Witwenrente in Deutschland: Wer hat Anspruch und wie beantragen?

Stirbt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, kann der überlebende Teil eine <strong>Witwen- oder Witwerrente</strong> aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Alter, Kindern, Ehedauer und Einkommen ab. Dieser Ratgeber erklärt Voraussetzungen und Antrag.

Voraussetzungen

Anspruch besteht, wenn die verstorbene Person die allgemeine Wartezeit von fünf Beitragsjahren erfüllt hat und die Ehe oder Lebenspartnerschaft zum Todeszeitpunkt bestand. Bei Eheschluss nach dem 1.1.2002 muss die Ehe mindestens ein Jahr gedauert haben – Ausnahmen gelten bei plötzlichem Tod (z. B. Unfall). Geschiedene haben unter besonderen Voraussetzungen Anspruch auf eine „Geschiedenenrente“.

Kleine vs. große Witwenrente

Die kleine Witwenrente beträgt 25 % der Versichertenrente der verstorbenen Person und wird für 24 Monate gezahlt. Sie greift, wenn keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Die große Witwenrente beträgt 55 % (bei Heirat vor 2002 oder Geburt vor 1962: 60 %) und wird unbefristet gezahlt. Voraussetzung: der/die Hinterbliebene ist mindestens 47 Jahre alt (Wert für 2026), erwerbsgemindert oder erzieht ein Kind unter 18 Jahren.

Einkommensanrechnung

Eigenes Einkommen (Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen) wird teilweise angerechnet. Der monatliche Freibetrag liegt 2026 bei rund 1'038 € (West) und 1'020 € (Ost), zuzüglich 220 € pro waisenberechtigtem Kind. Vom Übersteigenden werden 40 % von der Witwenrente abgezogen. Kapitaleinkünfte zählen seit 2002 ebenfalls dazu.

Sterbevierteljahr

In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Witwenrente in voller Höhe der Versichertenrente ausgezahlt – ohne Einkommensanrechnung. Beantragen Sie die Rente daher sofort, damit das Sterbevierteljahr nicht verloren geht.

Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung

Den Antrag stellen Sie online über das Portal der DRV (mit eID), schriftlich mit den Formularen R0500 / R0501 oder persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Beilagen:

  • Sterbeurkunde
  • Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Personalausweis
  • letzter Rentenbescheid der verstorbenen Person
  • eigene Einkommensnachweise
  • Geburtsurkunden minderjähriger Kinder

Bearbeitungsdauer: meist 2–4 Monate, rückwirkend ab dem Todesmonat.

Fazit

Stellen Sie den Antrag möglichst rasch, um das Sterbevierteljahr nicht zu verlieren. Lassen Sie sich bei der Einkommensanrechnung beraten – Beratungsstellen der DRV helfen kostenlos.

Häufige Fragen

Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?
Maximal 24 Monate ab dem Todesmonat.
Wirkt sich eine neue Heirat aus?
Ja, der Anspruch erlischt. Es wird eine Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten gezahlt.
Bekomme ich Witwenrente und eigene Rente parallel?
Ja, aber eigene Einkünfte werden auf die Witwenrente angerechnet.
Was ist die Ein-Jahres-Ehe-Regel?
Bei Eheschluss nach 2002 muss die Ehe mindestens 12 Monate gedauert haben, sonst besteht der Verdacht einer Versorgungsehe – Ausnahmen bei unvorhersehbarem Tod.

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