Testament gefunden — Was tun? (8-Länder-Übersicht)
Ein aufgefundenes Testament musst du unverzüglich abliefern. Wer das unterlässt, macht sich in mehreren Ländern strafbar.
Ablieferungspflicht je Land
Deutschland: Nachlassgericht (§ 2259 BGB) — Nichtablieferung ist als Urkundenunterdrückung strafbar (§ 274 StGB). Schweiz: zuständige Behörde je nach Kanton (Art. 556 ZGB). Österreich: automatisches Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht (§ 143 AußStrG). Frankreich: Notaire (Art. 1007 Code civil), Anfrage beim FCDDV. Italien: Notar zur Veröffentlichung (Art. 620 C.c.). Belgien: Friedensrichter oder Notar, CRT-Abfrage. Luxemburg: Notaire. Liechtenstein: Landgericht Vaduz (§ 143 AußStrG-FL).
Auch ungültige Testamente abliefern
In allen Ländern gilt: Auch scheinbar ungültige Testamente müssen abgeliefert werden. Du entscheidest nicht über die Gültigkeit — das macht die Behörde. Mehr dazu auf wegbegleiterapp.com.
Häufige Fragen
- Was passiert, wenn ich das Testament behalte?
- In Deutschland droht eine Strafbarkeit wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB), zudem Schadenersatzansprüche der übergangenen Erben.
- Wie finde ich heraus, ob ein Testament hinterlegt ist?
- Über die zentralen Register: ZTR (DE), Testamentenregister der Kantone (CH), ÖZTR (AT), FCDDV (FR), CRT (BE).
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