Sonderurlaub bei Todesfall – Rechte in Frankreich und Belgien

Ein Todesfall in der Familie gibt Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Dauer und Verwandtschaftsgrad regeln Gesetz und Tarifvertrag. Hier die Regeln 2026 für Frankreich und Belgien.

Frankreich: gesetzlicher Mindesturlaub

Code du travail (Art. L3142-1 ff.): 3 Tage beim Tod von Ehepartner, PACS-Partner, Elternteil, Schwiegereltern, Geschwister; 5 Tage beim Tod eines Kindes, erhöht auf 7 Werktage + 8 Trauertage, wenn das Kind unter 25 Jahre alt oder selbst Elternteil ist. Vollständige Lohnfortzahlung.

Frankreich: Tarifverträge

Viele Tarifverträge (Syntec, Metall, Bank) gewähren zusätzliche Tage – etwa 4–6 Tage bei Tod des Ehegatten oder 2–3 Tage bei Großeltern. Der Urlaub muss zeitlich mit dem Todesfall verbunden sein. Als Nachweis dient die Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung des Bestatters. Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) enthält Musterbriefe.

Belgien: petit chômage / kort verzuim

Der belgische kort verzuim gewährt: 10 Tage beim Tod des Ehepartners, gesetzlichen Zusammenlebenden, Kindes oder Elternteils (aufteilbar auf die folgenden 12 Monate); 1 Tag für Schwiegerverwandte 2. Grades oder Schwager/Schwägerin im selben Haushalt. Volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Anspruch geltend machen

Melden Sie den Todesfall umgehend beim Arbeitgeber – möglichst schriftlich – und reichen Sie die Sterbeurkunde nach. Krankschreibung und Sonderurlaub schließen sich nicht aus.

Häufige Fragen

Wird der Urlaub bezahlt?
Ja, zu 100 % in beiden Ländern.
Welche Nachweise?
Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Bestatters.
Was gilt bei Homeoffice?
Sonderurlaub gilt auch im Homeoffice – der Vertrag wird ausgesetzt.
Und bei Großeltern?
FR: nicht gesetzlich (siehe Tarif); BE: 1 Tag bei gleichem Haushalt.

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