Was tun nach einem Todesfall in Luxemburg?

Nach einem Todesfall in Luxemburg fallen medizinische, administrative und erbrechtliche Aufgaben an. Dieser Ratgeber begleitet Sie ruhig durch die ersten Stunden, Tage und Wochen – mit allen wichtigen luxemburgischen Stellen und Fristen.

Sofort: Arzt verständigen

Stirbt eine Person zu Hause, rufen Sie zuerst einen Arzt – den Hausarzt oder im Notfall die 112. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt den Totenschein aus. Die Polizei (113) wird nur bei nicht-natürlichem oder ungeklärtem Tod gerufen. Im Krankenhaus oder im Pflegeheim übernimmt das Personal alle medizinischen Formalitäten.

In den ersten 24 Stunden

Verständigen Sie engste Angehörige. Suchen Sie Personalausweis, Familienbüchlein, ggf. Ehevertrag, Testament, Versicherungspolicen und Mietvertrag zusammen. Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung – zwei Offerten einzuholen lohnt sich.

Innert 24 Stunden: Anmeldung beim État civil

Der Todesfall muss innert 24 Stunden beim État civil der Commune des Sterbeortes angezeigt werden. Diese Anzeige übernimmt in der Regel das Bestattungsinstitut. Sie erhalten den Totenschein (acte de décès) – bestellen Sie 6 bis 8 Originale, da Bank, CNAP, CNS, Versicherungen, Notar und Arbeitgeber jeweils ein Original verlangen.

In der ersten Woche

Informieren Sie schriftlich: CNAP (Caisse nationale d'assurance pension) für Hinterbliebenenrente, CNS (Caisse nationale de santé), Arbeitgeber, Banken, Lebens- und Bestattungsversicherung, Vermieter (Sonderkündigungsrecht), Energie- und Telekomanbieter. Organisieren Sie mit dem Bestatter Trauerfeier und Beisetzung.

Wegbegleiter unterstützt Sie

Die Wegbegleiter App stellt Briefvorlagen für CNAP, CNS, Banken, Versicherungen und Vermieter auf Deutsch und Französisch bereit.

Innert 3 Monaten: Erbschaft

Die Erbschaftsabwicklung erfolgt über einen Notar. Sie können die Erbschaft annehmen, unter Vorbehalt des Inventars annehmen oder innert 3 Monaten beim Tribunal d'arrondissement ausschlagen. Die Erbschaftserklärung muss innert 6 Monaten bei der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA eingereicht werden (12 Monate bei Auslandsbezug).

Hilfe in der Trauer

Lassen Sie sich Zeit. SOS Détresse (45 45 45) ist rund um die Uhr erreichbar. Croix-Rouge luxembourgeoise, Caritas und kirchliche Stellen bieten Trauerbegleitung – auch auf Deutsch.

Häufige Fragen

Wen rufe ich zuerst an?
Den Hausarzt oder im Notfall die 112. Die Polizei (113) nur bei Unfall, Suizid oder unklarer Todesursache.
Wie schnell muss der Todesfall gemeldet werden?
Innert 24 Stunden beim État civil der Sterbecommune. Meist übernimmt das Bestattungsinstitut diese Meldung.
Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?
3 Monate ab Kenntnis des Erbfalls, durch Erklärung beim Tribunal d'arrondissement.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
6 bis 8 Originale. Bank, CNAP, CNS, Versicherungen, Notar und Arbeitgeber verlangen jeweils ein Original.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

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