Testament gefunden — Was tun? (8-Länder-Übersicht)

Ein aufgefundenes Testament musst du unverzüglich abliefern. Wer das unterlässt, macht sich in mehreren Ländern strafbar.

Ablieferungspflicht je Land

Deutschland: Nachlassgericht (§ 2259 BGB) — Nichtablieferung ist als Urkundenunterdrückung strafbar (§ 274 StGB). Schweiz: zuständige Behörde je nach Kanton (Art. 556 ZGB). Österreich: automatisches Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht (§ 143 AußStrG). Frankreich: Notaire (Art. 1007 Code civil), Anfrage beim FCDDV. Italien: Notar zur Veröffentlichung (Art. 620 C.c.). Belgien: Friedensrichter oder Notar, CRT-Abfrage. Luxemburg: Notaire. Liechtenstein: Landgericht Vaduz (§ 143 AußStrG-FL).

Auch ungültige Testamente abliefern

In allen Ländern gilt: Auch scheinbar ungültige Testamente müssen abgeliefert werden. Du entscheidest nicht über die Gültigkeit — das macht die Behörde. Mehr dazu auf wegbegleiterapp.com.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich das Testament behalte?
In Deutschland droht eine Strafbarkeit wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB), zudem Schadenersatzansprüche der übergangenen Erben.
Wie finde ich heraus, ob ein Testament hinterlegt ist?
Über die zentralen Register: ZTR (DE), Testamentenregister der Kantone (CH), ÖZTR (AT), FCDDV (FR), CRT (BE).

Wegbegleiter – Nachlass in 8 Ländern, 5 Sprachen

Interaktive Checklisten, Fristen-Tracker, Briefvorlagen und KI-Assistent für die Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Liechtenstein. Kostenlos starten auf wegbegleiterapp.com.

Weiterlesen