Sonderurlaub bei Todesfall – italienische Regelung
In Italien haben Arbeitnehmer laut <strong>Legge 53/2000</strong> Anspruch auf <strong>3 bezahlte Arbeitstage</strong> Sonderurlaub bei Todesfall im Familienkreis.
Anspruch
3 Arbeitstage, bezahlt, innerhalb 7 Tagen nach dem Todesfall zu nehmen. Kein Verbrauch von Urlaub oder ROL.
Familienkreis
Ehegatte/eingetragener Partner, Verwandte 2. Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel), Schwiegereltern 1. Grades. Einige CCNL erweitern den Kreis; die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) listet die wichtigsten.
Antragstellung
Sofortige Meldung an den Arbeitgeber, dann schriftlicher Antrag mit Eigenerklärung. Sterbeurkunde binnen 5 Tagen nach Rückkehr nachreichen.
Lebensgemeinschaft
Anspruch nur bei eingetragener Lebensgemeinschaft oder wenn der CCNL es vorsieht.
Selbständige
Kein gesetzlicher Anspruch, teils Unterstützung durch Berufskassen (Inarcassa, Cassa Forense).
Häufige Fragen
- Wie viele Tage?
- 3 Arbeitstage bezahlt.
- Für die Schwiegermutter?
- Ja, Schwiegereltern 1. Grades sind eingeschlossen.
- Innerhalb welcher Frist?
- Binnen 7 Tagen ab Todesfall.
Wegbegleiter – die App für schwere Momente
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