades. Einige CCNL erweitern den Kreis; die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) listet die wichtigsten.

Antragstellung

Sofortige Meldung an den Arbeitgeber, dann schriftlicher Antrag mit Eigenerklärung. Sterbeurkunde binnen 5 Tagen nach Rückkehr nachreichen.

Lebensgemeinschaft

Anspruch nur bei eingetragener Lebensgemeinschaft oder wenn der CCNL es vorsieht.

Selbständige

Kein gesetzlicher Anspruch, teils Unterstützung durch Berufskassen (Inarcassa, Cassa Forense).

Häufige Fragen

Wie viele Tage?
3 Arbeitstage bezahlt.
Für die Schwiegermutter?
Ja, Schwiegereltern 1. Grades sind eingeschlossen.
Innerhalb welcher Frist?
Binnen 7 Tagen ab Todesfall.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

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